22.11.2016 Drucksache 6/3069Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2016 Möglicher Neu- oder Umbau des Wehrs an der Göritzmühle in Saalfeld Die Kleine Anfrage 1597 vom 17. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 7. Oktober 2016 von einem Besuch der Thüringer Umweltministerin in Saalfeld. Ein großes Thema war dabei die Novelle des Thüringer Wassergesetzes und die Zukunft der Gewässernutzung. Für etwa 90 Prozent der Thüringer Gewässer müssten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur oder der Durchgängigkeit zur Erreichung des guten Zustandes durchgeführt werden. In diesem Falle sei das Wehr an der Göritzmühle betroffen, ebenso das Teilewehr und die Wehranlage bei Zeitz, um so ein Gesamtkonzept zur Herstellung der Durchgängigkeit der Saale zu schaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche baulichen Veränderungen sind am Wehr an der Göritzmühle in Saalfeld vorgesehen? 2. Warum sind diese baulichen Veränderungen des Wehrs an der Göritzmühle in Saalfeld vorgesehen? 3. Wann wurde das Wehr an der Göritzmühle in Saalfeld erbaut und seit wann besteht es im derzeitigen baulichen Bestand? 4. Wie viel Tonnen Baumaterial würden bei einem Neu- und Umbau des Wehrs an der Göritzmühle eingebracht werden? 5. Welche Auswirkungen auf den Hochwasserschutz sind bei einem Neu- und Umbau des Wehrs an der Göritzmühle zu erwarten? 6. Welche Auswirkungen, zum Beispiel auf Natur, Tiere, Pflanzen, sind bei einem Neu- und Umbau des Wehrs an der Göritzmühle zu erwarten? 7. Welche Kosten entstehen durch eine bauliche Veränderung des Wehrs an der Göritzmühle? 8. Aus welchen Haushaltsstellen werden welche Beträge für einen Neu- und Umbau des Wehrs an der Göritzmühle verwendet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3069 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die für diese Maßnahmen zuständige Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) teilt mit, dass entsprechend der bisher erarbeiteten Vorzugslösung das Göritzmühlenwehr durch eine Sohlengleite mit Beckenstruktur ersetzt werden soll. Gleichzeitig soll die Verlegung des Mühlgrabeneinlaufs mit Überfahrt für den vorhandenen Radweg erfolgen. Zu 2.: Die Saale wurde vom Freistaat Thüringen gemäß Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/60/EB beziehungsweise § 82 WHG bei der Umsetzung der EG-WRRL (1. Bewirtschaftungszyklus) im Koordinierungsraum Saale der Flussgebietseinheit Elbe als Schwerpunktgewässer zur Herstellung der Durchgängigkeit ausgewiesen. Für die gesamte Saale in Thüringen wurde ein Durchgängigkeitskonzept erstellt und die Maßnahmen ausgewiesen , die für die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes erforderlich sind (siehe http://www.thueringen. de/th8/tlug/umweltthemen/wasserwirtschaft/wasserbau/durchgaengigkeit_saale/index.aspx). Die Ergebnisse zeigen, dass neben der Herstellung der Durchgängigkeit auch die Beeinträchtigungen der Saale infolge des Aufstaus an Wehranlagen und infolge der Ausleitung von Wasser zur Wasserkraftnutzung zu reduzieren sind, wenn der gute ökologische Zustand erreicht werden soll. Dementsprechend sollen die vorgesehenen Maßnahmen am landeseigenen Saalewehr Göritzmühle in Saalfeld gemäß den im Maßnahmenprogramm (Gewässerrahmenplan, Maßnahmen-ID: 205 270 16) beschriebenen Anforderungen die ökologische Durchgängigkeit wieder herstellen und den vorhandenen Staubereich reduzieren. Die Maßnahmen sind Teil des Landesprogrammes Gewässerschutz. Zu 3.: Der TLUG liegen keine Unterlagen zur historischen Entwicklung des Göritzmühlenwehrs vor. Recherchen im Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt ergaben, dass nach Hochwasserschäden im Jahr 1940 unter Beibehaltung der Stauhöhe der hölzerne Wehrkörper im Wesentlichen durch Beton ersetzt und eine Bootsgasse eingebaut wurde. Zu 4.: Bei der derzeitig geplanten Vorzugsvariante wird ein zusätzlicher Einbau von circa 4.300 Kubikmeter Material für die Herstellung der Querriegel, der Sohl- und Böschungssicherung und die Errichtung eines filterstabilen Unterbaus erforderlich. Zu 5.: Es ist beabsichtigt, den Umbau des Wehres ohne negativen Einfluss auf den Hochwasserabfluss vorzunehmen . Außerdem sollen detaillierte Untersuchungen zu den Auswirkungen der Umbaumaßnahme in den noch zu beauftragenden Planungsleistungen erfolgen. Zu 6.: Der Umbau des Wehres führt zu einer Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowohl für Fische als auch für Wirbellose. Die Funktion des Mühlgrabens als Laich- und Rückzugsgebiet für Fische und andere Wasserlebewesen bleibt uneingeschränkt erhalten. Hierzu wird auch auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Nach der bisherigen Kostenschätzung betragen die Umbaukosten für das Göritzmühlenwehr circa 743 Tausend Euro brutto. Zu 8.: Die Kosten bis zur Genehmigungsreife des Vorhabens (Planungskosten) werden aus dem Landeshaushalt (0905 781 72 beziehungsweise 0905 781 75) beglichen. Erst nach der Genehmigung wird entschieden, in welchem Umfang Landesmittel (0905 781 72 beziehungsweise 0905 781 75), europäische Mittel (EFRE: 0703 781 82, Kofinanzierung EFRE: 0905 781 88) oder Bundesmittel (GAK: 1012 781 80) verwendet werden. Siegesmund Ministerin Möglicher Neu- oder Umbau des Wehrs an der Göritzmühle in Saalfeld Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: