25.11.2016 Drucksache 6/3086Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Dezember 2016 Vorfall in Gera (Heinrichsplatz) am 6. Oktober 2016, gegen 19:25 Uhr Die Kleine Anfrage 1578 vom 10. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung (Onlineausgabe) vom 7. Oktober 2016 berichtet folgendes: "Gera. Ebenfalls am 6. Oktober, gegen 19:25 Uhr, kontrollierten (die) Polizeibeamten eine Gruppe Jugendlicher unterschiedli cher Nationalitäten auf dem Heinrichsplatz. Die 12 zu kontrollierenden Personen versuchten zu flüchten, was jedoch misslang. Bei der Kontrolle wurden im Durchgang zum Platz der Republik 11 Cliptütchen mit jeweils geringen Mengen Cannabis gefunden. Dieses wurde durch die Beamten beschlagnahmt und ent sprechende Verfahren eingeleitet." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3086 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 (Az.: 2 EO 386/13) auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verwiesen. Dieses hat als Datenschutzgrund recht in Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 6.Oktober 2016, gegen 19:20 Uhr sollte eine Personengruppe in Gera im Bereich des Durchgangs zwischen der Heinrichstraße und Platz der Republik einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Der Versuch der Personen, sich der Kontrolle zu entziehen, konnte verhindert werden. In der Folge wurden im Durchgang mehrere Tütchen mit Betäubungsmittel aufgefunden. Eine Zuordnung zu einzelnen Personen war bisher nicht möglich. Zu 2.: Es waren sechs Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Un bekannt eingeleitet. Zu 4.: Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Über Sachschäden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera (Heinrichsplatz) am 6. Oktober 2016, gegen 19:25 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: