25.11.2016 Drucksache 6/3087Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Dezember 2016 Vorfall in Gera (Heinrichsplatz) am 6. Oktober 2016, gegen 21:15 Uhr Die Kleine Anfrage 1579 vom 10. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung (Onlineausgabe) vom 7. Oktober 2016 berichtet folgendes: "Gera. Am 6. Oktober , gegen 21:15 Uhr, wurde ein 29-jähriger Geraer auf dem zentralen Platz in Gera von drei männlichen Personen angesprochen und 'angetanzt'. Daraufhin entfernten sich die Fremden wieder. Kurze Zeit später kam einer der Drei zum Geschädigten zurück und übergab diesem sein Portmonee. Dabei bemerkte der 29-Jährige, dass sein Mobiltelefon ... entwendet wurde. Er rief die Polizei. Durch diese konnten die Drei im Umfeld festgestellt werden. Es handelte sich dabei um zwei 26-jährige Marokkaner und einen 28-jährigen Algerier. Das Mobiltelefon konnte nicht gefunden werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls wurde eingeleitet." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3087 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlichen Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses hat als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Nach Angaben des Geschädigten wurde dieser am 6. Oktober 2016, gegen 21:15 Uhr durch drei Personen in Gera, Heinrichstraße angesprochen und angetanzt. In der Folge entfernten sich die drei Personen. Eine Person kam kurze Zeit später zurück und übergab dem Geschädigten seine Geldbörse. Darauf stellte der Geschädigte fest, dass auch sein Mobiltelefon fehlt. Am Heinrichplatz traf der Geschädigte die drei Personen wieder und geriet in Streit. Vor Ort tätige Polizeibeamte unterzogen die Personen eine Kontrolle und nahmen den Sachverhalt auf. Zu 2.: Es waren vier Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen zwei 26-jährige marokkanische Tatverdächtige und einen 28-jährigen algerischen Tatverdächtigen eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen . Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Die Tatverdächtigen sind als Asylbewerber registriert. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sachschäden vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera (Heinrichsplatz) am 6. Oktober 2016, gegen 21:15 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: