28.11.2016 Drucksache 6/3093Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Dezember 2016 Fördermittel für eine gegen eine im Landtag vertretene Partei gerichtete Veranstaltung ? Die Kleine Anfrage 1583 vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Hirschfeld-Tage 2016 werden mit Fördermitteln in Höhe von 34.872 Euro aus dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit unterstützt. Unter den zu dieser Reihe zählenden Veranstaltungen befindet sich auch eine Veranstaltung mit dem Namen "Der rosa Dolchstoß - Schwuler Maskulinismus ", die von der Grünen Jugend Thüringen in Kooperation mit Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. ausgerichtet wird. In der Veranstaltungsbeschreibung heißt es: "Von Akzeptanz schwuler Männer kann noch lange nicht die Rede sein - was nicht zuletzt die hohen Teilnahmezahlen an offen homophoben 'Demos für alle' und die erbitterte Kampagne der AfD gegen geschlechterund diskriminierungssensible Lehrpläne zeigen. Aber es ist nicht so, als würden nur Heterosexuelle diese Hetze mittragen. Die 'Homosexuellen in der AfD' hetzen fleißig mit: gegen Feminismus, 'Gutmenschen' und die LGBT*-Szene. In der Veranstaltung soll dieses paradoxe Verhältnis beleuchtet und diskutiert werden." Laut der Antwort (vergleiche Drucksache 6/1841) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke heißt es allerdings: "Anträge auf Förderung von Veranstaltungen aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit, die sich explizit gegen im Landtag vertretene Parteien richten, sind grundsätzlich nicht förderfähig." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung, dass aus dem oben genannten Landesprogramm eine Veranstaltung einer Parteijugendorganisation, die sich explizit gegen eine im Landtag vertretene Partei richtet, finanziell gefördert wird? 2. Nach welchen Kriterien wurde die angesprochene Veranstaltung nach Kenntnis der Landesregierung ausgewählt und welchen Beitrag leistet sie nach Ansicht der Landesregierung zu den Zielen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit? 3. In welcher Höhe wurde die Veranstaltung aus Landesmitteln gefördert und wofür wurden die Mittel im Einzelnen verwendet? 4. Plant die Landesregierung auch zukünftig Veranstaltungen finanziell zu fördern, die sich konkret gegen im Landtag vertretene Parteien richten? Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3093 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Veranstalter hat im Rahmen seiner Verantwortung in das Programm eine Veranstaltung der Grünen Jugend Thüringen mit dem Thema "Der rosa Dolchstoß-Schwuler Maskulinismus" aufgenommen. Soweit ersichtlich , erfolgt dies im Rahmen des demokratischen Diskurses. Eine vorwirkende Kontrolle ist mit den tragenden Grundprinzipien der Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren Zu 2.: Auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 der Kleinen Anfrage 1582 der Abgeordneten Muhsal wird verwiesen . Zu 3.: Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 der Kleinen Anfrage 1510 der Abgeordneten Muhsal wird verwiesen . Zu 4.: Auf die Antwort zur Frage 9 der Kleinen Anfrage 701 des Abgeordneten Henke wird verwiesen. Dr. Klaubert Ministerin Fördermittel für eine gegen eine im Landtag vertretene Partei gerichtete Veranstal tung? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: