28.11.2016 Drucksache 6/3094Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Dezember 2016 Fortbildungen bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 1587 vom 12. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Polizeibildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen sowie der Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha) haben seit Jahren eine steigende Anzahl an Fortbildungsteilnehmern zu bewältigen.1 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizisten2 haben in den Jahren 2015 bis 2016 an Fortbildungen an den Polizeibildungseinrichtungen in Thüringen (siehe oben geschilderter Sachverhalt) teilgenommen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie viele Polizisten haben in den Jahren 2015 bis 2016 an Fortbildungen teilgenommen, die an den Landespolizeiinspektionen oder sonstigen Dienststellen der Landespolizei, außerhalb der Polizeibildungseinrichtungen in Thüringen (siehe oben geschilderter Sachverhalt), stattfanden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie viele Polizisten haben in den Jahren 2015 bis 2016 an Fortbildungen teilgenommen, die von externen Trägern (Träger außerhalb des Geschäftsbereichs der Thüringer Polizei) durchgeführt wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie viele Polizisten haben in den Jahren 2015 bis 2016 an Fortbildungen teilgenommen, die der Fernbildung (zum Beispiel E-Learning) zugerechnet werden können (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie insbesondere die Anzahl der Polizisten nennen, die E-Learning-Angebote in Anspruch nahmen; bei Teilnehmern an E-Learning Angeboten bitte auch nennen, ob sie auch an Präsenzphasen teilnahmen)? 5. Welche Kosten entstehen pro Fortbildungsteilnehmer an den Polizeibildungseinrichtungen in Thüringen (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)? 6. Welche Kosten entstehen pro Fortbildungsteilnehmer bei E-Learning-Angeboten (bitte nach Personalund Sachkosten aufschlüsseln)? 7. Bis wann soll die Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei gemäß den Forderungen des Koalitionsvertrags an einer "gemeinsamen Einrichtung" zusammengefasst werden?3 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3094 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: In den nachfolgend aufgeführten Daten zur Fortbildung der Polizei sind sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Verwaltungsbeamte und Beschäftigte der Thüringer Polizei berücksichtigt; eine separierte statistische Erfassung erfolgt in den Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei nicht. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Bedienstete mehrfach an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben. Zu 1.: An Fortbildungsveranstaltungen des Bildungszentrums der Thüringer Polizei haben im Jahr 2015 4.704 sowie im Jahr 2016 (bis einschließlich 15. Oktober) 3.269 Bedienstete der Thüringer Polizei teilgenommen. Dem Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sind keine Aufgaben der polizeilichen Fortbildung übertragen. Zu 2.: In den Landespolizeiinspektionen und der Autobahnpolizeiinspektion einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen sowie der Bereitschaftspolizei werden interne Fortbildungen in Form von Dienstunterricht durchgeführt. Der Unterricht erstreckt sich in der Regel über acht Stunden. Durchgehende statistische Erhebungen über die Teilnahme an den Schulungstagen liegen nicht vor, schätzungsweise kann von rund 20.000 beschulten Beamtinnen und Beamten pro Jahr ausgegangen werden. Im Übrigen wird insbesondere auf die Vorbemerkungen zu Mehrfachteilnahmen hingewiesen. Zu 3.: Im Jahr 2015 haben 1.788 und im Jahr 2016 bislang 1.082 Bedienstete der Thüringer Polizei an Fortbildungsveranstaltungen externer polizeilicher und nichtpolizeilicher Bildungsträger teilgenommen. Zu 4.: Im Jahr 2015 haben 87 Bedienstete der Thüringer Polizei E-Learning-Angebote in Anspruch genommen, im Jahr 2016 betrug die Anzahl derer bislang 44. Präsenzphasen waren hierbei nicht abzuleisten. Zu 5.: Eine Erfassung im Sinne einer Kosten- und Leistungsrechnung findet nicht statt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Polizeibildungseinrichtungen können dem Kapitel 03 12 des Einzelplans 03 entnommen werden. Zu 6.: Weit überwiegend werden die E-Learning-Angebote der Zentralen Fortbildung der obersten Landesbehörden wahrgenommen. Auch hier findet eine Erfassung im Sinn einer Kosten- und Leistungsrechnung nicht statt. Die Haushaltsmittel der Zentralen Fortbildung der obersten Landesbehörden sind im Kapitel 03 06 des Einzelplans 03 veranschlagt. Zu 7.: Eine abschließende Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung liegt hierzu noch nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage 657 des Abgeordneten Kießling in Drucksache 6/1739. 2 Hier und im Folgenden werden darunter sowohl Beamte als auch Angestellte verstanden. 3 Vergleiche Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Seite 93. Fortbildungen bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: