29.11.2016 Drucksache 6/3098Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Dezember 2016 Polizeieinsatzkosten in Thüringen Die Kleine Anfrage 1446 vom 2. Septmber 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung sind bei der Aufstellung und Ausführung des Haus haltsplans nur die Ausgaben zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen werden in begründeten Fällen die angefallenen Kosten für öffentliche Leistungen über Gebühren und Beiträge oder anderweitige Heranziehung der Nutzer oder Ver ursacher zu den Kosten durch Einnahmen ganz oder teilweise gedeckt. Die Thüringer Polizei stellt nach dem Polizeiaufgabengesetz öffentliche Leistungen bereit, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Nur in wenigen, rechtlich präzise definierten Ausnahmefällen wird hiervon abgewichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele kostenpflichtige Maßnahmen (Kostenerhebung ist materiell rechtlich vorgesehen) sind in den Jahren 2015 und 2016 in der Thüringer Polizei angefallen (bitte nach Rechtsgrundlage und Maßnahme [mit Nennung der jeweiligen Anzahl] jährlich aufschlüsseln)? 2. Zu wie vielen der kostenpflichtigen Maßnahmen aus Frage 1 wurde ein Bescheid erteilt? Wie viele der Kostenbescheide wurden beglichen (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Welche Kosten sind für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen (unter anderem Fuß balleinsätze, Musikkonzerte und andere) in den Jahren 2015 und 2016 entstanden (bitte nach Jahres scheiben, Titel und Zuordnung der jeweiligen Veranstaltung [Fußballspiel, Musikkonzert und andere] mit Datum und den angefallenen Kosten des jeweiligen Polizeieinsatzes aufschlüsseln)? 4. Sind in den Jahren 2015 oder 2016 Kostenbescheide für Fußballeinsätze oder andere Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen erlassen worden? Wenn ja, für welche und in welcher Höhe (bitte auch jeweils angeben, ob sie beglichen wurden)? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Erhebung der Kosten für Polizeieinsätze bei kom merziellen Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen (bitte begründen und auf die rechtli che Grundlage der Position der Landesregierung hinweisen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3098 6. Wie viele Schwerlasttransporte sind in den Jahren 2015 und 2016 durch die Thüringer Polizei begleitet worden, wie viele Kostenbescheide wurden hierfür erlassen, wie viele der ausgestellten Kostenbeschei de wurden beglichen (bei den Kostenbescheiden bitte auch die jeweilige Höhe angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden 5.336 und im Jahr 2016 (Stand 1. August 2016) 6.584 kostenpflichtige öffentliche Leis tungen der kostenfestsetzenden Stelle der Thüringer Polizei durch die nachgeordneten Dienststellen mitge teilt. Davon finden 434 Maßnahmen im Jahr 2015 und 382 Maßnahmen im Jahr 2016 ihre Rechtsgrundla ge im PAG. Für öffentliche Leistungen der Polizei begründet sich die Kostenpflicht 2015 in 4.242 und 2016 in 5.705 Fällen nach allgemeinem Verwaltungskostenrecht. Hinzu kommen Kostenerstattungen für öffentli che Leistungen im Rahmen der Amtshilfe 2015 in 660 Fällen und 2016 in 497 Fällen. Im Weiteren wird auf Anlage 1 bis 3 verwiesen. Zu 2.: Im Jahr 2015 wurden nach Abschluss der kostenrechtlichen Prüfung von den 4.029 erlassenen Beschei den Kosten in 392 Fällen nach PAG und in 3.633 Fällen nach dem ThürVwKostG erhoben. In vier Fällen wurde die Erstattungskostenpflicht des ThürVwVfG zugrunde gelegt. Hierzu wird auf Anlage 1 verwiesen. Im Jahr 2016 wurden zum Stand 1. August 2016 bereits 3.493 Bescheide erstellt. Davon finden 239 Fälle ihre Rechtsgrundlage im PAG, 3.121 Fälle im ThürVwKostG und 133 Fälle im ThürVwVfG. Hierzu wird auf Anlage 1 verwiesen. Zu 3.: Eigene Kosten für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen werden nicht erfasst. Die Kosten für Unterstützungsleistungen des Bundes und der anderen Länder betrugen im Jahr 2015 circa 37.000 Euro. Sie schlüsseln sich wie folgt auf (Kosten gerundet): Unterstützung durch die Bundespolizei: 28.403 Euro, davon 26.902 Euro (Fußballspiel Jena gegen Magdeburg am 3. Mai 2015) 1.011 Euro (Fußballspiel Erfurt gegen Magdeburg am 14. Dezember 2015) 490 Euro (Festival Sonne, Mond und Sterne vom 7. bis 9. August 2015) Unterstützung durch die Länder: 8.945 Euro, davon 7.204 Euro (Fußballspiel Jena gegen Hamburg am 9. Juli 2015) 1.741 Euro (Fußballspiel Erfurt gegen Magdeburg am 14. Dezember 2015). Für das Jahr 2016 wurden bisher keine Kosten beglichen. Zu 4.: Kostenbescheide für Fußballeinsätze oder andere kommerzielle Großveranstaltungen wurden für die Jah re 2015 und 2016 (siehe Anlage 1) nicht erlassen. Zu 5.: Ob Thüringen in Zukunft Kosten für Polizeieinsätze anlässlich kommerzieller Großveranstaltungen erhebt, ist rechtsoffen. Die in diesem Zusammenhang anhängigen Klageverfahren gegen die in der Hansestadt Bre men getroffenen Regelungen und die damit einhergehende abschließende verwaltungsgerichtliche Beurtei lung der Verfassungsmäßigkeit dürften daher nicht nur für Thüringen richtungsweisend sein. Unbeschadet dessen wurden und werden in Thüringen immer dann Kosten erhoben, wenn die polizeiliche Maßnahme auf das individualisierte Verhalten eines konkreten Störers zurückzuführen ist. Zu 6.: Im Jahre 2015 wurden für 1.867 polizeilich begleitete Schwerlastentransporte 1.857 Kostenbescheide er lassen. Insgesamt wurde in den Jahren 2014 und 2015 eine Geldsumme in Höhe von 464.540,36 Euro mit Zahlungsfrist im Jahr 2015 beschieden und beglichen. 3 Drucksache 6/3098Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Jahr 2016 wurden bis zum 31. August 2016 für 1.750 polizeilich begleitete Schwerlastentransporte bis her 1.502 Kostenbescheide erstellt und teilweise bereits beglichen. Per 31. August 2016 betrugen die Ein nahmen für die Begleitung von Schwerlastentransporten für das Jahr 2016 insgesamt 258.403,34 Euro. Zur Kostenhöhe wird auf die beiliegenden Anlagen 2 und 3 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 1446 Abg. Henke (AfD) Anlage 1 LPD LPD LPD LPD 2015 2015 2016* 2016* Eingang Bescheid Eingang Bescheide § 9(2) unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 206 190 127 70 § 27-30 Sicherstellung der Herausgabe 97 89 104 99 § 53 Ersatzvornahme 5 0 3 0 § 54-55 Zwangsgeld/Ersatzzwangshaft 4 4 10 10 § 53 (3) Unmittelbarer Zwang 72 63 61 57 § 57 (7) Androhung Zwangsmittel 50 46 77 3 LPD LPD LPD LPD 2015 2015 2016* 2016* Eingang Bescheid Eingang Bescheide § 2 (1) Nr. 15b Fehlalarme 1732 1153 1756 537 § 2 (1) Nr. 15a Schwerlasttransporte 1867 1857 1750 1502 § 2 (1) Nr. 15a Gewahrsam 380 364 210 189 § 2 (1) Nr. 15 Akteneinsicht 177 177 1929 844 § 4 (7) Missbrauch 72 72 51 44 § 2 (1) Nr. 15c Verwahrung 4 0 0 0 § 2 (1) Nr. 15 Wildunfall 8 8 7 3 § 2 (1) Nr. 15a Verwiegung 2 2 2 2 LPD LPD LPD LPD 2015 2015 2016* 2016* Eingang Bescheid Eingang Bescheide 660 4 497 133 5336 4029 6584 3493 * Zeitraum 01.01.2016 - 31.08.2016 Handeln auf Ersuchen der Behörde Amtshilfen (ThürVwVfg/ThürVwZVG) Gesamt Rechtsgrundlage zum Beispiel Begleitung PsychKG, Schornsteinfeger usw. § 48 (1) PAG i.V.m. § 8 (1,2) ThürVwVfG) Gewahrsam nach Platzverweis, Wegtragen usw. Platzverweis usw. Umsetzung, Abschleppen nach Anordnung usw. Androhung IDF ThürVwKostG Rechtsgrundlage zum Beispiel Anscheinsgefahr nach § 28 PAG PAG nur ab Ausgangsdienststelle nach § 19 (1) PAG ohne Straf- und OWI-Verfahren Tiere, Umsetzung, Abschleppen usw. Sicherstellung, Vernichtung, Verwertung Rechtsgrundlage zum Beispiel Polizeieinsatzkosten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. : Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: 1446 Anlage 1.pdf Anlage 1