29.11.2016 Drucksache 6/3099Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2016 Polizeieinsatz in Gera (Heinrichsplatz) am 29. September 2016 Die Kleine Anfrage 1556 vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Geraer Medien berichteten am 30. September 2016 Folgendes: "(...) Gegen 15.15 Uhr kam es am Donnerstag zu einem Polizei-Einsatz auf dem Heinrichsplatz in Gera mit mehreren Polizeistreifen. Ein 32-jähriger Geraer teilte mit, dass er von einer Person, welche sich in einer circa 20-köpfigen Gruppe auf dem 'Zentralen Platz' aufhielt, geschlagen wurde. Beim Eintreffen der Beamten bestätigte sich die Meldung. Erste Ermittlungen ergaben, dass der 32-Jährige von einem 20-jährigen Albaner tätlich angegriffen wurde. Dieser hielt sich in einer Gruppe von deutschen und albanischen Jugendlichen, im Alter von 14 bis 20 Jahren, auf. (...) Nachdem gegen mehrere Personen aus der Gruppe Platzverweise ausgesprochen wurden, war der Einsatz beendet. (...)." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall am 29. September 2016 in Gera - nachfolgend : Vorfall - ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3099 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 29. September 2016 kam es gegen 15:00 Uhr auf einem Spielplatz im Bereich des Heinrichsplatzes in Gera zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person mit albanischer Staatsangehörigkeit wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Die Person besitzt eine Aufenthaltsgestattung. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Infolge des Vorfalls wurde eine 32-jährige Person mit deutscher Staatsbürgerschaft verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Es wurde kein Polizeibeamter verletzt. Zu 7.: Es kam in diesem Zusammenhang zu keinem Sachschaden. Dr. Poppenhäger Minister _GoBack