29.11.2016 Drucksache 6/3121Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Dezember 2016 Sprachförderung für Flüchtlinge - Teil II Die Kleine Anfrage 1594 vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen nimmt auch die Zahl der zu beschulenden Flüchtlingskinder weiter zu. Das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu deren Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft. Die jugendlichen Zuwanderer müssen in die Lage versetzt werden, dem regulären Unterricht folgen und einen qualifizierten Abschluss erlangen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Schulen gibt es Sprachklassen für Flüchtlinge und gibt es diese nur an einzelnen Schul arten oder in größeren Städten? 2. Wie ist die maximale Gruppengröße in diesen Sprachklassen? 3. Wie lange bleiben die Schüler durchschnittlich in Sprachklassen? 4. Nach welchem Personalschlüssel wird in den Sprachklassen unterrichtet? 5. Welche Qualifikation haben die Lehrerinnen und Lehrer in den Sprachklassen? 6. Bis zu welchem Alter werden Schülerinnen und Schüler in Sprachklassen beschult? 7. Wie viele Unterrichtsstunden stehen den Sprachklassen zur Verfügung? 8. Welche Inhalte werden neben der Sprache in den Sprachklassen vermittelt? 9. Wie ist die Sprachförderung an kleinen Schulen organisiert? 10. Wie viele Unterrichtsstunden Sprachförderung stehen den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Ver fügung, wenn es an der Schule keine Sprachklasse gibt? 11. Haben alle Flüchtlingskinder Anspruch auf diese Anzahl an Sprachförderstunden? 12. Wie lange haben Flüchtlingskinder Anrecht auf spezielle Sprachförderstunden? 13. Wie ist die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Schularten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3121 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse gibt es als eine Form der Sprachförderung neben Einzel- und Gruppenförderung Sprachklassen für Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache. Mit Stand Juni 2016 waren an 106 Schulen verschiedener Schularten und über alle Regionen verteilt auch Sprachklassen eingerichtet. (Eine grafische Übersicht ist zu finden unter: http://www.schulstatistikthueringen.de/html/KartenDaZ/index.html#8/51.105/10.720) Zu 2.: Die vorgesehene Gruppengröße in Sprachklassen beträgt 15 Schüler. Vorübergehend wurden in Ausnah mefällen bis zu 25 Kinder in einer Sprachklasse unterrichtet. Zu 3.: Je nach Lernfortschritt erfolgt sukzessive die Integration in die Regelklasse. Der Besuch einer Sprachklasse zielt auf ein Sprachniveau der Niveaustufe A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Hierfür ist in der Regel eine einjährige intensive Förderung vorgesehen. Schulerfahrene Jugendli che (insbesondere solche mit Englischkenntnissen) erreichen dieses Niveau auch früher. Ein vollständiger Wechsel in die Regelklasse mit einer weiteren Einzel- oder Gruppenförderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erfolgt somit individuell nach dem Lernfortschritt des Schülers. Zu 4.: Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2016/2017 stehen in Sprachklas sen 1,3 Lehrerwochenstunden (LWS) pro Schülerin beziehungsweise Schüler zur Verfügung. Zu 5.: In den Sprachklassen unterrichten sowohl unbefristet als auch befristet eingestellte Lehrkräfte. Zur Ausbil dung der im Schuldienst befindlichen Lehrkräfte, die konkret in Sprachklassen eingesetzt werden, werden durch das TMBJS keine Daten erhoben. Da die Erhebung dieser Daten durch die Staatlichen Schuläm ter einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, wird auf eine Beauftragung der Datenerhe bung verzichtet. Zu 6.: Bei der Aufnahme in die Schule werden die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache ei ner ihrem Alter und ihrer Schullaufbahn entsprechenden Regelklasse zugewiesen. Eine besonders intensi ve DaZ-Förderung - ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse - ist der Besuch einer Sprachklasse. Er zielt auf ein Sprachniveau der Niveaustufe A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Hierfür ist in der Regel eine einjährige intensive Förderung vorgesehen. Schulerfahrene Jugend liche (insbesondere solche mit Englischkenntnissen) erreichen dieses Niveau auch früher. Ein vollständi ger Wechsel in die Regelklasse mit einer weiteren Einzel- oder Gruppenförderung in DaZ erfolgt individu ell nach dem Lernfortschritt des Schülers. Zu 7.: Pro Schüler stehen entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2016/2017 1,3 Wochenstunden für die DaZ-Förderung zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Gruppengröße von 15 Schülerinnen und Schülern mit DaZ-Förderbedarf bedeutet dies bis zu 20 Stunden Unterricht. Zu 8.: In folgenden Bereichen erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen neben dem Sprachlernen: 1. Weltwissen/soziokulturelles Wissen/landeskundliches Wissen; zum Beispiel: Schule und Schulumfeld Ortskenntnisse, ÖPNV, BIZ, Bibliothek, Post usw. Freizeiteinrichtungen, Sportvereine, Verkehr, Berufe und Firmen Geschichte, Thüringen (Landeshauptstadt, große Städte) Unterrichtsgänge und Schulausflüge 3 Drucksache 6/3121Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2. Lernen lernen, Lernstrategien, Methoden, Arbeitstechniken; zum Beispiel: Lesetechniken und Lesestrategien, Schreibstrategien Informationsbeschaffung Wortlisten und Wortfelder Zeitplanung Cluster, Brainstorming, Rollenspiel, Feedbackmethoden 3. Interkulturelles Wissen; zum Beispiel: Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen, Traditionen Relativierung eigener Standpunkte und Werte Wertschätzung kultureller Vielfalt 4. Vorbereitung auf die Integration in den Regelunterricht: Anbahnung von Kompetenzen im Bereich der Fach und Bildungssprache; zum Beispiel: Arbeitsaufträge mit Operatoren AlltagsspracheFachsprache, Textsorten unterrichtsbezogener, fächerübergreifend relevanter Wortschatz (Bildungssprache) 5. Methodenkompetenz: Umgang mit Medien Zu 9.: Der DaZ-Unterricht kann als Einzelförderung, Gruppenförderung oder in Sprachklassen durchgeführt wer den. Der Unterricht in Sprachklassen stellt eine besonders intensive Förderung dar. Daher ist hierfür eine höhere Zuweisung vorgesehen. Für den Förderunterricht Deutsch als Zweitsprache in einer Einzel- oder Gruppenförderung gilt der Richt wert eine Wochenstunde je Schüler. Für den Unterricht in Sprachklassen gilt der Richtwert 1,3 Wochen stunden je Schüler. Der Unterricht in Sprachklassen kann auch an einer Stützpunktschule erfolgen. Hier können die Schüler klassenstufen und auch schul und schulartübergreifend unterrichtet werden. Zu 10.: Für den Förderunterricht Deutsch als Zweitsprache in einer Einzel- oder Gruppenförderung gilt der Richt wert von einer Wochenstunde je Schüler. Zu 11.: Gemäß Thüringer Schulordnung und der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2016/2017 haben alle Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf, die an einer allgemeinbildenden Schule un terrichtet werden, diesen Anspruch. Zu 12.: Mit Hinweis auf die Fachliche Empfehlung beziehungsweise "Schulbesuch und Förderung von Schülerin nen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Thüringen" gilt: Der Schüler/die Schülerin wird ge fördert, bis die Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 des GER entsprechen. Ein Schwerpunkt ist die Ein führung in die Fachsprachen der einzelnen Unterrichtsfächer. Zu 13.: Auf den Schulbereich fokussiert wird der Flüchtlingsstatus nicht erhoben. Bei Erhebungen im schulischen Bereich wird angelehnt an die KMKBestimmungen der Migrationshintergrund zugrunde gelegt. Dr. Klaubert Ministerin Sprachförderung für Flüchtlinge - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: