01.12.2016 Drucksache 6/3141Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Dezember 2016 Entwicklungsperspektiven des IGZ-Standorts Erfurt Die Kleine Anfrage 1590 vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2016 beschlossen, dass der Standort Erfurt des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) Großbeeren/Erfurt e. V. die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt und dementsprechend ab dem 1. Januar 2017 eine zweijährige Übergangsfinanzierung erhält, die bei Bedarf ein Jahr verlängert werden kann. Aus diesem Grund befinden sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Vertreterinnen und Vertreter des IGZ in engem Kontakt, um gemeinsam eine Lösung zum Erhalt des Standorts Erfurt zu finden. Der Erfurter Standort ist ein zentraler Forschungspartner für viele kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Gartenbau und nicht zuletzt auch von ho her Bedeutung für die Fachhochschule Erfurt und den dort befindlichen Masterstudiengang "Pflanzenforschungsmanagement". Vor diesem Hintergrund gibt es ein hohes Interesse den IGZ-Standort Erfurt, möglicherweise auch über eine reine Landesförderung , zu erhalten und verschiedenste Wege des Erhalts zu prüfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung Eigentümer der Immobilien, die dem IGZ für die Forschungsinfrastruktur in Erfurt zur Verfügung stehen? 2. Wie viele Studierende sind derzeit in dem Masterstudiengang "Pflanzenforschungsmanagement" an der Fachhochschule Erfurt eingeschrieben (bitte nach Jahrgang aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtzuschüsse für das IGZ Großbeeren/Erfurt e. V. in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln in Jahresscheiben nach Freistaat Thüringen , Land Brandenburg, Bund, EU und Drittmitteln)? 4. Wie hoch war der Anteil an Landesmitteln für den Standort Erfurt in den letzten zehn Jahren (bitte in absoluten wie relativen Zahlen aufschlüsseln)? 5. Welcher Anteil an Personal- und Sachkosten könnte durch die derzeit im Einzelplan 10 veranschlagten Landesmittel für den IGZ-Standort Erfurt ohne eine Co-Finanzierung durch den Bund abgesichert werden , um die Einrichtung als mögliche Landeseinrichtung zu erhalten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3141 6. Wie viele Drittmittel wurden nach Kenntnis der Landesregierung am IGZ-Standort Erfurt in den letzten zehn Jahren eingeworben? 7. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Landesregierung aus den Drittmitteln und durch welche Drittmittelgeber nach Frage 6 finanziert und welche Laufzeit haben diese? 8. Bestünde aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, dass die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft laufende Kosten für aktuelle Drittmitteleinwerbung übernehmen könnte oder wäre es denkbar , dass sich die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft um die Forschungsprojekte bemüht und dann das IGZ am Standort Erfurt beauftragt? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssten für eine solche Lösung geschaffen werden? 9. Bestünde aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, dass der IGZ-Standort Erfurt als An-Institut der Fachhochschule Erfurt oder ein Institut der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden könnte? Wenn nein, welche Hindernisse stehen einer solchen Lösung entgegen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 29. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer beziehungsweise Erbbaurechtsnehmer der immobilen Vermögenswerte . Zu 2.: Im Master (MA)-Studiengang "Pflanzenforschungsmanagement", der zum Sommersemester 2015 eingerichtet wurde, wird nur im Sommersemester immatrikuliert. Im Sommersemester 2016 waren insgesamt 13 Studierende immatrikuliert, davon acht im 1. Fachsemester (FS). Neben dem MA-Studiengang "Pflanzenforschungsmanagement" ist auch der Bachelor (BA)-Studiengang "Gartenbau" an der Fachhochschule (FH) Erfurt von der Nutzbarkeit der Labore im IGZ betroffen. Die Angaben zu den Studierenden im BA-Studiengang "Gartenbau", derzeit insgesamt 100 Studierende, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (Quelle: TMWWDG, 11/2016). 1.FS 2.FS 3.FS 4.FS 5.FS 6.FS 7.FS 8.FS 9.FS 10.FS oder höher 30 1 17 0 14 1 25 0 7 5 Zu 3.: Die Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und der Länder Brandenburg und Thüringen in den Jahren 2006 bis 2015 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zu EU- und Drittmitteln für das IGZ insgesamt liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zum Standort Erfurt wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Haushaltsjahr Thüringen (in Euro) Brandenburg (in Euro) Bund (in Euro) 2015 1.614.000 3.766.000 5.380.000 2014 1.568.500 3.659.833 5.228.333 2013 1.536.200 3.584.467 5.120.667 2012 1.390.650 3.244.850 4.635.500 2011 1.291.434 3.013.346 4.304.780 2010 1.170.906 2.732.114 3.903.020 2009 1.025.333 2.392.444 3.417.777 2008 935.969 2.183.928 3.119.897 2007 926.256 2.161.264 3.087.520 2006 855.048 1.995.112 2.850.160 3 Drucksache 6/3141Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Der Schlüssel für die finanzielle Beteiligung der drei Zuwendungsgeber beträgt 50 Prozent Bund, 35 Prozent Land Brandenburg und 15 Prozent Land Thüringen. Der Zuwendungsbeitrag des Landes Thüringen stellt einen Beitrag zur Finanzierung des IGZ insgesamt dar und ergibt sich nicht konkret aus dem Finanzierungsbedarf am Standort Erfurt. Zu 5.: Der derzeitige Finanzierungbeitrag Thüringens für das IGZ Großbeeren/Erfurt beträgt circa 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Aufgrund der nicht vorhandenen getrennten Kostenstellenrechnung für die Standorte Großbeeren und Erfurt des IGZ kann diese Summe nicht unmittelbar auf den Standort Erfurt bezogen werden, so dass seitens der Landesregierung keine belastbare Orientierungsgröße benannt werden kann. Mit der ab dem Jahr 2017 beginnenden Abwicklungsfinanzierung soll erstmalig seit Bestehen des Instituts eine getrennte Finanzierung beider Standorte erfolgen. Zu 6.: Insgesamt wurden am IGZ-Standort Erfurt von 2007 bis heute Drittmittel in Höhe von 2.629.236,86 Euro eingeworben. Berücksichtigt sind nur Projekte, die vollständig am Standort Erfurt durchgeführt wurden. Zu 7.: In den vergangenen zehn Jahren sind am Standort Erfurt des IGZ nachfolgende 30 Drittmittelprojekte bearbeitet worden: Liste der Drittmittelprojekte am Standort Erfurt seit 2007 (Quelle: IGZ, 11/2016) Projekttitel Drittmit-telgeber Summe in Euro Beginn Ende Entwicklung von Helleborus F1 Hybriden; Etablierung von Verfahren zur Erstellung und Prüfung reiner Linien bei Helleborus spp AIF 96.775,00 01.12.2009 30.11.2012 ZIM Epicactus AIF 117.943,00 11.04.2011 10.04.2014 Züchtung von polyploiden Calluna vulgaris ; Etablierung der molekularen Charakterisierung von polyploiden Calluna vulgaris AIF 103.663,00 01.07.2011 30.06.2014 Entwicklung eines Züchtungsprogramms für weitgehend frosttolerante Erica gracilis : Molekulare Charakterisierung des Genpools und Analyse der Selbstfertilität von frosttoleranten Erica gracilis AIF 170.000,00 01.07.2014 30.06.2017 Nutzung neuer molekularer Methoden zur Effizienzsteigerung der Züchtung von Knospenblühern bei Calluna vulgaris BMEL 263.840,00 01.03.2008 28.02.2011 NIR Spektroskopie zur zerstörungsfreien Beurteilung des Bewurzelungspotentials BMEL 173.787,00 01.10.2009 30.09.2012 Molecular and physiological regulation of adventitious root formation in Petunia cuttings in response to nutrient supply and dark exposure DFG 214.850,00 01.10.2011 30.09.2014 Zuschuss DFG Rooting Symposium DFG 24.000,00 01.01.2014 31.12.2014 Studies on the expression of seed quality in ornamental plant species on the example of China aster (Callistephus chinensis (L.) Nees.) DFG 12.955,00 01.01.2015 31.03.2015 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3141 Projekttitel Drittmit-telgeber Summe in Euro Beginn Ende Verbundprojekt: "Nutzung der Nah-Infrarotspektroskopie zur Qualitätssicherung bei der Produktion von Zierpflanzenstecklingen " Teilprojekt 2 DIP 247.202,00 15.05.2015 31.03.2017 BESTPASS: Boosting plant-Endophyte STability, compatibility and Performance Across ScaleS EU 498.432,96 01.09.2015 31.08.2019 AMF Agri: Verfahrenstechnik zur nachhaltigen Anwendung mykorrhizierter Bodenhilfsstoffe im Feldanbau von Soja, Körnermais und Kartoffeln EU 61.700,00 18.05.2016 15.02.2019 Rosmarin Industrie 15.000,00 01.01.2007 31.12.2007 Interspezifische Hybridisierungen in der Gattung Cyclamen und Untersuchungen zur Auslösung der Veränderung des Ploidiegrades zum Aufbau samenvermehrbaren Zuchtmaterials Industrie 21.420,00 01.01.2007 31.12.2009 Forschungsaufenthalt Industrie 44.000,00 01.01.2007 31.12.2007 Vermehrungsverfahren und Aufbau eines definierten Pflanzenbestandes von Cyclamen purpurascens Industrie 19.635,00 01.08.2007 31.01.2009 Development of new interspecific Cyclamen -Hybrids for seed propagation Industrie 29.750,00 01.01.2009 31.12.2009 Entwicklung eines effizienten Vermehrungsverfahrens und Aufbau eines Pflanzenbestandes von Cyclamen purpurascens und weiterer pharmazeutisch interessanter Pflanzen Industrie 34.986,00 16.01.2011 31.03.2012 Interspezifische Hybridisierungen in der Gattung Cyclamen und Untersuchungen zur Auslösung der Veränderung des Ploidiegrades zum Aufbau samenvermehrbaren Zuchtmaterials Industrie 29.750,00 02.01.2012 31.12.2012 Einfluss einer CA-Lagerung von Nelkenstecklingen auf die Bewurzelung in Beziehung zum Kohlenhydratmetabolismus und zur Auxinsensitivität Industrie 8.100,00 01.08.2012 13.03.2013 Erweiterung der Grundlagen zur Optimierung des Stickstoff- und Kohlenhydratstatus von Stecklingen mittels NIRbasiertem Monitoring in der Praxis der Jungpflanzenerzeugung Industrie 12.495,00 01.01.2013 30.11.2013 Interspezifische Hybridisierung Cyclamen Industrie 25.000,00 01.01.2013 31.12.2013 Vegetative Vermehrung von Symphytium officinale Industrie 15.000,00 01.05.2013 31.08.2014 Development of new interspecific Cyclamen -Hybrids for seed propagation Industrie 29.750,00 01.01.2014 31.12.2014 Entwicklung eines Verfahrens zur In-vitro -Verklonung selektierter Einzelpflanzen von Silphium perfoliatum L. Industrie 46.659,90 01.01.2015 31.12.2017 Interspezifische Hybridisierung in der Gattung Cyclamen Untersuchungen zur Auslösung der Veränderung des Ploidiegrades zum Aufbau samenvermehrbaren Zuchtmaterials Industrie 29.750,00 01.01.2016 31.12.2016 5 Drucksache 6/3141Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Projekttitel Drittmit-telgeber Summe in Euro Beginn Ende Entwicklung eines effizienten Vermehrungsverfahrens und Aufbau eines Pflanzenbestandes ausgewählter, pharmazeutisch interessanter Pflanzen Industrie 29.750,00 01.01.2010 31.12.2010 Development of new interspecific Cyclamen -Hybrids for seed propagation Industrie 59.500,00 01.01.2010 31.12.2011 Vermehrungsverfahren Artemisia Junghans Stiftung 10.000,00 01.01.2012 31.12.2012 Entwicklung einer systematischen Züchtungsstrategie für Hortensien (Hydrangea macrophylla ssp. macrophylla) unter Berücksichtigung interploider Kreuzungen (HortensienZüchtung) Landwirtschaftli - che Rentenbank 183.543,00 26.09.2014 31.01.2018 Abkürzungen: AIF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft DIP Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar Zu 8.: Zunächst muss vorangestellt werden, dass es sich bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) und dem IGZ um zwei grundverschiedene Einrichtungen handelt, bei deren Profilen und Ausrichtungen keine Überschneidungen oder Anknüpfungspunkte bestehen. Die TLL nimmt überwiegend Aufgaben auf den Gebieten des Untersuchungswesens, der Bildung und des Verwaltungsvollzugs im landwirtschaftlichen Fachrecht wahr. Forschungsleistungen im Bereich der angewandten Forschung umfassen, mit abnehmender Tendenz, weniger als zehn Prozent des Aufgabenspektrums der TLL. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3141 Das IGZ dagegen ist ein Institut der Pflanzenwissenschaften, das sich international der Grundlagenforschung in diesem Bereich widmet. Es bearbeitet eine breite Palette von Spezialgebieten, wie zum Beispiel Klimasteuerung im Pflanzenwachstum, Nährstoffdynamik, Zell- und Molekularfunktionen oder Entwicklung neuer Genotypen. Drittmittel erwirbt eine Forschungseinrichtung im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens, wobei vertragliche Verpflichtungen über die Erbringung von bestimmten Forschungsleistungen oder Produkten gegenüber dem Auftraggeber beziehungsweise Zuwendungsgeber eingegangen werden. Es erscheint daher als unrealistisch , dass die TLL ohne entsprechende fachliche Ausrichtung oder wissenschaftliche Basis mit hochspezialisierten Forschungseinrichtungen innerhalb eines Auswahlverfahrens erfolgreich konkurrieren könnte. Zudem wird es als rechtlich unzulässig angesehen, bestehende Drittmittelverträge einer anderen Einrichtung zu übernehmen und die Aufgaben und Verpflichtungen zu delegieren. Zu 9.: Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer wissenschaftlichen Einrichtung als An-Institut einer Hochschule sind im § 105 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) bestimmt. Danach muss es sich um eine rechtlich selbständige wissenschaftliche Einrichtung handeln. Zudem ist nachzuweisen, dass 1. die Einrichtung auch Aufgaben der Hochschule wahrnimmt, die von der Hochschule nicht in gleichwertiger Weise erfüllt werden können und diese in Zusammenarbeit mit ihr vollzieht (das heißt bereits eine längere fruchtbare Zusammenarbeit auf wissenschaftlicher Ebene besteht), 2. die Beachtung der Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit und das Recht auf Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gesichert sind und 3. die wissenschaftliche Einrichtung sich zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Hochschule verpflichtet. Die Einrichtung soll sich überwiegend aus Mitteln Dritter finanzieren. Die Anerkennung erfolgt jeweils durch die autonome Entscheidung der jeweiligen Hochschule und ist zeitlich zu befristen. Daraus folgt, dass ein An-Institut nicht zur Struktur der Hochschule gehört. Das Zusammenwirken zwischen dem anerkannten Institut und der Hochschule wird durch Vertrag geregelt (Kooperationsvertrag). Die Anerkennung kann unabhängig von ihrer Befristung widerrufen werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen von der Einrichtung nicht mehr erfüllt werden. Der IGZ-Standort Erfurt erfüllt gegenwärtig die genannten Voraussetzungen nicht. Für die Prüfung einer möglichen Anerkennung als An-Institut der FH Erfurt ist ein Zukunftskonzept für das in Abwicklung befindliche Potential des IGZ-Standortes Erfurt notwendig. Das Konzept muss Aussagen sowohl zum künftigen wissenschaftlichen Profil als auch zur geplanten Rechtsform und Finanzierung der Einrichtung enthalten. Die Entscheidung über ihre innere Struktur treffen die Hochschulen gemäß § 34 ThürHG im Rahmen von deren Selbstverwaltungsrecht eigenständig, das heißt ohne Beteiligung des TMWWDG. Institute sind wissenschaftliche Einrichtungen gemäß § 37 ThürHG und dienen der Wahrnehmung von Aufgaben der Hochschule insbesondere im Bereich der Forschung, Lehre und Weiterbildung. Auch hierfür ist eine Aufgabenstellung mit entsprechendem wissenschaftlichen Profil die Voraussetzung. Über die Einrichtung von Instituten entscheidet das Präsidium einer Hochschule. Eine "reine Integration" des von der Abwicklung betroffenen Teils des IGZ erscheint zudem aus finanziellen Gründen nicht darstellbar. Keller Ministerin Entwicklungsperspektiven des IGZ-Standorts Erfurt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 9.: