02.12.2016 Drucksache 6/3144Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Dezember 2016 Sexualdelikt begangen durch einen Eritreer in Saalfeld? Die Kleine Anfrage 1491 vom 30. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Mitteilungen der Landespolizeiinspektion Saalfeld vom 5. September 2016 soll am frühen Morgen des 4. September 2016 ein "junger Mann aus Eritrea" in Saalfeld versucht haben, "eine junge Frau zu vergewalti gen". Das mutmaßliche Opfer sei 18 Jahre alt gewesen und habe "heftige Gegenwehr" geleistet. Der Tatver dächtige sei gegen 1.15 Uhr am 4. September 2016 vorläufig festgenommen worden (nachfolgend: Vorfall).* Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau geschah anlässlich des Vorfalls? 2. Wegen welcher Tatbestände wurden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben), welchen Alters, welchen Geschlechts und welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 3. Wie lange war der Tatverdächtige in Haft? Falls er nicht mehr in Haft sein sollte, warum wurde er aus der Haft entlassen? Welche Auflagen wurden bei der Entlassung gemacht? Wo hält sich der Tatverdäch tige zurzeit auf? 4. Welchen Ausgang hatte das Ermittlungsverfahren? Wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss? 5. War der Tatverdächtige bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen/Ermitt lungsverfahren; wenn ja, bitte die Straftatbestände angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand eines Strafverfahrens. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwal tungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 (Az.: 2 EO 386/13) auf das Grundrecht der infor mationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ver wiesen. Dieses hat als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3144 Zu 1.: Aufgrund der Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass am 4. September 2016 in Saalfeld eine weibliche Person durch eine männliche Person mit dem Ziel, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen durch zuführen, angegriffen wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurden Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung gegen einen Tatverdächtigen mit eritreischer Staatsangehörigkeit eingeleitet. Dieser befand sich zum Tatzeitpunkt im laufenden Asylverfahren und damit im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbe merkung verwiesen. Zu 3.: Der Beschuldigte befindet sich seit dem 5. September 2016 in Untersuchungshaft. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Die Staatsanwaltschaft Gera hat unter dem 24. Oktober 2016 gegen den Beschuldigten Anklage wegen ver suchter Vergewaltigung und Körperverletzung zum Landgericht Gera erhoben. Zu 5.: Der Tatverdächtige ist bisher wegen unerlaubter Einreise und illegalem Aufenthalt polizeilich in Erschei nung getreten. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.thueringen.de/th3/polizei/saalfeld/aktuell/mi/92996/index.aspx. Sexualdelikt begangen durch einen Eritreer in Saalfeld? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: