02.12.2016 Drucksache 6/3149Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Dezember 2016 Zukünftige Funktion der Landesbibliothek und Kostentransparenz Die Kleine Anfrage 1604 vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit Ende August ist bekannt, dass die Thüringer Hochschulbibliotheken durch die Gründung eines neuen Kooperationsverbundes enger miteinander kooperieren und bestimmte Aufgabenbereiche in den zu schaffenden Bibliotheksservicecenter an der Universitätsbibliothek Ilmenau und der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) in Jena zentralisiert werden sollen. In der Antwort auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf vom 1. September 2016 hat der Staatssekretär Hoppe zudem erläutert, dass die zuständige Fachabteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Methodik erarbeitet, die alle landesbibliothekarischen Aufgaben der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek auch monetär untersetzt, um die angestrebte Transparenz zu erhalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gesamtkosten hatte die Friedrich-Schiller-Universität Jena seit dem Jahr 2009 zur Aufrechterhaltung der landesbibliothekarischen Aufgaben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Funktion der Landesbibliothek seit dem Jahr 2009 in absoluten und relativen Zahlen seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Kulturgutdigitalisierung seit dem Jahr 2009 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie hoch waren die Kosten für Dienstleistungen für die Hochschulen seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 5. Wie hoch waren die Kosten für die Bestandserhaltung seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 6. Wie hoch waren die Kosten für sogenannte weitere gesetzliche Verpflichtungen und bibliothekarische Landesaufgaben der ThULB seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Welche Methodik wurde zur monetären Untersetzung der landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB im Rahmen der neuen Kooperationsvereinbarung erarbeitet und welche Methodik wurde bisher angewendet ? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mitteldorf und Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3149 8. Welche Kosten der Landesbibliothek wurden auf der Grundlage der neuen Methodik berechnet (bitte aufschlüsseln nach den genannten Kosten in den Fragen 2 bis 7)? 9. Welche landesbibliothekarischen Aufgaben kommen der ThULB abschließend nach der Prüfung der monetären Untersetzung im neuen Kooperationsverbund der Thüringer Hochschulbibliotheken zu? 10. Wie sollen die präzisierten Aufgaben und Funktionen der Landesbibliothek im Rahmen des Kooperationsverbundes gesteuert und koordiniert werden? Ist dazu ein weiteres Koordinierungsgremium geplant, das die Interessen der nichtwissenschaftlichen Hochschulbibliotheken berücksichtigt? 11. Wie soll die zukünftige Auswahl und Durchführung von Digitalisierungsprojekten ab gesichert und transparent dargestellt werden und wie werden dabei Interessen von Museen, Archiven und anderen Akteuren aus dem Kulturbereich einbezogen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen möchte ich etwas Grundsätzliches zur Finanzierung der Landesbibliothek anmerken. Das Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG) legt fest, dass die Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena die Funktion der Landesbibliothek des Freistaats Thüringen wahrnimmt (§ 2 Abs.1 ThürBibG). Auf eine gesetzliche Definition der damit verbundenen Aufgaben hat der Gesetzgeber weitgehend verzichtet. Nicht bestimmt ist zudem, wie die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) Jena die landesbibliothekarische Funktion erfüllen und mit welchen Mitteln diese finanziert werden soll. Die ThULB nimmt als eine Bibliothek beide Funktionen wahr, die in vielen Bereichen miteinander verschränkt sind. Demzufolge ist es schwierig, die Landesbibliothek als eine eigene Institution zu behandeln. Das Thüringer Bibliotheksgesetz legt auch nicht fest, wie die landesbibliothekarischen Aufgaben finanziert werden sollen. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden in der Zuweisung der Landesmittel an die FSU Jena gut 265.000 Euro als Sondertatbestand "Landesbibliothek" ausgewiesen. Erst während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung III (2012 bis 2014) erhielt die FSU Jena einen separaten jährlichen Zuschuss für die landesbibliothekarischen und hochschulübergreifenden Aufgaben der ThULB in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Ein solcher Zuschuss aus dem Vereinbarungsbudget der Rahmenvereinbarung IV wurde auch in der Zielund Leistungsvereinbarung (ZLV) mit der FSU Jena für die Jahre 2016 bis 2019 in der Höhe dynamisiert, festgeschrieben. In den vergangenen Jahren hat die FSU Jena für diesen Zuschuss einen jährlichen Verwendungsnachweis über die Kosten der landesbibliothekarischen Funktion der ThULB vorgelegt. Die Kosten wurden dabei auf drei landesbibliothekarische Leistungsbereiche aufgeteilt: 1. Bewahrung und Digitalisierung des kulturellen Erbes, 2. Dienstleistungen für Hochschulen, 3. weitere gesetzliche Verpflichtungen und bibliothekarische Dienstleistungen. Einzelne Aufgaben und deren Finanzierung wurden nicht im Detail dargestellt. Die FSU Jena wies dabei für die Kosten der landesbibliothekarischen Aufgaben regelmäßig einen Betrag aus, der deutlich über dem jährlichen Zuschuss des Landes lag. Grundlage für diesen Ausweis waren die von der ThULB mitgeteilten Anteile an landesbibliothekarischen Leistungen im Verhältnis zu den Leistungen als Universitätsbibliothek. Bereits im Zusammenhang mit der Prüfung des Thüringer Rechnungshofs im Jahr 2011/2012 hatte die FSU Jena allerdings darauf hingewiesen, dass sie diesen Anteil im Ergebnis eines Vergleichs mit anderen Universitäts - bzw. Universitäts- und Landesbibliotheken als deutlich zu hoch einschätzt und von einem landesbibliothekarischen Anteil von rund 30 Prozent entsprechend einem Kostenanteil von rund 4,2 Millionen Euro auszugehen sei. Hinzu kamen rund 0,5 Millionen Euro für hochschulübergreifende Koordinierungsund Dienstleistungsfunktionen, die keine landesbibliothekarische Funktion darstellen. Die Zuständigkeit für die wissenschaftlichen Bibliotheken liegt seit 2015 beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG). Ausgehend von dem seit Dezember 2015 vorliegenden HIS-Gutachten wurde im ersten Halbjahr 2016 gemäß den Festlegungen in der Rahmenvereinbarung IV gemeinsam mit den Hochschulen ein Strukturkonzept für die Hochschulbibliotheken erarbeitet, das nun umgesetzt werden soll. In den Beratungen der eingesetzten AG Strukturkonzept Hochschulbiblio- 3 Drucksache 6/3149Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode theken sowie in gesonderten Beratungen mit der Thüringer Staatskanzlei, der FSU Jena und der ThULB wurde einvernehmlich festgestellt, dass in Zukunft die landesbibliothekarischen Aufgaben klarer definiert werden und die Zuweisungen der Mittel des Landes an die FSU Jena den zu erledigenden Aufgaben im Rahmen einer ZLV zugeordnet werden sollen. Diese neue Methodik soll zu einer besseren Steuerung der Erfüllung landesbibliothekarischer Aufgaben durch das Land sowie zu einer höheren Transparenz bei deren Finanzierung führen. Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 beantworte ich im Zusammenhang. Jahr Kosten für die landesbibliothekarische Funktion der ThULB (in Euro) Anteil dieser Kosten an den Gesamtkosten der ThULB (in Prozent) 2009 keine Angabe möglich keine Angabe möglich 2010 keine Angabe möglich keine Angabe möglich 2011 keine Angabe möglich keine Angabe möglich 2012 6.650.706,82 45,4 2013 6.787.117,04 44,8 2014 7.112.344,80 44,8 2015 7.493.708,63 47,1 2016 noch keine Angabe möglich noch keine Angabe möglich In den Jahren 2012 bis 2015 erhielt die FSU Jena einen separaten jährlichen Zuschuss für die landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Die Differenz zu den in der Tabelle angegebenen Kosten ist maßgeblich damit zu erklären, dass die ThULB auch Leistungen als landesbibliothekarische Aufgaben deklarierte, die von anderen Hochschulbibliotheken auch ohne spezielle landesbibliothekarische Funktion erbracht werden. So wurden alle Nutzer der ThULB, die nicht Angehörige der FSU Jena waren, als "Landesnutzer" geführt (2013: 44 Prozent externe Entleihende). Für deren Inanspruchnahme der ThULB wurde ein entsprechend hoher Personalaufwand der Funktion Landesbibliothek zugeordnet . Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass auch jede andere Hochschulbibliothek externe Nutzer hat (zum Beispiel Forschungs- und Universitätsbibliothek Erfurt/Gotha 2013: 41 Prozent; Bibliothek der EAH Jena 2013: 67 Prozent). Zu 3.: Jahr Kosten für die Digitalisierung von Kulturgut (in Euro) 2009 keine Angabe möglich 2010 keine Angabe möglich 2011 keine Angabe möglich 2012 4.717.841,73 2013 4.821.176,60 2014 5.051.798,64 2015 5.321.912,73 2016 noch keine Angabe möglich Anmerkung: Angaben auf der Grundlage der von der ThULB mitgeteilten Vorhaben In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Digitalisierungsprojekte mit wertvollen historischen Beständen der ThULB oder anderer Herkunft realisiert, so dass in den angegebenen Werten auch die Kosten für die Digitalisierung hochschuleigener Bestände enthalten sind. Ein beachtlicher Teil dieser Digitalisierungsvorhaben konnte aus Drittmitteln oder gegen Entgelt der auftraggebenden Einrichtungen finanziert werden. Der Zuschuss des Landes für die ThULB bezieht sich nur auf Digitalisierungsprojekte fremder Bestände, die die ThULB eigenfinanziert durchführte oder bei denen die ThULB für die Durchführung der drittmittelfinanzierten Vorhaben auch eigene Ressourcen einsetzte. Der hierfür aus dem Landeszuschuss eingesetzte Betrag beläuft sich auf rund 2,5 Millionen Euro jährlich. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3149 Zu 4.: Jahr Kosten für Dienstleistungen für Thüringer Hochschulen (in Euro) 2009 keine Angabe möglich 2010 keine Angabe möglich 2011 keine Angabe möglich 2012 541.203,10 2013 553.710,13 2014 581.867,70 2015 611.760,82 2016 noch keine Angabe möglich Zu 5.: Die Kosten für die Bestandserhaltung wurden bislang nicht eigens ausgewiesen, sondern wurden unter dem Leistungsbereich "Bewahrung und Digitalisierung des kulturellen Erbes" erfasst. Zu 6.: Jahr Kosten für sogenannte weitere gesetzliche Verpflichtungen und bibliothekarische Landesaufgaben (in Euro) 2009 keine Angabe möglich 2010 keine Angabe möglich 2011 keine Angabe möglich 2012 1.391.661,99 2013 1.412.230,30 2014 1.478.678,46 2015 1.560.035,08 2016 noch keine Angabe möglich Zu 7.: Bislang verzichtete das Land darauf, die landesbibliothekarischen Aufgaben genauer zu bestimmen. Dies entspricht gemäß der Begründung (Drucksache 4/3956) auch der Intention des Thüringer Bibliotheksgesetzes . In Zukunft sollen jedoch die landesbibliothekarischen Aufgaben klarer definiert werden und sich die Zuweisungen der Mittel des Landes an die FSU Jena nach den zu erledigenden Aufgaben richten. Die ThULB soll als Landesbibliothek die folgenden landesbibliothekarischen Leistungen erbringen: 1. Sammlung, Erschließung und Archivierung der über Thüringen veröffentlichten Literatur einschließlich der Erstellung der "Thüringen-Bibliographie", 2. Aufnahme der analogen und digitalen Pflichtexemplare gemäß § 12 Thüringer Pressegesetz, 3. Unterhalt eines wissenschaftlichen Bestandszentrums außerhalb des hochschulspezifischen Bedarfs, 4. Archivierung von für den Freistaat Thüringen unverzichtbarem Bibliotheksgut aus staatlichem Besitz ("Last Resort"-Funktion), 5. Unterstützung kleinerer wissenschaftlicher und Behördenbibliotheken insbesondere mit dem Bibliothekssystem KOHA, 6. Betrieb eines Kompetenz- und Servicezentrums für Bestandserhaltung, 7. Digitalisierung, Archivierung und Präsentation von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen, 8. fallweise Koordinierung von Bibliotheksprojekten im Freistaat Thüringen. Wie in Ziffer III.7. der aktuellen ZLV mit der FSU Jena vorgesehen, beabsichtigt das TMWWDG, mit der FSU Jena eine gesonderte ZLV zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB abzuschließen. Die Vereinbarung für die Laufzeit 2017 bis 2019 soll bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossen werden. Sie befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung. 5 Drucksache 6/3149Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: In der zukünftigen ZLV wird jede landesbibliothekarische Aufgabe der ThULB mit dem dafür vorgesehenen Mittelaufwand untersetzt sein. Die genauen Ansätze werden derzeit abgestimmt. Zu 9.: Die Thüringer Hochschulen haben den Kooperationsverbund Hochschulbibliotheken gegründet, um eine leistungsfähige, effiziente und vernetzte Informationsinfrastruktur zu schaffen, in der hochschulübergreifend Services vorgehalten werden sollen. Der von den Hochschulen getragene Kooperationsverbund und insbesondere das Bibliotheksservicecenter dienen der bestmöglichen gemeinsamen Wahrnehmung hochschulbibliothekarischer Aufgaben; Aufgaben der Landesbibliothek sind davon nicht unmittelbar berührt. Koordinierende Leistungen der ThULB für die Thüringer Hochschulen als Service-Unit im Bibliotheksservicecenter sind Teil ihrer Funktion als Universitätsbibliothek. Allerdings werden sich im praktischen Vollzug innerhalb der ThULB auch Schnittstellen zu den landesbibliothekarisch wahrzunehmenden Aufgaben ergeben . Dies ist im Sinne der Gewinnung von Synergien nicht nur unvermeidlich, sondern ausdrücklich gewünscht . So soll die ThULB in Zukunft fallweise auch die Koordinierung von Bibliotheksprojekten im Freistaat Thüringen übernehmen, die sowohl als Aufgabe im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulbibliotheken als auch darüber hinaus als landesbibliothekarische Aufgabe anzusehen sind. Damit wird dem Thüringer Bibliotheksgesetz Rechnung getragen, das der ThULB für den Bereich des wissenschaftlichen Bibliothekswesens planerische und koordinierende Aufgaben überträgt, die diese in Absprache mit den anderen Einrichtungen wahrnehmen soll (§ 2 Abs. 1 Satz 3 ThürBibG). Zu 10.: Die Erledigung landesbibliothekarischer Aufgaben durch die ThULB wird nicht im Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken gesteuert und koordiniert. Die Koordinierung der landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB und die Überprüfung der erbrachten Leistungen werden in der geplanten ZLV zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB geregelt. Zu 11.: Auch zur Frage der Projektsteuerung im Bereich der Digitalisierung von Kulturgut wird die geplante ZLV mit der FSU Jena zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB Regelungen enthalten. Zudem wird die fachliche Expertise des von der Thüringer Staatskanzlei koordinierten Beirats für Digitalisierungsprojekte im Kulturbereich weiterhin einbezogen werden. Tiefensee Minister Zukünftige Funktion der Landesbibliothek und Kostentransparenz Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: