02.12.2016 Drucksache 6/3150Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Dezember 2016 Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1612 vom 24. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Polizei beteiligt sich mit Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen, zum Beispiel an dem Präventionsprogramm für Schüler im Grundschulalter mit dem Namen "Poli-Pap". Weiterhin gibt es verschiedene Projekte und Initiativen an den Thüringer Schulen, mit denen Schülerinnen und Schüler geschützt werden sollen, zum Beispiel "Sabaki" und "Notinsel". Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte sind der Thüringer Landesregierung im Bereich der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen im Freistaat bekannt? 2. Was beinhalten die einzelnen Projekte und wie bewertet die Thüringer Landesregierung diese? 3. Welche Projekte unterstützt die Thüringer Landesregierung in welcher Form im Bereich der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen im Freistaat? 4. In welchen Haushaltsstellen werden seit dem Jahr 2010 finanzielle Mittel in welchem Umfang für Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen in Thüringen bereitgestellt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen fördert die Landesregierung Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen, welche im Rahmen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Thüringer Schulen aus primär- und sekundärpräventiv wirksam werden: - Stärkung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie zur Herausbildung toleranter Denk- und Verhaltensweisen , - gegen Gewaltverhalten, Fremdenfeindlichkeit und extremistische Gruppenbildung, zur Aufklärung über mögliche Gefährdungen und Einschränkungen durch extreme ideologische und religiöse Überzeugungen , K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3150 - zur interkulturellen Kompetenz, zur Gesundheits- und Sexualerziehung, zur Prävention des Konsums von legalen und illegalen Drogen beziehungsweise Substanzen, - zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (Vier-Dimensionen-Modell: Ökonomie, Ökologie, Soziales, Globales ), - musisch-künstlerische Bildung, naturwissenschaftlich-technisches Lernen, gesellschaftswissenschaftliches Lernen, Schülerzeitungs- und Medienarbeit. Beispielhaft seien genannt Projekte und Maßnahmen - in "Schulen ohne Rassismus - Schule mit Courage", - in Schulen mit dem Vorhaben "Starke Schule - Schule ohne Gewalt", - in Schulen mit dem Vorhaben "Stark im Team - Gewaltprävention", - in Grund- und Förderschulen, die das Hausaufgabenangebot "Poli-Pap" nutzen, - in Grundschulen mit dem Kindergewaltpräventionsvorhaben "Sabaki", - in Schulen mit Vorhaben zu den Themen Fremdheit, Vorurteile und Gewalt, - in Schulen mit Fahrten zu Thüringer Gedenkstätten und Erinnerungsorten der Opfer beider Diktaturen im 20. Jahrhundert, - in Schulen mit Fahrten zu Gedenkstätten in Polen - Orte der Vernichtung während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, - in Schulen mit dem Vorhaben zur DDR-Geschichte "Aufarbeitung und Versöhnung?", - in Schulen, welche "Tage der Orientierung" durchführen, - in Schulen mit dem Vorhaben "MFM - Gesundheitsprävention" und der Multiplikatorenschulung "Suchtprävention ", - in Schulen mit Vorhaben zur Ausbildung von Schülermediatoren und zum Deeskalationstraining, - in Schulen mit dem Vorhaben "Streitschlichter". Zu 2.: Die vielfältigen Inhalte der einzelnen unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen und Projekte an Thüringer Schulen tragen zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Schulordnung bei. Diese Maßnahmen und Projekte fördern günstige Lernsituationen in Schulen entsprechend der Vorgaben der Thüringer Lehrpläne. Sie tragen bei Schülerinnen und Schülern zur Ausprägung von verantwortungsvollem Handeln im Sinne der grundlegenden Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Thüringen bei. Schülerinnen und Schüler erhalten mittels dieser unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen und Projekte an Thüringer Schulen Lernmöglichkeiten, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter eigenverantwortlich zu gestalten. Die unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen und Projekte unterstützen Bildungs- und Erziehungsprozesse, in welchen Schülerinnen und Schüler die Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft, die Achtung von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer und den selbstbestimmten, kritischen Umgang mit Medien erwerben. Die unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen und Projekte an Thüringer Schulen sind ein unverzichtbares pädagogisches Instrument, welches entsprechend den personellen und sächlichen Voraussetzungen der Schule, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie die Wünsche der Eltern berücksichtigt. Über die Beantragung der zu fördernden unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen und Projekten an Thüringer Schulen entscheidet die Schule. Zum Inhalt einzelner Präventionsprojekte wird hervorgehoben: Das Programm für Grund- und Förderschulen "Poli-Pap", welches vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird. Dieses beinhaltet die Herausgabe eines Hausaufgabenheftes mit präventiv ausgerichteten Inhalten. Es wird seit dem Jahr 2000 allen 3. Klassen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden 20.000 Exemplare pro Schuljahr gedruckt. Das Hausaufgabenheft wirkt durch altersgerechte Darstellung unterschiedlicher Lebens- beziehungsweise Konfliktbereiche altersgerecht präventiv. Aufklärung erfolgt hierbei unter anderem zu den Themen Gewalt (Worträtsel), Verhalten bei Diebstahl, der neue Mitschüler, sehen und gesehen werden (richtige Kleidung), vorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrrad, Was macht ein Polizist?, wichtige Telefon-Nummern (unter anderem Eltern, Polizeiinspektion). 3 Drucksache 6/3150Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Kindergewaltpräventivprojekt "Sabaki" (Übergriffe von Erwachsenen auf Kinder) wird seit vielen Jahren von der Pädagogischen Werkstatt - Globales Lernen - Gera e.V. erfolgreich in Thüringer Grund- und Förderschulen durchgeführt. Diese unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Maßnahme sieht zehn Basislehrgänge zur Kinderverhaltensschulung und fünf Anwendungslehrgänge in den Klassenstufen 2 bis 4 vor. Projektziel ist, Kinder zu befähigen, Verhaltensmuster im Umgang mit Erwachsenen zu erlernen. Insbesondere geht es um die Aneignung eines Verhaltensmusters, das bei Konfrontationssituationen und Übergriffen mit Erwachsenen abgerufen und angewandt werden kann. Die Kinder lernen, einem möglichen Angriff auszuweichen, um schlimmeres zu verhindern. Weitere Ziele des Sabaki-Projekts sind: Herausbildung toleranter Denk- und Verhaltensweisen, Stärkung des Selbstvertrauens im Rahmen der Gewaltprävention in Grundschulen. Allein im Jahr 2011 nahmen rund 2.400 Schülerinnen und Schüler an dieser Maßnahme teil. Heute ist dieses Präventionsprojekt fest in den Thüringer Schulen verankert. Einzelne Angaben zum Präventionsprojekt "Schule ohne Rassismus" der politischen Bildung und Demokratieerziehung sind abrufbar im Internet unter: www.schule-ohne-rassismus.org Zu 3.: Wie unter Antwort zu Frage 1 ausgeführt, fördert die Thüringer Landesregierung unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Maßnahmen und Projekte an Thüringer Schulen in wesentlichen Bereichen. Die Unterstützung der Primär- und Sekundärprävention erfolgt durch Fördermöglichkeiten von Schulprojekten , wie sie oben dargelegt wurden. Darüber hinaus unterstützt die Thüringer Landesregierung Präventionsprojekte an Thüringer Schulen durch den schulpsychologischen Dienst der Staatlichen Schulämter. Dies geschieht durch: • Bereitstellung der interaktiven Ausstellung "High 5", dies ist ein Angebot zur Auseinandersetzung mit dem Thema illegale Drogen. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Mitarbeiter der Jugendhilfe und Suchtpräventionsfachkräfte leihen sich diese Ausstellung für die Nutzung in Thüringer Schulen aus. Ziel der Ausstellung ist es, junge Menschen zu motivieren, sich aktiv und kritisch mit dem Konsum illegaler Drogen auseinanderzusetzen und auf Hilfsangebote vor Ort hinzuweisen. Im Begleitheft werden Anregungen zur Gestaltung eines Elternabends mit Empfehlungen zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten gegeben. Das Angebot gilt für Jugendliche ab 14 Jahren. Der schulpsychologische Dienst der Staatlichen Schulämter unterstützt und begleitet den Einsatz von "High 5" in Thüringer Schulen. • Bereitstellung der interaktiven Ausstellung "HaLT"- Hart am Limit" für Schulen, dies ist ein Alkoholpräventionsprojekt . Einerseits erhalten hierdurch Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum nach Alkoholvergiftung meist noch im Krankenhaus ein "Brückengespräch". Das dient dem Wiederaufbau der Kommunikation. Zusätzlich erfolgen therapeutische Gruppenangebote. Ziel von "HaLT" ist es, Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum zurück in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. • Bereitstellung des Präventionsprojekts "Verrückt? Na und! - Seelisch fit in der Schule". Ziel dieses Projekts für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 ist die Förderung der seelischen Gesundheit, die Stärkung eines aufgeklärten, offenen Umgangs mit dem Thema psychische Stabilität sowie Verringerung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung von anderen Menschen. Zu 4.: In Kapitel 0405 des Einzelhaushalts des TMBJS wurden in den Titeln 685 72, 633 72, 547 72 und 537 72 von 2010 bis 2016 Haushaltsmittel für Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention an den Thüringer Schulen in Höhe von 3,4 Millionen Euro bereitgestellt. Dr. Klaubert Ministerin Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention an den Schulen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: