01.12.2016 Drucksache 6/3163Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Dezember 2016 Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 1603 vom 19. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1146 des Fragestellers heißt es, dass "die Prüfung, welche Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Zukunft nicht mehr betrieben werden sollen" noch nicht abgeschlossen sei (siehe Antwort auf Frage 1 in der Drucksache 6/2479). Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, die voraussichtlich nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen sollen, liegen bereits Nutzungskonzepte für welche Zeiträume und Zielgruppen vor (bitte nach den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln und angeben, bis wann Nutzungskonzepte erarbeitet werden sollen, wenn solche noch nicht vorliegen)? 2. Sind länderübergreifende Nutzungen, zum Beispiel Kooperationen mit anderen Bundesländern oder Nutzungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Gewerkschaften, freien Trägern, kommunalen Behörden (Landkreis, kreisfreie Stadt, Gemeinde) und so weiter angedacht (wenn ja, bitte das Nutzungskonzept gemäß Frage 1 darstellen und die finanzielle Beteiligung des Kooperationspartners aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen soll die Erstaufnahmeeinrichtung in Ohrdruf Ende des Jahres 2016 an die Bundeswehr zurückgegeben werden. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1275 des Abgeordneten Gruhner (CDU) ausgeführt, wird die Nutzung der Liegenschaft der Polizei in Bad Lobenstein als Erstaufnahmeeinrich- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3163 tung aufgegeben. Der Umzug der Polizeistation Bad Lobenstein in die landeseigene Liegenschaft "Am Alten Hügel 3" wird nach Herrichtung für den polizeilichen Dienstbetrieb voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Darüber hinaus sind noch keine Entscheidungen getroffen. Zu 2.: Entsprechende Nutzungen sind derzeit nicht angedacht. Lauinger Minister Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: