06.12.2016 Drucksache 6/3178Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Januar 2017 Geplante MLPD-Asylbewerberunterkunft in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1606 vom 20. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1244 des Fragestellers (vergleiche Drucksache 6/2640) ergeben sich einige Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den personellen (zum Beispiel Mitglieder der Marxistisch -Leninistischen Partei Deutschlands [MLPD] in den Unternehmensgremien, Anteilseigner und Ähnliches) sowie finanziellen (zum Beispiel Spenden an die MLPD durch das Unternehmen) und sonstigen Verflechtungen zwischen dem privatrechtlichen Unternehmen (siehe Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1244 in Drucksache 6/2640) und der MLPD vor? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den personellen, finanziellen und sonstigen Verflechtungen zwischen dem privatrechtlichen Unternehmen (siehe Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1244 in Drucksache 6/2640) und sonstigen linksextremistischen Personen und Personenzusammenschlüssen vor? 3. In welcher Höhe und von wem erhielt die MLPD nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen Spenden (bitte für den Zeitraum von 2014 bis 2016 nach Jahresscheiben sowie nach juristischen und natürlichen Personen und der jeweiligen Spendenhöhe aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Geschäftsführer des Unternehmens ist Mitglied der MLPD und war Direktkandidat der Partei bei der letzten Bundestagswahl 2013 für den Wahlkreis Nürnberg. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 2.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3178 Zu 3.: Eigenen Angaben zufolge spendeten in den letzten Jahren bundesweit mehrfach Privatpersonen an die MLPD relativ hohe Summen. Ergänzend wird hierzu auf die Veröffentlichungen von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 des Parteiengesetzes), im Rahmen der Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages verwiesen. Zu Spenden unmittelbar an die MLPD in Thüringen für den Zeitraum von 2014 bis 2016 von juristischen und natürlichen Personen liegen keine Erkenntnisse vor. In Vertretung Götze Staatssekretär Geplante MLPD-Asylbewerberunterkunft in Thüringen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: