03.03.2015 Drucksache 6/318Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. März 2015 Umgestaltung der "Gera" im Bereich Erfurt - Bachstelzenweg für den Hochwasserschutz Die Kleine Anfrage 111 vom 20. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort der Landesregierung vom 29. April 2014 in Drucksache 5/7713 auf meine Kleine Anfrage "Verkauf von Grundstücken im Uferbereich der Gera zwecks Hochwasserschutzmaßnahmen" ist abzuleiten , dass bezüglich einiger Detailfragen noch Abstimmungsbedarf sowohl seitens der Stadt Erfurt als auch des Freistaats Thüringen bestand. Daraus ergeben sich für mich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Phase der Abstimmung zwischen der Stadt Erfurt und dem Freistaat Thüringen zum Konzept zur Umgestaltung der "Gera" im Bereich Erfurt - Bachstelzenweg inzwischen abgeschlossen und wenn nein, worin besteht noch Klärungsbedarf (vgl. Antwort auf Frage 1 in Drucksache 5/7713)? 2. Hat der in Antwort auf Frage 2 in der Drucksache 5/7713 erwähnte Notartermin inzwischen stattgefunden und wenn ja, wann? 3. Welchen Stand hat die Erstellung der Genehmigungsplanung als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren erreicht (vgl. Antworten auf Fragen 1, 4 und 5 in der Drucksache 5/7713)? 4. Falls es Verzögerungen im Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren gibt, wodurch sind diese aus Sicht der Landesregierung bedingt und wie könnte das Verfahren beschleunigt werden? 5. Inwieweit besteht mittlerweile Klarheit über die Höhe der Entschädigungsleistungen an die betroffenen Gartenpächter sowie über die Modalitäten und den Termin der Auszahlung? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Abstimmungen mit der Stadt Erfurt zum vorgeschlagenen Konzept sind erfolgt. Weitere Abstimmungen zu Detailfragen sind dem Planungsprozess vorbehalten. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/318 Zu 2.: Der Notartermin hat Ende Oktober 2014 stattgefunden. Die betroffenen Grundstücksflächen befinden sich im Eigentum des Freistaats Thüringen. Zu 3.: Die Erstellung der Genehmigungsplanung soll 2015 erfolgen. Zu 4.: Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren sind derzeit nicht abschätzbar. Zu 5.: Die Höhe der Entschädigungsleistungen für den Verlust des Nutzungsrechts der üblichen Anlagen und Anpflanzungen wird durch (auf die jeweiligen Parzellen bezogene) Gutachten bestimmt. Die Entschädigungen können gezahlt werden, wenn der Freistaat Thüringen die Gartenparzellen rechtswirksam in Besitz nehmen kann. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege: a) Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Kündigung des Pachtvertrages nach § 9 Abs. 1 Nr. 6a Bundeskleingartengesetz, b) Aufhebungsvertrag zwischen Pächter, Gartenverein und Freistaat Thüringen. Hierzu laufen im Augenblick Verhandlungen. Da der Erfolg der Verhandlungen nach Buchstabe b noch nicht abschätzbar ist, werden die Vorbereitungen für die Variante nach Buchstabe a parallel getätigt. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Ziel ist eine möglichst breite Akzeptanz auf allen Seiten. Dafür sollen auch unterschiedliche Zeithorizonte für die Variante in Buchstabe b verhandelt werden, um die Wünsche der Parzellennutzer möglichst flexibel berücksichtigen zu können. Siegesmund Ministerin