07.12.2016 Drucksache 6/3187Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2017 Genehmigung von Bedarfszuweisung für die Stadt Greiz im Jahr 2016 Die Kleine Anfrage 1596 vom 17. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit 26 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen beschloss der Greizer Stadtrat am 15. Juni 2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Damit wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2016 festgelegt. Der Beschluss erfolgte unter Beachtung sowie vielfach erfolgter Umsetzung des fortgeschriebenen und am 30. September 2016 genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Greiz. Die Ostthüringer Zeitung (OTZ) berichtete in ihrer Greizer Lokalausgabe am 6. Oktober 2016*, dass sich der Abgeordnete Frank Kuschel (DIE LINKE) in einem persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner (SPD), über die Genehmigung des Haushaltes und die Genehmigung der Bedarfszuweisung ausgetauscht habe. In diesem Zusammenhang berichtete die OTZ, dass der Leiter des Landesverwaltungsamtes den Abgeordneten Kuschel informierte, "dass die Antragsunterlagen der Stadt Greiz chaotisch, unverständlich und widersprüchlich seien. Auch lägen drei verschiedene Anträge vor. Laut Aussage Roßners sah sich das Landesverwaltungsamt außerstande, diese Anträge zu bearbeiten. 'Solche chaotischen Unterlagen hat im Koalitionsarbeitskreis, der jüngst eine Beratung zum Thema hatte, noch niemals gesehen. Drei verschiedene Varianten waren uns auch neu', sagt Frank Kuschel". Dem Fragesteller drängt sich der Verdacht auf, dass die Befassung mit den Haushaltsunterlagen im Koalitionsarbeitskreis rechtlich fragwürdig ist und dies nun zu längeren Genehmigungsverfahren führen könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann sind die Unterlagen zur Gewährung von Bedarfszuweisungen für die Stadt Greiz für das Jahr 2016 beim Landesverwaltungsamt eingegangen? 2. Wann und unter welcher Zielstellung führten in diesem Zusammenhang Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Gespräche mit der Stadtverwaltung Greiz und der zuständigen Kommunalaufsicht im Landratsamt ? 3. Welche Unterlagen hat das Landesverwaltungsamt konkret und zu welchem Zeitpunkt von der Stadt Greiz nachgefordert? 4. Auf welcher konkreten Grundlage kommt der Präsident des Landesverwaltungsamtes zu der Feststellung , dass die Antragsunterlagen der Stadt Greiz "chaotisch, unverständlich und widersprüchlich" sind? 5. Welchen Inhalt haben die in der OTZ vom 6. Oktober 2016 erwähnten drei Anträge, die dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes vorliegen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3187 6. Welche Antragsunterlagen hat die Thüringer Landesregierung dem Koalitionsarbeitskreis zur Verfügung gestellt, dass deren Mitglied Frank Kuschel zu der öffentlichen Aussage gelangt: "Solche chaotischen Unterlagen hat im Koalitionsarbeitskreis, der jüngst eine Beratung zum Thema hatte, noch niemals gesehen"? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Gewährung von Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung für die Stadt Greiz für das Jahr 2016 sind die folgenden Unterlagen beim Landesverwaltungsamt eingegangen: Posteingangsdatum Unterlagen 08.01.2016 formloser 1. Antrag 02.02.2016 Schreiben vom 27.01.2016 sowie Formblatt zum Antrag vom 08.01.2016 und der Entwurf der Haushaltssatzung 04.02.2016 Schreiben vom 28.01.2016 sowie 2. Antrag gemäß Formblatt 18.08.2016 Schreiben vom 21.07.2016 sowie Änderungsantrag, beschlossene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK), Bewilligungsvorschlag der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Entwurf der Genehmigung des HSK, beschlossene Haushaltssatzung 07.09.2016 Abstimmungsschreiben des TMIK 30.09.2016 Schreiben vom 21.09.2016 30.09.2016 Genehmigungsbescheid zur Fortschreibung des HSK Zur Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form einer Überbrückungshilfe für die Stadt Greiz im Jahr 2016 sind die folgenden Unterlagen beim Landesverwaltungsamt eingegangen: Posteingangsdatum Unterlagen 31.05.2016 Antrag auf Überbrückungshilfe vom 31.05.2016 02.06.2016 16.06.2016 17.06.2016 20.06.2016 25.07.2016 13.08.2016 06.09.2016 30.09.2016 27.09.2016 05.10.2016 02.11.2016 Schreiben mit weiteren ergänzenden Unterlagen zum Antrag auf Überbrückungshilfe vom: 02.06.2016 16.06.2016 16.06.2016 20.06.2016 25.07.2016 13.08.2016 06.09.2016 21.09.2016 27.09.2016 04.10.2016 02.11.2016 Zu 2.: Die Korrespondenz mit den Antragstellern und der Kommunalaufsicht läuft in der Regel schon aus Gründen der Aktenführung postalisch und wurde unter Frage 1 dargestellt. Abgesehen von dem Gespräch, über das in der Ostthüringer Zeitung am 6. Oktober 2016 berichtet wurde, fand Ende August 2016 ein Telefonat mit dem Bürgermeister zu den Bedarfszuweisungsanträgen statt. Daneben gab es noch routinemäßige Telefonate mit der Kommunalaufsicht. Zu 3.: Zu den Bedarfszuweisungsanträgen für das Jahr 2016 hat das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 13. Januar 2016 von der Stadt Greiz die nach der VV-Bedarfszuweisungen erforderlichen Unterlagen zum Antrag vom 6. Januar 2016 nachgefordert. 3 Drucksache 6/3187Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mit Schreiben vom 1. September 2016 wurde die Stadt Greiz durch das Landesverwaltungsamt dazu aufgefordert , die aus einer kursorischen inhaltlichen Vorprüfung offenen Fragen zu den drei gestellten Bedarfszuweisungsanträgen zur Haushaltskonsolidierung zu beantworten. Mit Schreiben vom 2. Juni 2016 wurden zum Antrag auf Überbrückungshilfe eine detaillierte Liquiditätsübersicht , aktuelle Tagesabschlüsse, die Stellungnahme und das Votum der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nachgefordert. Eine weitere Nachforderung von Unterlagen hinsichtlich einer (korrekten) detaillierten Liquiditätsübersicht nach dem den VV-Bedarfszuweisungen beigefügten Muster (Anlagen 2a und 2b), der aktuellen Tagesabschlüsse für den Zeitraum ab dem 15. August 2016 und der Stellungnahme und des Votums der zuständigen Rechtsaufsicht sowie einer Stellungnahme zu Widersprüchen im bisherigen Vortrag erfolgte mit Schreiben vom 1. September 2016. Zu 4.: Die konkrete Grundlage für die Anforderungen an Bedarfszuweisungsanträge zur Haushaltskonsolidierung ergibt sich aus Punkt A.4.1 in Verbindung mit Punkt B.2.3 der VV-Bedarfszuweisungen. Die konkrete Grundlage für die Anforderungen an Bedarfszuweisungsanträge in Form von Überbrückungshilfen ist in Punkt A.4.1 in Verbindung mit Punkt C.2 der VV-Bedarfszuweisungen geregelt. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 6.: Die Thüringer Landesregierung bewertet keine Aussagen von Abgeordneten des Thüringer Landtags. Darüber hinaus hat die Landesregierung dem Koalitionsarbeitskreis keine solchen Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: * Vergleiche http://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Greiz-Gruener-wehrt-Vorwuerfe-aus-Weimarab -212487578, Stand: 17. Oktober 2016. Genehmigung von Bedarfszuweisung für die Stadt Greiz im Jahr 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: