09.12.2016 Drucksache 6/3198Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Januar 2017 Förderung von Extremisten durch die Thüringer Aufbaubank? Die Kleine Anfrage 1616 vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Aufbaubank ist eine Förderbank des Freistaats Thüringen. Ihre Förderung erstreckt sich auf die Bereiche Wirtschaft, Landwirtschaft, Wohnungsbau, Umweltschutz sowie Infrastruktur. Presseberichten (vergleiche Südthüringer Zeitung vom 14. Oktober 2016) zufolge ist im Oktober die Extremismus -Klausel der Bank von der EU-Kommission beanstandet worden. Demnach sollen rechtsextremistische Parteien nicht mehr einzeln aufgeführt werden. Vielmehr wird allgemein von "extremistischen Gruppierungen " gesprochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche praktischen Auswirkungen auf die Förderung von extremistischen Gruppierungen beziehungsweise deren Mitgliedern durch die Thüringer Aufbaubank hat die in der Begründung erwähnte Änderung der Extremismus-Klausel? 2. Wurden von der Thüringer Aufbaubank seit ihrem Bestehen Einzelpersonen oder Gruppierungen gefördert , die dem links- oder rechtsextremistischen Spektrum, der politisch motivierten Ausländerkriminalität oder dem Islamismus zuzuordnen waren (wenn ja, bitte nach den geförderten Einzelpersonen beziehungsweise Gruppierungen mit deren Zuordnung gemäß der Fragestellung aufschlüsseln, die Förderart [Darlehen, Zuschuss, Bürgschaft] und den Förderbetrag sowie das Datum der Förderung nennen)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Änderung der Formulierung hat klarstellenden Charakter. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3198 Zu 2.: Anlässlich der Erkenntnisse der Taten des sogenannten NSU wurde die Extremismusklausel im November 2011 von der Thüringer Aufbaubank auf Grund einer Entscheidung der Landesregierung mit Wirkung für die Zukunft eingeführt, da Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wegen des fehlenden Landesinteresses keine Förderung erhalten sollten. Aussagen zur Förderung extremistischer Personen oder Gruppierungen vor der Einführung der Klausel können demzufolge nicht getroffen werden. Die Thüringer Aufbaubank überprüft seit der Einführung der Klausel die Antragsteller anhand der jährlichen Verfassungsschutzberichte. Auf dieser Basis ist keine Förderung zugunsten von Einzelpersonen oder Gruppierungen , die dem extremistischen Spektrum zuzuordnen waren, erfolgt. Tiefensee Minister Förderung von Extremisten durch die Thüringer Aufbaubank? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: