12.12.2016 Drucksache 6/3209Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2017 Sexualdelikt und (gefährliche) Körperverletzung am 8. Oktober 2016 bei "Gera tanzt"? Die Kleine Anfrage 1613 vom 24. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Abend des 8. Oktober 2016 fand in den "Gera Arcaden" die Veranstaltung "Gera tanzt" statt. Dazu berichteten mir einige Krankenhausmitarbeiter und Veranstaltungsbesucher Folgendes: Es hätte während der Veranstaltung ein sexueller Übergriff auf eine 18jährige Teilnehmerin stattgefunden. Sie sei "angetanzt", in eine Nische abgedrängt und an ihr eine "Vergewaltigung vollzogen" worden, dies hinter einer aus Männern bestehenden Menschenmenge, die das Geschehen durch ihre Körper "abschirmten ". Ein Sicherheitsmitarbeiter hätte etwas "mitbekommen", wollte einschreiten und wäre mit einem Messer von einem Täter/Teilnehmer verletzt worden; dies hätte auch die Presse berichtet, die Vergewaltigung allerdings nicht. Das Opfer sei im SRH-Krankenhaus als Vergewaltigungsopfer behandelt und versorgt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall am 8. Oktober 2016 in Gera - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter, Staatsangehörigkeit [sämtliche, auch etwaige vorherige angeben] und Geschlecht auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3209 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: In den frühen Morgenstunden des 9. Oktober 2016 kam es in Gera zu zwei Sachverhalten, die nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen nicht im Zusammenhang stehen. In einem Fall erlitt eine männliche Person infolge einer Auseinandersetzung Schnittverletzungen. In einem anderen Fall sollen zum Nachteil einer weiblichen Person sexuelle Handlungen vorgenommen worden sein. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurden ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung gegen einen unbekannten Täter sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gegen einen männlichen somalischen Asylbewerber und drei weitere derzeit unbekannte Täter eingeleitet. Der somalische Asylbewerber verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Die Ermittlungsverfahren befinden sich noch in Bearbeitung. Zu 6.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Beschädigtes Eigentum ist derzeit nicht bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Sexualdelikt und (gefährliche) Körperverletzung am 8. Oktober 2016 bei "Gera tanzt"? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: