03.03.2015 Drucksache 6/321Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. März 2015 Erwartungen an ein Gesamtsystem Thüringer Hochschulbibliotheken Die Kleine Anfrage 103 vom 15. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landesregierung hat 2014 in ihrer Hochschulstrategie Thüringen 2020 auf Seite 54 Verfahrensschritte für eine nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Hochschulbibliotheken formuliert: "Das Land erwartet, dass das für die wissenschaftlichen Bibliotheken in der Summe zur Verfügung gestellte Mittelvolumen im nationalen Vergleich zu vergleichbaren Standards in der Qualität und Quantität hochwertiger Dienstleistungen der wissenschaftlichen Bibliotheken führt. Hierzu muss eine leistungsfähige, effiziente Informations-Infrastruktur geschaffen werden, in der hochschulübergreifend und landesweit vorzuhaltende Services vorgehalten werden können, um adäquater Partner und Wegbereiter für exzellente Leistungen in Wissenschaft, Studium und Beruf zu sein." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung eine solche leistungsfähige und effiziente Informationsinfrastruktur? 2. Sieht die Landesregierung ein Gesamtsystem mit einer Aufteilung in zentrale und dezentrale Anteile vor? 3. Welche Dienstleistungen sollen künftig durch das Bibliotheksservicezentrum an der Thüringer Universitäts - und Landesbibliothek (ThULB) landesweit für sämtliche Hochschulen erbracht werden? 4. Wie ist gewährleistet, dass die Bedarfe der Thüringer Hochschulen vom Bibliotheksservicezentrum im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgewogen berücksichtigt werden? 5. Wie werden individuelle Wünsche einer Hochschule in die Prioritätensetzung des Bibliotheksservicezentrums eingehen? 6. Wie ist die notwendige Innovationsfähigkeit des Gesamtsystems zu gewährleisten? 7. Wie sieht das Finanzierungsmodell des Gesamtsystems aus? 8. In welchem Umfang müssen die einzelnen Hochschulen weiterhin eigene Bibliotheken unterhalten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/321 Das Thüringer Ministerium Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat entsprechend der Vorgabe in der Ende 2011 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung III einen Arbeitsprozess zur Fortentwicklung des Systems der Thüringer Hochschulbibliotheken eingeleitet. Unter Einbeziehung von Vorschlägen der Thüringer Hochschulen und Hochschulbibliotheken und mit Beteiligung externer Experten wurden konkrete Eckpunkte formuliert . Dabei wurden auch Anregungen des Thüringer Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2012 berücksichtigt . Im Ergebnis dieser Beratungen wurde in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 festgelegt, dass das Land gemeinsam mit den Thüringer Hochschulen eine Strukturierung und Konsolidierung des Systems der Thüringer Hochschulbibliotheken umsetzen wird. Zur Vorbereitung der Umsetzung dieses sogenannten Dreistufenmodells für die Hochschulbibliotheken hat das Ministerium Anfang Oktober 2014 einen Beratungsauftrag an HIS Hochschulentwicklung vergeben. Das Gutachten soll Mitte 2015 vorliegen. Im Hinblick auf das laufende Verfahren können die Fragen daher noch nicht abschließend beantwortet werden. Zu 1.: Ziel der Landesregierung ist, wie in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 dargestellt, dass die Bibliotheken adäquater Partner und Wegbereiter für exzellente Leistungen in Wissenschaft, Studium und Beruf sind. Die Definition der Leistungsfähigkeit obliegt damit primär den Nutzern. Die Landesregierung erwartet dabei, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln Standards in der Qualität und Quantität hochwertiger Dienstleistungen erreicht werden, die nationalen Maßstäben entsprechen. An allen Hochschulstandorten sollen Bibliotheken als Serviceeinrichtungen fungieren, die in ihrer Qualität vergleichbar sind und den Nutzern attraktive Öffnungszeiten, gute Arbeitsbedingungen vor Ort sowie umfassende konventionelle und digitale Informationsangebote und -dienste bieten. Dabei ist der Bestand an konventionellen Informationsangeboten gezielt mit dem Profil/Fächerspektrum der Hochschulen und dem Bedarf der Nutzer abzustimmen ; ein Zugriff auf umfassende wissenschaftliche Literatur und Informationen wird dem gegenwärtigen Medienwandel folgend vorrangig elektronisch und damit hochschulübergreifend abzusichern sein. Konkrete Vorschläge zur künftigen Struktur, der Aufgabenverteilung, der Governance und der Ausstattung werden vom o.g. Gutachten erwartet. Zu 2.: Ja; entsprechend der Hochschulstrategie 2020 sollen neben den einzelnen Bibliotheken sowohl regionale Verbünde (hochschulortbezogen) als auch an gemeinsamen Dienstleistungen orientierte Verbünde (Servicezentren ) geschaffen werden. Zudem ist eine rechtliche (Teil-)Verselbstständigung der bisherigen Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek geplant, die in Zukunft ein Bibliotheksservicezentrum für landesweit zentral organisierte Aufgaben betreiben soll. Konkrete Vorschläge zur dieser künftigen Struktur werden vom o.g. Gutachten erwartet. Zu 3.: Diese Entscheidung soll nach Vorlage des o.g. Gutachtens in Abstimmung mit den Hochschulen getroffen werden. Zu 4. und 5.: Der "Entwurf einer Aufbau- und Ablauforganisation für die zukünftigen Entscheidungs- und Ablaufstrukturen " ist Teil des o.g. Gutachtens. Teil dieser Organisation werden geeignete Regelungen für eine nutzerorientierte Beschaffung sein. Dabei sollen auch Modelle einer "Patron-Driven-Akquisition" geprüft werden. Zu 6.: Das o.g. Gutachten wird auch Vorschläge zur Governance enthalten. Diese wird Aufsichtsorgane enthalten , zu deren Aufgabe auch die ständige Überprüfung und Weiterentwicklung des Systems im Dialog mit den Hochschulen, dem Gesetzgeber und der Landesregierung gehören wird. Zu 7.: An allen Hochschulstandorten sollen Bibliotheken auch in Zukunft als Serviceeinrichtungen fungieren, die umfassende konventionelle und digitale Informationsangebote und -dienste vor Ort bieten. Es ist denkbar, dass eine solche Bibliothek als gemeinsame Einrichtung von zwei oder mehreren Hochschulen gemäß § 37 3 Drucksache 6/321Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz betrieben wird. Sollte das o.g. Gutachten solche gemeinsamen Einrichtungen an bestimmten Standorten vorschlagen, wird das Ministerium mit den beteiligten Hochschulen die Umsetzung prüfen. Im Übrigen sieht die Hochschulstrategie Thüringen 2020 vor, dass am Standort Jena unter dem gemeinsamen Dach der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek die Hochschulbibliotheken der Friedrich-SchillerUniversität Jena und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena als Abteilungen eingerichtet werden. Die einzelnen Hochschulbibliotheken sollen jedoch nicht aus den Hochschulen herausge-löst und dadurch Mitentscheidungsrechte und -möglichkeiten abgeschnitten werden. Tiefensee Minister