12.12.2016 Drucksache 6/3211Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Januar 2017 Angriffe und Straftaten gegen Thüringer Polizeibeamte Die Kleine Anfrage 1618 vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Polizeibeamte in Thüringen werden immer wieder Opfer von Gewalt. Die Anzahl der tätlichen Angriffe steigt seit Jahren. Ebenso ist insgesamt ein Anstieg der Straftaten gegen Polizeibeamte zu verzeichnen (verglei che Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/880 auf die Kleine Anfrage 266). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele tätliche Angriffe auf Thüringer Polizeibeamte wurden in den Jahren 2015 sowie 2016 verübt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie auch die Versuche und die Aufklärungsquoten nennen)? 2. Wie viele Straftaten gegen Thüringer Polizeibeamte wurden in den Jahren 2015 sowie 2016 insgesamt verübt (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Thüringer Polizeibeamte vor Gewalt zu schüt zen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte (nachfolgend "Polizeivollzugsbeamte" genannt) ist durch einen komplexen Wahrnehmungs und Bewertungsprozess geprägt, der sich messbar in der Poli zeilichen Kriminalstatistik (PKS) widerspiegelt. Um Aussagen zu Straftaten zum Nachteil von Polizeivollzugs beamten im Dienst treffen zu können, werden diese bundeseinheitlich in der PKS opferspezifisch erfasst. Zu 1.: Der Begriff "tätlicher Angriff" stellt kein Erfassungskriterium in der PKS dar. Die in der nachfolgenden Tabel le 1 aufgeführten Delikte können im Sinne der Frage als "tätliche Angriffe" beziehungsweise Versuche der artiger Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte gewertet werden. Für das laufende Jahr 2016 liegen derzeit keine validen Daten vor, da es sich bei der PKS um eine Jahres ausgangsstatistik handelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3211 Tabelle 1 "tätliche Angriffe" auf Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2015 Straftat erfasste Fälle davon Versuche Aufklärung in Prozent gefährliche u. schwere Körperverletzung 53 23 77,4 einfache Körperverletzung 168 23 99,4 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 683 0 98,7 Zu 2.: In der PKS wurden im Jahr 2015 insgesamt 999 Straftaten (Opferdelikte laut PKS) mit der Opferspezifik "Polizeivollzugsbeamter" registriert. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Hinsichtlich der Daten für das laufende Jahr 2016 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Tabelle 2 Straftaten insgesamt gegen Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2015 Straftat erfasste Fälle davon Versuche aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in Prozent Anzahl Anteil In Prozent Anzahl Anteil In Prozent Straftaten gegen das Leben 2 0,2 2 100 2 100 Totschlag 2 0,2 2 100 2 100 Rohheitsdelikte u. Straftaten gegen die persönliche Freiheit 313 31,3 52 16,6 298 95,2 gefährliche und schwere Kör perverletzung 53 5,3 23 43,4 41 77,4 vorsätzliche einfache Körper verletzung 168 16,8 23 13,7 167 99,4 fahrlässige Körperverletzung 7 0,7 0 0 7 100 Nötigung 36 3,6 6 16,7 35 97,2 Bedrohung 49 4,9 0 0 48 98 Widerstand gegen Vollstre ckungsbeamte 683 68,4 0 0 674 98,7 Widerstand gegen Polizeivoll zugsbeamte 683 68,4 0 0 674 98,7 Sonstige Straftaten im Amt 1 0,1 0 0 1 100 Körperverletzung im Amt 1 0,1 0 0 1 100 Straftaten insgesamt 999 100 54 5,4 975 97,6 Zu 3.: Das Land hat als Dienstherr gegenüber den Polizeivollzugsbeamten wegen ihrer gefahrenträchtigen Tä tigkeit eine besondere Fürsorgepflicht, der sie umfänglich nachkommt. In dieser Verantwortung richtet die Landesregierung ihr Augenmerk insbesondere auf die Aus und Fortbildung und die Ausstattung der Thü ringer Polizei. Aus und Fortbildung Bereits in der Ausbildung zum mittleren Dienst erfolgt eine umfangreiche Vermittlung von theoretischen und praxisorientierten Kenntnissen, die durch Handlungsübungen sowie wiederholtes Verhaltens und Kommu nikationstraining begleitet sind. Die Polizeianwärter werden befähigt, Situationen mit dem gewaltbereiten Gegenüber, insbesondere in Alltagssituationen des Einsatz und Streifendienstes, recht und verhältnismä ßig zu beherrschen und gegebenenfalls spezielle Selbstverteidigungstechniken zur Anwendung zu bringen. In der Ausbildung zum gehobenen Dienst setzt sich die Vermittlung von komplexen Kenntnissen und Befä higungen fort. Dabei wird das polizeiliche Handlungstraining für Studierende an der Fachhochschule für öf fentliche Verwaltung Fachbereich Polizei in Form des polizeilichen Einsatztrainings (PET) realisiert. Als fester Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Arts "Polizeivollzugsdienst" ist das erfolgreiche Bestehen der Module des PET Voraussetzung zur Graduierung. 3 Drucksache 6/3211Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anwärter und Aufstiegsbeamte werden im Verlaufe der Ausbildung anhand praktischer Sachverhalte, wel che realen Situationen angepasst sind, kontinuierlich in der erforderlichen Handlungskompetenz gestärkt. Grundlagen sind neben den gesetzlichen Regelungen auch die einschlägigen Polizeidienstvorschriften und Leitfäden zum Thema Eigensicherung. Im Rahmen der dezentralen Fortbildung ist der Themenkomplex wesentlicher Bestandteil des Dienstunter richts und des PET. In Kombination von Selbstverteidigung, Nichtschießen/Schießen und Dienstsport zur allgemeinen körperlichen Fitness werden die Bediensteten befähigt, zweckmäßig und angemessen auf Er eignisse mit physischer oder psychischer Konfrontation zu reagieren. Aus und Fortbildungsinhalte werden regelmäßig unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse evaluiert und angepasst. Ausstattung Eine bedarfsgerechte Ausstattung, insbesondere der Schutzausstattung, trägt wesentlich dazu bei, dass die Polizeivollzugsbeamten bei ihrer Tätigkeit vor Gefahren und Angriffen geschützt werden. In der Thüringer Polizei verfügen alle Polizeivollzugsbeamten über eine individuelle Schutzausrüstung. Dazu gehören insbesondere Dienstwaffe, persönlich angepasste ballistische Schutzweste sowie besondere Kör perschutzausstattungen für geschlossene Einheiten. Bei der Ausstattung orientiert sich die Landesregierung an bundeseinheitlichen Standards und stimmt sich eng mit dem Bund und den Ländern ab. Aktuell wird die Thüringer Polizei schrittweise mit neuen ballistischen Schutzwesten ausgestattet. Sie bie ten gegenüber der bisherigen Variante verbesserte Schutzeigenschaften gegen Einwirkung von Geschos sen sowie Angriffen mit Messern. Noch in diesem Jahr wird zudem mit der Ausstattung von neuen ballistischen Helmen begonnen. Hierfür wurden außerplanmäßige Mittel in Höhe von circa 3,8 Millionen Euro durch das Thüringer Finanzministeri um bewilligt. Die Beschaffung weiter Schutzkomponenten wird sich in den Jahren 2017 und 2018 fortsetzen. Dr. Poppenhäger Minister Angriffe und Straftaten gegen Thüringer Polizeibeamte Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: