14.12.2016 Drucksache 6/3216Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Januar 2017 Probleme im ländlichen Bereich mit dem Anschluss von Haushalten an vorhandene zentrale Kläranlagen Die Kleine Anfrage 1630 vom 2. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Thüringer Allgemeine vom 22. Oktober 2016 sollen in Thüringen deutlich mehr Kläranlagen gebaut werden. Bis 2021 seien laut einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 475 Abwasserprojekte geplant. Demnach sollen künftig die Abwässer von zusätzlich 95.000 Thüringern zentral geklärt werden. Die Landesregierung investiere dafür rund 102 Millionen Euro. Ministerin Anja Siegesmund habe immer wieder beklagt, dass landesweit nur Haushalte von rund 80 Prozent der Bevölkerung an eine kommunale Kläranlage angebunden seien, während die bundesweite Anschlussquote bei 95 Prozent liege. Wie das Beispiel der Einheitsgemeinde Stadt Leutenberg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zeigt, gibt es jedoch auch in Gemeinden mit einer zentralen Kläranlage Einzelhaushalte und ganze Ortsteile, die aufgrund technischer beziehungsweise wirtschaftlicher Gegebenheiten nicht an die vorhandene Kläranlage angeschlossen werden. So versandte der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Saalfeld- Rudolstadt erst kürzlich Sanierungsanordnungen an die Haushalte der Leutenberger Ortsteile Munschwitz und Kleingeschwenda, die zum Bau einer vollbiologischen Kläranlage verpflichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verfügen aktuell über eine zentrale Kläranlage beziehungsweise sind daran angeschlossen? 2. Wie hoch ist der Anschlussgrad der Haushalte in den Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit zentraler Kläranlage? 3. Wie viele der noch nicht an die Kläranlage angeschlossenen Haushalte in diesen Kommunen (gemäß Fragen 1 und 2) haben bisher Sanierungsanordnungen von den jeweiligen Wasser-/Abwasser-Zweckverbänden erhalten und wie ist der Stand der Umsetzung? 4. Wie unterstützt die Landesregierung aktuell Eigentümer von Immobilien, die zum Bau vollbiologischer Kläranlagen verpflichtet werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3216 5. Inwieweit wird es seitens der Landesregierung neben den angekündigten zusätzlichen Investitionsmitteln für den Bau von Kleinkläranlagen auch zusätzliche Unterstützung für die Eigentümer von Immobilien geben, die zum Bau von vollbiologischen Kläranlagen verpflichtet wurden beziehungsweise werden? 6. Sind mit dem Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes Änderungen vorgesehen, die eine Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte bedingen und wenn ja, welche? 7. Gibt es beziehungsweise wird es für Sanierungsanordnungen Ausnahmeregelungen geben und wenn ja, welche? 8. Wie bewertet die Landesregierung den Fall, wenn der Bau einer vollbiologischen Kläranlage angeordnet wird, das gemeindeeigene Wohnhaus jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sanierbar und in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnbar ist und zudem kein ausreichender Grund und Boden für den Bau der Kläranlage vorhanden ist? 9. In welchen Kommunen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist der Bau von weiteren Kläranlagen im Zeitraum bis 2021 geplant? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Sanierungsanordnungen werden durch die unteren Wasserbehörden gegenüber den Direkteinleitern (direkte Einleitung in ein Gewässer) auf der Grundlage des § 57 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlassen. Als Direkteinleiter erhalten die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Abwasserzweckverbände /eigenentsorgende Gemeinden) Sanierungsanordnungen für die Einleitung von unzureichend behandeltem Abwasser aus einer Teilortskanalisation. Sofern die Aufgabenträger im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises entschieden haben, das Abwasser aus diesen Teilortskanalisationen nicht einer kommunalen Kläranlage zuzuführen und dort zu behandeln, erlassen sie selbst Sanierungsanordnungen gegenüber den Grundstückseigentümern, die in diese Teilortskanalisationen einleiten. Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sanierungsanordnungen durch die kommunalen Aufgabenträger ist die jeweilige Entwässerungssatzung der Verbände in Verbindung mit dem § 60 Abs. 1 und 2 WHG, wonach erforderliche Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen sind, wenn vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen gemäß § 60 Abs. 1 WHG entsprechen. Zu 1.: Die Auflistung hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage*. Zu 2.: 73 Prozent der Bevölkerung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt war zur letzten Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte im Jahr 2014 an kommunale Kläranlagen angeschlossen. Der Anschlussgrad von Haushalten liegt der Landesregierung nicht vor, da in den Abwasserbeseitigungskonzepten, die als Datengrundlage für die Ermittlung des Anschlussgrades dienen, die Angaben nur nach der Einwohnerzahl vorliegen , jedoch nicht nach Haushalten. Zu 3.: Das Erlassen von Sanierungsanordnungen durch die Wasser-/Abwasser-Zweckverbände fällt in deren kommunale Selbstverwaltung. Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. Zu 4.: Die Errichtung von biologischen Kleinkläranlagen für ein Grundstück sowie die Errichtung von biologischen Kleinkläranlagen als Gruppenlösungen für mehrere Grundstücke können entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 48/2015 S. 2114 - 2116, gefördert werden. 3 Drucksache 6/3216Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5. und 6.: Derzeit gibt es noch keinen Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes. Der Entwurf des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Zu 7.: Für Sanierungsanordnungen gibt es keine Ausnahmeregelungen. Seit dem Inkrafttreten des WHG im Jahr 1990 auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen und somit seit mehr als 26 Jahren gelten die bundesweiten Anforderungen an die Abwasserbehandlung, d. h., dass das Abwasser mindestens nach dem Stand der Technik behandelt werden muss. Entsprechend dem WHG sind erforderliche Anpassungsmaßnahmen in angemessenen Fristen durchzuführen , wenn die vorhandenen Abwassereinleitungen nicht den Anforderungen entsprechen. Beispielsweise geht der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA Saalfeld-Rudolstadt) hierfür wie folgt vor: Die Sanierungsfristen hat der ZWA Saalfeld-Rudolstadt in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde nach wasserwirtschaftlicher Dringlichkeit gewählt. So sind Kleinkläranlagen mit schlechtem Bauzustand innerhalb eines Jahres zu sanieren. Anlagen mit besserem Bauzustand erhalten eine Sanierungsfrist von drei Jahren. In Sonderfällen kann eine Sanierungsfrist von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Darüber hinaus können durch den ZWA Saalfeld-Rudolstadt für Einpersonenhaushalte auch abflusslose Sammelbehälter (6 m³) gestattet werden, sofern sie sich später bei einer stärkeren Nutzung des Grundstückes zu biologischen Kleinkläranlagen umrüsten lassen. Bei leerstehenden Gebäuden müssen die Kleinkläranlagen erst bei tatsächlicher Nutzung an den Stand der Technik angepasst werden. Zu 8.: Der Landesregierung ist es aufgrund der fehlenden Kenntnisse des konkreten Einzelfalls nicht möglich, derartige Fälle zu bewerten. Zu 9.: Laut den Abwasserbeseitigungskonzepten der Verbände sind im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in folgenden Orten/Ortsteilen neue Kläranlagen bis 2021 geplant: • durch den Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland in • Uhlstädt • durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in • Dittrichshütte • Altenbeuthen • Laasen • Reitzengeschwenda • Schloßkulm • Langenschade • Neuenbeuthen • Dorfilm • durch den Zweckverband Rennsteigwasser in • Mellenbach-Glasbach • Cursdorf Siegesmund Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3216 Anlage Kläranlagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt angeschlossene Ortslage[n] Ammelstädt Gewerbegebiet Ammelstädt Arnsgereuth Arnsgereuth Bernsdorf Bernsdorf Birkigt Gewerbegebiet "Lausnitzer Wegäcker" Birkigt Burkersdorf Burkersdorf Cordobang Cordobang Deesbach Deesbach Dittersdorf Dittersdorf Döschnitz Döschnitz Rohrbach Drognitz Drognitz Engerda Wohngebiet Engerda Gräfenthal/Probstzella Gräfenthal Probstzella Zopten Großgeschwenda Großgeschwenda Herschdorf Herschdorf Kleingeschwenda bei Arnsgereuth Kleingeschwenda Hoheneiche Köditz Aschau Dörnfeld Garsitz Königsee Lichta Oberköditz Oberschöbling Rottenbach Unterköditz Unterschöbling Landsendorf Landsendorf Lehesten Lehesten Leutenberg Leutenberg Lichte Lichte Piesau Schmiedefeld Lichtentanne Lichtentanne Marktgölitz Marktgölitz Meura Meura Meuselbach Meuselbach-Schwarzmühle Neuleibis Unterweißbach/Neuleibis Oberhain Oberhain Oberweißbach "Unteres Tännig" Oberweißbach Pippelsdorf Pippelsdorf Reichmannsdorf Reichmannsdorf Remda Remda Rödelwitz Rödelwitz 5 Drucksache 6/3216Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kläranlagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt angeschlossene Ortslage[n] Rudolstadt Rudolstadt Bad Blankenburg Catharinau Cumbach Eichfeld Etzelbach Kirchhasel mit Unterhasel Mörla Pflanzwirbach Schaala Schwarza Unterwirbach Volkstedt Saalfeld Saalfeld Beulwitz Breternitz Bucha Crösten Eichicht Fischersdorf Goßwitz Kamsdorf Kaulsdorf Könitz Obernitz Oberwellenborn Remschütz Unterwellenborn Weischwitz Schlaga Schlaga Sitzendorf Sitzendorf Sundremda Sundremda Teichel Wohngebiet "Hinter der Ziegelhütte" Teichel Teichröda Wohngebiet Nord Teichröda Treppendorf Treppendorf Volkmannsdorf Volkmannsdorf Weißen Weißen Wickersdorf Wickersdorf Wittmannsgereuth Wittmannsgereuth Witzendorf Witzendorf Zeigerheim Zeigerheim Probleme im ländlichen Bereich mit dem Anschluss von Haushalten an vorhande-ne zentrale Kläranlagen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Anlage