15.12.2016 Drucksache 6/3217Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2017 Beginn von Bauarbeiten auf einer ehemaligen Mülldeponie in der Gemeinde Oldisleben Die Kleine Anfrage 1643 vom 28. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Gemeinde Oldisleben im Kyffhäuserkreis wurde auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie mit Bauarbeiten begonnen, ohne dass im Bebauungs- und im Flächennutzungsplan der Gemeinde eine entsprechende Bebauung vorgesehen war. Zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten war die Fläche der ehemaligen Mülldeponie als "Grünfläche/Deponie" ausgewiesen. Erst in der 39. Kalenderwoche stimmte der Gemeinderat für die Änderung des Flächennutzungsplans in ein "Sondergebiet Photovoltaik". Zugleich wurde im Bebauungsplan das Gebiet der ehemaligen Mülldeponie von einer "Grünfläche/Deponie" umgewidmet in ein "Sondergebiet Photovoltaik", um eine Bebauung mit einer Solaranlage möglich zu machen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann begannen die Bauarbeiten auf der Fläche der ehemaligen Mülldeponie in der Gemeinde Oldisleben? 2. Lag für die Bauarbeiten auf der Fläche der ehemaligen Mülldeponie in der Ge meinde Oldisleben zum Beginn der Bauarbeiten eine Baugenehmigung vor? 3. Welche Rechtsfolge ist für Bauarbeiten ohne Baugenehmigung vorgesehen? 4. Stehen die Bauarbeiten auf der Fläche der ehemaligen Mülldeponie in der Ge meinde Oldisleben im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage? 5. Dient die Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans der rechtlichen Heilung der bereits begonnenen Bauarbeiten? 6. Wie wahrt die Landesregierung ihre Aufsichtspflicht, um sicherzustellen, dass keine Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet werden und welche Maßnahmen hat sie in diesem konkreten Fall ergriffen? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Erhalt geschützter beziehungsweise streng geschützter Arten in diesem konkreten Fall sicherzustellen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3217 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wann genau mit der Durchführung von Baumaßnahmen (in Form von Erdaufschüttungen) begonnen wurde , ist weder der Landesregierung noch der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Kyfhäuserkreis bekannt . Das Landratsamt erlangte am 15. September 2016 Kenntnis von umfangreicheren Aufschüttungen auf besagtem Gelände. Zu 2.: Nein Zu 3.: Die Bauaufsichtsbehörde kann gemäß § 78 ThürBO die Einstellung der Bauarbeiten anordnen, wenn die Baumaßnahmen nicht fertiggestellt sind. Daneben ist nach § 86 Abs. 1 Nr. 3 ThürBO eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit möglich. Schließlich kann die Stellung eines Bauantrags verlangt werden. Zu 4.: Die Motive des Bauherrn und der Gemeinde sind weder der Landesregierung noch dem Landratsamt bekannt . Nach Auskunft des Bauherren gegenüber dem Landratsamt wurde die Aufschüttung aber im Zusammenhang mit der verfahrensfreien Sanierung des Sportplatzes vorgenommen. Zu 5.: Da das Bauleitplanverfahren für einen Solarpark bereits im Mai 2016 eingeleitet wurde, ist zu vermuten, dass es bereits vor Beginn der Bauarbeiten begonnen wurde und daher nicht der nachträglichen Heilung von ohne Baugenehmigung durchgeführten Bauarbeiten dienen sollte. Zu 6.: Für den Vollzug der Thüringer Bauordnung sind nach § 57 Abs. 2 ThürBO die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Fachaufsichtsbehörde ist nach § 57 Abs. 1 ThürBO das Landesverwaltungsamt als obere Bauaufsichtsbehörde. Die Landesregierung hat keine Anhaltspunkte, dass die Bauaufsichtsbehörden ihre Aufgaben nicht sachgerecht wahrnehmen und hat daher keinen Anlass zu weitergehenden Maßnahmen. Das gilt auch für den der Fragestellung zugrunde liegenden Fall. Zu 7.: Im vorliegenden Fall wurde im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan ein Vorkommen von Zauneidechsen im Bereich des geplanten Solarparks festgestellt. Die zuständige untere Naturschutzbehörde bemängelt die bisher unzureichende Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen/ Ersatzhabitaten und fordert eine rechtskonforme Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Erstellung des Bebauungsplans. Weitergehende Maßnahmen der Landesregierung sind nicht erforderlich. Keller Ministerin Beginn von Bauarbeiten auf einer ehemaligen Mülldeponie in der Gemeinde Oldis-leben Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: