16.12.2016 Drucksache 6/3224Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2017 Situation an den Jenaer Grundschulhorten mit Beginn des Schuljahres 2016/17 Die Kleine Anfrage 1656 vom 3. November 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Lokalausgabe der Ostthüringer Zeitung Jena (OTZ Jena) vom 28. Oktober 2016 ist unter der Überschrift "25 Stellen fehlen: Nach dem Aus für Hortkommunalisierung verschlechtert sich die Kinder-Betreuung in Jena" zu lesen, dass der zuständige Bürgermeister der Stadt Jena für Bildung und Soziales den Jenaer Stadtrat am 26. Oktober 2016 darüber informierte, dass von den 126 Personen, die bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 in den Horten der Jenaer Grund- und Gemeinschaftsschulen tätig waren, 20 Prozent den Wechsel zum Land nicht vollzogen hätten und auch nicht durch den Freistaat ersetzt worden sind. Insgesamt seien 984 Stunden personell nicht untersetzt, was einem Defizit von 25 Vollzeitstellen entspräche. Der zuständige Bürgermeister warf der Landesregierung Wortbruch vor, da es durch die Landesregierung die Zusicherung gegeben habe, dass es bei der Rückholung der Horte zu keiner Qualitätsverschlechterung kommen würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. Juli 2016 in der Stadt Jena gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Kinder , Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. Wie viele Beschäftigte (nach VZB) waren am 1. September 2016 in der Stadt Jena gesamt und an den einzelnen Grund- und Gemeinschaftsschulen an den Horten tätig (bitte Einzelauflistung der Schulen nach Kinder, Betreuungsstunden, dafür vorgesehene VZB sowie jeweilige Gruppengröße)? 3. Falls es zwischen 1. und 2. eine Differenz geben sollte, die nicht an der Abnahme der notwendigen Betreuungsstunden liegt, wie ist diese begründet, wann erhielt die Landesregierung davon mit welchen Folgen Kenntnis und wann ist mit Maßnahmen zur Angleichung der Betreuungs- und Bildungsqualität und einer gleichen Personalausstattung an den jeweiligen Schulen zu rechnen? 4. In welchem finanziellen Umfang gab es bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 für die einzelnen Schulen in Jena Möglichkeiten, zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung)? 5. In welchem finanziellen Umfang gab es am 1. Oktober 2016 für die einzelnen Schulen in Jena Möglichkeiten , zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote vorzuhalten (bitte Einzelauflistung)? 6. Falls es eine Differenz von 4. und 5. gibt, wie ist diese begründet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3224 7. Nach welcher Methode werden wie viele der laut der Antwort zur Kleinen Anfrage in Drucksache 6/2816 für das Schuljahr 2016/17 zur Verfügung gestellten Mittel für zusätzliche Angebote an die einzelnen Schulämter ausgereicht, wenn wie in der Kleinen Anfrage ausgewiesen, bereits 55,6 Prozent dem Schulamt Mittelthüringen zur Verfügung gestellt wurden? Wie begründet sich die ungleiche Verteilung der Mittel? 8. Da die Stadt Jena die erste Kommune war, welche den Überleitungsvertrag unterschrieben hatte: Welche Überleitungsprobleme (zum Beispiel Eingruppierung, Stufenzuordnung etc.) gab es und mit welchen der insgesamt ergriffenen Maßnahmen konnten diese gegebenenfalls behoben werden (bitte auf die einzelne Schule genau ausweisen)? 9. Worin liegt der hohe Anteil der Beschäftigten begründet, die den Wechsel in den Landesdienst in Jena nicht mitgegangen sind (bitte Einzelauflistung nach Schule und Grund - soweit bekannt zum Beispiel Verbleib bei der Stadt als Erzieher, Wechsel in den Schuldienst als Lehrkraft -)? 10. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des zuständigen Bürgermeisters der Stadt Jena, dass das Land sich nicht an seine Zusage gehalten habe, es würde bei der Rückholung der Horte zu keiner Verschlechterung der Betreuungsqualität und für die Beschäftigten kommen, und wie begründet sich diese Einschätzung? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand 1. Juli 2016). lfd. Nr. Schule SNR Hortkinder Bedarf gem. VVOrgS Erzieher Anzahl VZB Hortkinder/ Erzieher- Relation 1 Talschule Jena Staatliche Grundschule 18996 231 315,452 12 8,4 19,25 2 Staatliche Grundschule "Heinrich Heine" 19001 364 495,028 19 13,1 19,16 3 Schule am Rautal Jena Staatliche Grundschule 19014 226 380,024 12 9,2 18,83 4 Nordschule Jena Staatliche Grundschule 19027 252 384,664 14 9,8 18,00 5 Westschule Jena Staatliche Grundschule 19060 359 578,160 19 14,95 18,89 6 Saaletalschule Jena Staatliche Grundschule 19088 343 601,802 22 16,075 15,59 7 Südschule Jena Staatliche Grundschule 19105 188 292,236 11 8,6 17,09 8 Schule an der Trießnitz Jena Staatliche Grundschule 19120 166 258,274 11 7,775 15,09 9 Staatliche Grund-schule "Friedrich Schiller" Jena 19134 185 278,864 12 8,9 15,42 10 Staatliche Jenaplan- Schule Jena 45087 121 199,348 8 6,15 15,13 11 Lobdeburgschule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45090 204 303,616 11 8,4 18,55 12 Montessorischule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45098 180 257,094 10 6,9 18,00 3 Drucksache 6/3224Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode lfd. Nr. Schule SNR Hortkinder Bedarf gem. VVOrgS Erzieher Anzahl VZB Hortkinder/ Erzieher- Relation 13 "Kaleidoskop" Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45104 127 256,966 11 8 11,55 14 Staatliche Gemeinschaftsschule "Galileo" Winzerla 45117 46 86,462 4 2,95 11,50 15 Staatl. Gemeinschaftsschule Lobeda/West - Kulturschule 45120 107 140,804 4 3,025 26,75 16 Staatl. Gemeinschaftsschule "Wenigenjena" 45127 53 110,582 5 3,35 10,60 Σ 3.152 4.939,376 185 135,575 17,04 Die Grundlage für die Hortkinderzahlen und den Bedarf ist die Stichtagsmeldung des Schulträgers zum 1. April 2016. Für die Erzieherdaten wurden die durch die Schulträger für den Betriebsübergang gemeldeten Daten verwendet. Die Eintragungen beruhen auf dem Stammpersonal der Schulen, entsprechend wurden Erzieherinnen und Erzieher in Mutterschutz, Elternzeit oder Langzeitkrankheit mit erfasst. Zu 2.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand November 2016). lfd. Nr. Schule SNR Hortkinder Bedarf gem. VVOrgS Erzieher Anzahl VZB Hortkinder/ Erzieher- Relation 1 Talschule Jena Staatliche Grundschule 18996 213 306,468 10 7,2 21,30 2 Staatliche Grundschule "Heinrich Heine" Jena 19001 362 516,290 17 12,7 21,29 3 Schule am Rautal Jena Staatliche Grundschule 19014 256 448,448 13 9,95 19,69 4 Nordschule Jena Staatliche Grundschule 19027 278 459,934 14 9,85 19,86 5 Westschule Jena Staatliche Grundschule 19060 383 570,124 18 13,35 21,28 6 Saaletalschule Jena Staatliche Grundschule 19088 356 708,220 19 13,08 18,74 7 Südschule Jena Staatliche Grundschule 19105 193 306,234 9 7,2 21,44 Schule an der Trießnitz Jena Staatliche Grundschule 19120 bis 31.07.2016, danach SNR 45073 (Nr. 9) 8 Staatliche Grundschule "Friedrich Schiller" Jena 19134 195 302,272 10 7,5 19,50 9 Staatliche Gemeinschaftsschule Jena 45073 167 271,480 11 8,08 15,18 10 Staatliche Jenaplan- Schule Jena 45087 120 200,242 6 4,65 20,00 11 Lobdeburgschule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45090 214 326,066 7 5,33 30,57 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3224 lfd. Nr. Schule SNR Hortkinder Bedarf gem. VVOrgS Erzieher Anzahl VZB Hortkinder/ Erzieher- Relation 12 Montessorischule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45098 173 260,104 9 6,35 19,22 13 "Kaleidoskop" Jena Staatliche Gemeinschaftsschule 45104 132 242,290 9 6,55 14,67 14 Staatliche Gemeinschaftsschule "Galileo" Winzerla 45117 47 82,068 4 2,9 11,75 15 Staatl. Gemeinschaftsschule Lobeda/West - Kulturschule 45120 119 137,510 4 3,03 29,75 16 Staatl. Gemeinschaftsschule "Wenigenjena" 45127 79 166,716 4 2,6 19,75 Σ 3.287 5.304,466 164 120,32 20,04 Bei den Erzieherdaten kann es zu Abweichungen kommen, da die konkreten Erziehereinsatzdaten gegenwärtig noch erfasst werden. Die Eintragungen beruhen auf dem Stammpersonal der Schulen, entsprechend wurden Erzieherinnen und Erzieher in Mutterschutz, Elternzeit oder Langzeitkrankheit mit erfasst Zu 3.: Genaue Kenntnis darüber, wie viele der bei der Stadt Jena beschäftigten kommunalen Erzieherinnen und Erzieher das Angebot der unbefristeten Überleitung in den Landesdienst angenommen haben, bekam die Landesregierung erst durch die Abschlussmeldung der Stadt Jena vom 21. Juli 2016. Gemäß dieser Meldung haben von den 126 kommunalen Erzieherinnen und Erziehern 106 (84 Prozent) das Überleitungsangebot angenommen. Zur Vorbereitung und Organisation des Schuljahres 2016/2017 wurde den Schulämtern mit Schreiben vom 15. Juni 2016 die im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen für das pädagogische Personal im Schuljahr 2016/2017 zugewiesen, einschließlich der 1.998 Erziehervollzeitstellen. Diese, den Schulämtern zugewiesenen Erziehervollzeitstellen, werden von den Schulämtern vollumfänglich und eigenverantwortlich bewirtschaftet, d. h. die Schulämter entscheiden darüber, an welchen Schulen Ersatz- oder Neueinstellungen im Erzieherbereich vorgenommen werden und ob es möglich ist, die Beschäftigungsumfänge von Erzieherinnen und Erziehern befristet zu erhöhen. In Vorbereitung auf das Schuljahr 2016/2017 bestand zunächst für die Schulämter die Aufgabe, auf der Grundlage des Planungsstandes eine Bedarfsanalyse hinsichtlich der Absicherung der Hortbetreuung durchzuführen . Diese Bedarfsanalyse erfolgte an jedem einzelnen Hort um herauszufinden, wie viele Hortgruppen aufgrund der Zahl der angemeldeten Hortkinder gebildet werden müssen und wie viele Erzieherinnen und Erzieher für die Betreuung dieser Hortgruppen zwingend notwendig waren. Zur Abdeckung dieser Bedarfe wurden die im Landesdienst beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher sowie die an die Horte übergeleiteten kommunalen Beschäftigten herangezogen. Nach Beginn des Schuljahres 2016/2017 erfolgte von den Schulämtern eine auf der Grundlage der tatsächlichen Verweildauer basierende Feinanalyse der Bedarfssituation an jedem Hort des Aufsichtsbereiches um festzustellen, ob eventuell noch offene Bedarfe mit dem vorhandenen Erzieherpersonal (landesbedienstete und übergeleitete Erzieherinnen und Erzieher) abgedeckt werden können. Es hat sich gezeigt, dass trotz einer sehr hohen Überleitungsquote von 94 Prozent thüringenweit (84 Prozent in der Stadt Jena) Neueinstellungen zur Bedarfsdeckung erforderlich waren . Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden bezogen auf den Schulamtsbereich Ostthüringen vom Schulamt Ostthüringen 43 Neueinstellungen im Erzieherbereich vorgenommen, davon keine in der Stadt Jena. Obwohl dort 20 kommunale Erzieherinnen und Erzieher nicht in den Landesdienst übergeleitet wurden , ist eine Bedarfsdeckung mit dem vorhandenen Personal nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres (VVOrg) noch möglich. 5 Drucksache 6/3224Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Auch wenn die Hortbetreuung grundsätzlich abgesichert ist, treten derzeit diesbezüglich in Einzelfällen größere Probleme auf. Dies liegt insbesondere sowohl an Langzeiterkrankungen als auch an unvorhersehbaren kurzfristigen Ausfällen von Erzieherpersonal (unter anderem krankheitsbedingte Abwesenheit, Beschäftigungsverbote oder auch Mutterschutz), für das gegenwärtig nicht von vornherein zusätzliches Erzieherpersonal vorgehalten werden kann. Die Bedarfsdeckung zur Absicherung der Hortbetreuung ist ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Erzieherstellen im Haushalt und der für die Horte zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu gewährleisten. Erschwerend kommt im Schuljahr 2016/2017 hinzu, dass im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 nicht nur die Anzahl der zu betreuenden Hortkinder gestiegen ist, sondern auch die Anzahl der Betreuungsstunden durch eine höhere Verweildauer bei gleicher Anzahl der Erzieherstellen im Haushalt. Die Landesregierung ist bemüht, die bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten (ThürHhG 2016/2017, § 8 Abs. 6) zur Ausbringung von Leerstellen zu nutzen, um Lösungen für die vorrübergehenden Personalengpässe zu finden. Zu 4.: Die Schulen in Jena konnten im Schuljahr 2015/2016 für Honorar- und Leistungsverträge 80.000 Euro verausgaben . Die Angaben zum Schuljahr 2015/2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Übersicht der Kooperationen von Schulen mit außerschulischen Partnern im Schuljahr 2015/16 Schulnummer Schulname Maßnahme Kosten in Euro 18996 Talschule Jena Staatliche Grundschule, Ziegenhainer Str. 52, 07749 Jena Kreativ-AG 800,00 Keramik-AG 1.200,00 AG Schülerreporter 400,00 AG Englisch 400,00 AG Kinderbuch 800,00 AG Schnitzen 400,00 AG Spiele 400,00 AG Heimwerken 400,00 Ag Märchen 400,00 AG Klettern 100,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 6.100,00 19001 Staatliche Grundschule "Heinrich Heine " Jena, Dammstraße 37, 07749 Jena Schulbibliothek 4000,00 Sportprojekt 4000,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 8.800,00 19014 Schule am Rautal Jena Staatliche Grundschule, Schreckenbachweg 3, 07743 Jena Zeichnen AG 800,00 Fußball 800,00 Sportprojekt 800,00 AG Kochen und Backen 2400,00 Chor 400,00 Keramik AG 400,00 SpielAG 400,00 Gitarre 800,00 Flöte 800,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 8.400,00 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3224 Schulnummer Schulname Maßnahme Kosten in Euro 19027 Nordschule Jena Staatliche Grundschule , Dornburger Str. 31, 07743 Jena Ferienprojekte 800,00 Summe: 800,00 19060 Westschule Jena Staatliche Grundschule , August-Bebel-Str. 23, 07743 Jena Ag Kreatives Schreiben 600,00 Stärkung Selbstbewußtsein 600,00 Sportprojekt 3000,00 Schulbibliothek 2400,00 Ag Mathematik 400,00 Musikkurs 1200,00 Kreativ-AG 1200,00 AG Handarbeiten 1200,00 AG Nähen 1200,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 12.600,00 19088 Saaletalschule Jena, Staatliche Grundschule , Karl-Marx-Allee 11, 07747 Jena AG Arabisch 800,00 Sportprojekt 400,00 AG Computer 3600,00 AG Natur 1200,00 AG Sport 400,00 AG Flöte 600,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 7.800,00 19105 Südschule Jena, Staatliche Grundschule , Döbereiner Str. 20, 07745 Jena Sportprojekt 800,00 Schulbibliothek 2800,00 Chor 400,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 4.800,00 19120 Schule an der Trießnitz Jena Staatliche Grundschule, Buchenweg 34, 07745 Jena Sportprojekt 1200,00 Fußball 800,00 Schulbibliothek 1600,00 Lauf-AG 800,00 AG Metallbau 800,00 Ferienprojekte 800,00 Förderschwimmen 800,00 Summe: 6.800,00 19134 Staatliche Grundschule "Friedrich Schiller " Jena, Europaschule, Hugo-Schrade-Str. 3, 07745 Jena Fußball 1800,00 Sport-AG 600,00 Kreativ-AG 1400,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 4.600,00 45087 Jenaplan-Schule Jena, Staatliche Gemeinschaftsschule , Tatzendpromenade 9, 07745 Jena AG Nähen 1600,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 2.400,00 7 Drucksache 6/3224Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulnummer Schulname Maßnahme Kosten in Euro 45090 Lobdeburgschule Jena, Staatliche Gemeinschaftsschule , Unter der Lobdeburg 4, 07747 Jena Sportprojekt 400,00 Ag Leichtathletik 400,00 AG Rock´nRoll 800,00 Ag Percussion 800,00 Ferienprojekte 800,00 Spanisch 400,00 Summe: 3.600,00 45098 Montessorischule Jena, Staatliche Gemeinschaftsschule , Friedrich-Wolf-Straße 2, 07743 Jena Fußball 400,00 Ag Modellbau 800,0 Ferienprojekte 800,00 Summe: 2.000,00 45104 Kaleidoskop Jena, Staatliche Gemeinschaftsschule Jenaplan-Schule Lobeda, Karl-Marx-Allee 11, 07747 Jena Schach 400,00 AG Imkerei 600,00 AG Fußball 400,00 AG Flöte 800,00 Summe: 2.200,00 45117 Staatliche Gemeinschaftsschule "Galileo " Winzerla, Oßmaritzer Straße 12, 07745 Jena Sport-AG 400,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 1.200,00 45120 Staatliche Gemeinschaftsschule "Kulturanum " Jena, Karl-Marx-Allee 7, 07747 Jena AG Schnitzen 1200,00 Sport-AG 400,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 2.400,00 45127 Staatliche Gemeinschaftsschule "Wenigenjena ", Erlanger Allee 151, 07747 Jena Ag Kochen und Backen 1200,00 Tanzen 400,00 Fußball 400,00 Ferienprojekte 800,00 Summe: 2.800,00 Gesamt-IST 77.300,00 Zu 5.: Im Schuljahr 2016/2017 stehen den Schulen in Jena Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Alle Angebote, die durch die Schulen beantragt wurden, sind durch das Staatliche Schulamt Ostthüringen bewilligt worden. Die Angaben zu den bis zum 31. Dezember 2016 bewilligten Angeboten finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Schulnr. Bezeichnung ergänzendes Hortangebot/HonorarvereinbarungHaushaltsjahr 2016 bis 31.12.2016 in Euro 18996 Handarbeiten 150,00 18996 Schülerreporter 150,00 18996 Klettern 120,00 18996 Märchenstunde 150,00 18996 Klettern 120,00 18996 Töpfern 450,00 18996 Schnitzwerkstatt 150,00 18996 Englisch Kl.1/2 150,00 18996 Heimwerkeln 150,00 19001 Betreuung eines Sportprojektes; 1.500,00 19001 Betreuung der Schulbibliothek, Ausleie für Kinder 750,00 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3224 Schulnr. Bezeichnung ergänzendes Hortangebot/HonorarvereinbarungHaushaltsjahr 2016 bis 31.12.2016 in Euro 19001 Kreativangebote -Töpfern 750,00 19001 Herbstferienprojekt 200,00 19014 Zeichnen 280,00 19014 Gesunde Ernährung-Projekt 720,00 19014 Keramik 130,00 19027 Herbstferienprojekt 200,00 19027 Radio ok Rabatz 300,00 19027 Fußball - SG 600,00 19060 AG Holz 360,00 19060 AG Holz 360,00 19060 AG Theater 180,00 19060 AG Zeichnen 180,00 19060 Schulbibo 450,00 19060 Schulbibo 480,00 19088 AG Gravur und Druck 450,00 19088 Herbstferienprojekt 200,00 19088 Ferienprojekte 200,00 19088 AG Naturfreunde 450,00 19088 AG Arabisch 300,00 19088 AG Ballspiele 300,00 19088 Herbstrally, Zapfenbasten 200,00 19105 Faustball 100,00 19105 AG "Junge Naturforscher" 100,00 19105 Betreuung der Schulbibliothek/Lesehelfer 1.050,00 19105 Leitung "Schulchor" 100,00 19134 offener Hort im Bereich kreative Gesellschaftsspiele, Konzentrations -und Ratespiele zum Ausdauertraining, 435,00 19134 offener Hort im Bereich Sport 195,00 19134 offener Hort im Bereich Sport-Fußball 450,00 19134 AG Junge Sanitäter 260,00 45073 Betreuung Lesestube 600,00 45073 Metallbau 300,00 45073 Förderschwimmen 300,00 45073 Herbstferienprojekt 200,00 45087 Nähwerkstatt 600,00 45087 Naturphänomene, LandArt 140,00 45090 Herbstferienprojekt 200,00 45090 Rock`n`Roll 150,00 45090 Malen und Zeichnen 90,00 45090 AG Kreatives Gestalten 90,00 45090 AG Tanz und Bewegung 90,00 45090 Theater AG 150,00 45098 Modellbau 280,00 45104 Schach-AG 110,00 45104 Imkerei-AG 180,00 45104 Flöten-AG 270,00 45104 Fußball-AG 110,00 45120 Herbstferienprojekt 400,00 9 Drucksache 6/3224Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulnr. Bezeichnung ergänzendes Hortangebot/HonorarvereinbarungHaushaltsjahr 2016 bis 31.12.2016 in Euro 45120 AG Schnitzen 360,00 45127 AG Fußball 100,00 45127 AG Theater 200,00 45127 AG Rhythmusspiele 200,00 Summe 18.940,00 Schulnr. Bezeichnung ergänzendes Hortangebot/Leistungsvereinbarung (Kooperationsvereinbarung) Haushaltsjahr 2016 bis 31.12.2016 in Euro 19014 Sportprojekt 540,00 19014 Fußball 270,00 19014 Ferienprojekte 150,00 19014 Musikprojekt 400,00 19060 AG Kreatives Schreiben 180,00 19060 AG Musik 360,00 19060 AG Sport 720,00 19105 Fußball Kl. 1/2, Fußball Kl. 3/4 180,00 45073 Fussball Klasse 1/2 150,00 45073 Fussball Klasse 3/4 150,00 45073 Sportprojekt 270,00 45073 Lauf AG 337,50 45090 Spanisch 90,00 45117 Sportprojekt 90,00 45117 Sportprojekt 270,00 45120 allgemeines Sportangebot 270,00 45120 Tanzangebot/Show- und Musicaldance, Koop. 180,00 45127 AG Tanz (ab 24.10.2017) 100,00 Summe 4.707,50 Zu 6.: Die Jenaer Schulen haben im aktuellen Schuljahr nicht im gleichen Umfang außerunterrichtliche Angebote beim Staatlichen Schulamt beantragt. Zu 7.: Im Rahmen des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen " haben sich in zunehmender Anzahl Angebote in Kooperationen mit außerschulischen Partnern (unter anderem regionale Akteure der Kinder- und Jugendarbeit, Vereine, sonstigen Professionen und ehrenamtlich Tätige) an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen entwickelt. Diese ergänzen das Betreuungsangebot an den Schulhorten. Hintergrund hierfür ist zum einen das ausdrückliche Entwicklungsziel des Modellvorhabens, eine Öffnung der Schule in den Sozialraum zu erwirken und zum anderen die in der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den Schulträgern enthaltene Regelung, bis zu 25 Prozent der bereitgestellten Mittel für sonstiges Personal einsetzen zu können. Mit diesen Mitteln wurden von den am Modellvorhaben teilnehmenden Kommunen Honorar- und Kooperationsverträge geschlossen. Eine Entscheidung der Landesregierung bei der Beendigung des Modellvorhabens war, dass den beteiligten Schulen die Fortführung der Kooperationen im Schuljahr 2016/2017 in gleichem Umfang ermöglicht werden soll. Da die am Modellprojekt beteiligten Schulträger im Zuge eigener Schwerpunktsetzungen verschieden von der Möglichkeit, bereitgestellte Mittel auch für sonstiges Personal einzusetzen, Gebrauch gemacht haben, erklärt sich hieraus die unterschiedliche Mittelverteilung. Zu 8.: Die kommunalen Erzieher wurden unter anderem durch ein Informationsschreiben nach § 613 a Abs. 5 BGB zum geplanten Betriebsübergang unterrichtet. Das TMBJS wurde von der Stadt Jena lediglich über die An- 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3224 zahl der kommunalen Erzieher, die das Überleitungsangebot nicht angenommen haben, informiert, nicht jedoch über die Gründe der Nichtannahme. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu 10.: Das TMBJS hatte nach Beendigung des Modellvorhabens die Aufgabe, unter Beachtung der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Stellen und im Rahmen der im Haushalt zu diesem Zweck eingestellten finanziellen Mittel, die Überleitung der kommunalen Erzieherinnen und Erzieher in den Landesdienst zu vollziehen, um die Hortbetreuung an den staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen ab dem 1. August 2016 abzusichern. Um für alle Erzieherinnen und Erzieher Sicherheit und eine gute Perspektive zu gewährleisten, ging das TMBJS weit über das hinaus, wozu es gemäß der "Vereinbarung nach § 12 des Thüringer Schulgesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" verpflichtet war. So wurden im Zuge des Betriebsübergangs alle kommunal Beschäftigten unabhängig von ihrer Ausbildung unbefristet in den Landesdienst übergeleitet und zwar gegebenenfalls nicht nur mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent, wie es die oben genannte Vereinbarung vorsah, sondern mit den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsumfängen, die sie im Zeitpunkt des Betriebsübergangs beim kommunalen Schulträger hatten. So wurden den Erzieherinnen und Erziehern auch die seitens der Schulträger befristet erhöhten Beschäftigungsumfänge vom Land weiter unbefristet gewährt. Des Weiteren wurden die bei den kommunalen Schulträgern erworbenen Stufenlaufzeiten und anerkannte Beschäftigungszeiten sowie der noch nicht in Anspruch genommene Urlaub für das Jahr 2016 vom Land übernommen. Bei allen Bemühungen des TMBJS, den kommunalen Erzieherinnen und Erziehern keine Nachteile aus dem Betriebsübergang erwachsen zu lassen, muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen unterschiedliche Tarifverträge gelten, die, sofern hier von Relevanz, sowohl in den Entgeltordnungen als auch in den Entgelttabellen (Struktur und Höhe Entgelt) voneinander abweichen. Das ist unter anderem den jeweiligen Forderungen unterschiedlicher Tarifvertragsparteien und den Ergebnissen der Tarifverhandlungen geschuldet. Besitzstandszulagen zum Ausgleich von Entgeltdifferenzen nach einem Betriebsübergang sehen weder der Tarifvertrag für den öffentlichen dienst der Länder (TV-L) noch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vor. Im Sinne der Gleichbehandlung wurde auch den landesbediensteten Erzieherinnen und Erziehern, die aufgrund ihrer Ausbildung nur befristet eingestellt worden sind, zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 ein einmaliges Angebot zur Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse unterbreitet. Darüber hinaus wurde, nach Beendigung des Modellvorhabens mit Ablauf des 31. Juli 2016 im Rahmen der danach notwendigen Bereitstellung von weiterem Erzieherpersonal durch Neueinstellungen zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 bis zum 30. September 2016, einmalig von den Richtlinien zur "Einstellung in den Thüringer Schuldienst" dergestalt abgewichen, dass alle Einstellungen unabhängig von der Ausbildung in diesem Zeitraum unbefristet erfolgten, um sicherzustellen, dass überhaupt Einstellungen vorgenommen werden können. Im Weiteren wird auf die Ausführungen in den letzten beiden Absätzen der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aus vorgenannten Gründen teilt die Landesregierung die Einschätzung des zuständigen Bürgermeisters der Stadt Jena nicht, dass das Land sich nicht an seine Zusage gehalten habe, es würde bei der Rückholung der Horte zu keiner Verschlechterung der Betreuungsqualität und zu keiner Verschlechterung für die Beschäftigten kommen. Dr. Klaubert Ministerin Situation an den Jenaer Grundschulhorten mit Beginn des Schuljahres 2016/17 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: