19.12.2016 Drucksache 6/3225Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2017 Landesförderung für die Lokalen Aktionspläne seit dem Jahr 2015 - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 1684 vom 11. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1438 (vergleiche Drucksache 6/2818) des Fragestellers erge ben sich mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wenn die beiden in der Begründung zur Kleinen Anfrage 1438 genannten Veranstaltungen nicht aus Mit teln des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert wurden (sie he Antwort auf Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage): Ist es rechtlich zulässig, dass der Träger der Veranstaltungen das Logo des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltof fenheit auf die Veranstaltungsankündigung setzt und damit öffentlich suggeriert, dass die Veranstaltun gen durch das oben genannte Landesprogramm finanziert wurden?* 2. Wurden die in der Begründung der Kleinen Anfrage 1438 genannten Veranstaltungen aus öffentlichen Mitteln des Freistaats Thüringen gefördert (wenn ja, bitte die Zuwendungssumme und den Zuwendungs geber [gegebenenfalls das Programm oder das Projekt] angeben)? 3. Hält es die Landesregierung aus Gründen der Transparenz für erforderlich, dass alle im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderten Veranstaltungen im Internet unter Nennung des Trägers, der Zuwendungssumme und einer Kurzbeschreibung des In halts veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die genannte Veranstaltung ist nicht aus Mitteln des Landesprogramms gefördert worden, daher ist die Ver wendung des Logos nicht korrekt. Die Verwendung des Logos ist aber anders als bei einem Siegel nicht rechtlich bewehrt. Außerdem ist das Logo auf der Homepage des Landesprogramms öffentlich zugänglich. Der Lokale Aktionsplan ist auf den Umstand der fälschlichen Verwendung aufmerksam gemacht und gebe ten worden, die Öffentlichkeitsarbeit der Projekte genauer zu begleiten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3225 Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1438 des Abgeordneten Henke verwiesen. Zu 3.: Ja, sofern es eine direkte Förderung aus dem Landesprogramm betrifft, deren Fördersumme 1.000 Euro übersteigt. Bei einer Weiterreichung der Mittel etwa im Rahmen von Lokalen Aktionsplänen an Klein und Kleinstprojekte wird der Erstempfänger genannt. Diese Übersicht ist bereits auf der Homepage des Lan desprogramms** zu finden. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/images/tresen18back.jpg sowie http://kulturundpolitik.blogsport. de/images/tresen17back.jpg. ** www.denkbuntthueringen.de Landesförderung für die Lokalen Aktionspläne seit dem Jahr 2015 - erneut nach-gefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: