19.12.2016 Drucksache 6/3226Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Januar 2017 Zivilgesellschaftliches Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Die Kleine Anfrage 1664 vom 9. November 2016 hat folgenden Wortlaut: In einem sozialen Netzwerk hat das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft bekanntgegeben, dass sich anlässlich des 5. Jahrestages der Aufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds am 2. November 2016 das zivilgesellschaftliche Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft - Thüringer Dokumentations- und Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit konstituiert habe. Laut des Institutsdirektors übernimmt das Kuratorium kontrollierende und beratende Aufgaben. Es garantiere "die Unabhängigkeit der Forschungseinrichtung von staatlichen Institutionen sowie politischen Parteien" und solle "die Erfahrungen und Perspektiven von diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft in die wissenschaftliche Arbeit sowie in den öffentlichen Diskurs einbringen", so der Institutsdirektor. Laut dem Beitrag im sozialen Netzwerk besteht das Kuratorium aus Amadeu Antonio Stiftung, MOBIT - Mobile Beratung in Thüringen, ezra, Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Jüdischen Landesgemeinde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gruppen werden nach Ansicht der Landesregierung in der Gesellschaft diskriminiert und wie begründet die Landesregierung ihre Aussage jeweils? 2. Wie setzt sich nach Kenntnis der Landesregierung das Kuratorium im Einzelnen zusammen? 3. Handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung bei der Aufzählung um eine abschließende oder ist die Aufnahme weiterer Akteure in das Kuratorium geplant? Wenn die Erweiterung geplant ist: Welche weiteren Gruppen sollen nach Kenntnis der Landesregierung aufgenommen werden? 4. Werden in Zukunft Verbände vertreten sein, die Personen mit Beeinträchtigung/Behinderung, Familien, Christen, Alte, Frauen, Männer und Muslime repräsentieren (bitte jeweils einzeln beantworten)? Wenn ja, ab wann ist eine dahingehende Erweiterung nach Kenntnis der Landesregierung geplant? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Aussage jeweils? 5. Wer hat nach Kenntnis der Landesregierung über die Zusammensetzung des Kuratoriums entschieden und wer entscheidet in welcher Form über die Erweiterung des Kuratoriums? 6. Nach welchen Gesichtspunkten wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Akteure, die in das Kuratorium aufgenommen wurden, ausgewählt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3226 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung verweist hier auf die bundesgesetzlichen Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort ist in § 1 formuliert, dass Benachteiligungen, die rassistisch motiviert sind oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgen, zu verhindern oder zu beseitigen sind. Zu 2.: Mitglieder im Kuratorium sind bisher: • Amadeu Antonio Stiftung • Beratungsteam MOBIT • ezra • Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts • Deutscher Gewerkschaftsbund • Jüdische Landesgemeinde • LSVD • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma • wissenschaftlicher Beirat des IDZ Zu 3.: Die Aufnahme weiterer Akteure ist vorgesehen. Zu 4.: Über die Aufnahme aller genannten Akteursgruppen wird gegenwärtig beraten. Die Erweiterung des Kuratoriums ist bis zur nächsten Kuratoriumssitzung im ersten Quartal 2017 geplant. Zu 5.: Die Zusammensetzung des Kuratoriums wurde im Projektantrag des IDZ durch den Antragsteller vorgeschlagen und durch den Programmbeirat des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit konkretisiert. Das Kuratorium entscheidet über die Erweiterung des Kuratoriums. Zu 6.: Die Auswahl erfolgte nach fachlicher und sachlicher Qualifikation, der Kooperation im Rahmen des Landesprogramms und der Repräsentation von sozial diskriminierten Gruppen. Dr. Klaubert Ministerin Zivilgesellschaftliches Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: