21.12.2016 Drucksache 6/3228Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Januar 2017 Extrem rechte Vorfälle im Umfeld des Fußballvereins BSG Wismut Gera? Die Kleine Anfrage 1447 vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Spiel von Havel BSC Sued 05 gegen BSG Wismut Gera am 7. August 2016 in Brandenburg sorgte ein Bild des "Presseservice Rathenow" überregional für Aufsehen1. Ein langjähriger Fan von BSG Wismut ließ sich oberkörperfrei mit Neonazi-Tattoos ablichten - darunter SS-Totenkopf, Hakenkreuz, Reichsadler und die Aufschrift "Combat 18" (militanter Arm des im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen internationalen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour"). In einer ersten Stellungnahme entgegnete der Verein, dass der Mann bekannt sei und man "den Leuten aber nicht unter den Pullover schauen" könne. Über die extrem rechten Aktivitäten des Tätowierten, der auch an einer Kundgebung der neonazistischen Partei "Der Dritte Weg" gegen das Amt für Verfassungsschutz Thüringen am 18. April 2016 in Kahla teilnahm, gab es in der Vergangenheit öffentliche Kritik und Berichte, ebenso wie über andere extrem rechte Aktivitäten von Ultras der BSG Wismut. Die taz berichtete im Jahr 2013 bereits über einen früheren Präsidenten des Vereins : Er habe Trainingseinheiten, berichten Insider, mit "Heil Hitler!" begonnen und mit "Sieg Heil!" beendet . Bei einem Jugendturnier beschimpfte er gegnerische Mannschaften als "Judenschweine", auf einem Foto war er mit einem hessischen NPD-Funktionär und Holocaustleugner zu sehen2. Ein Spieler der ersten Mannschaft wurde außerdem laut der Wochenzeitung "Die Zeit" mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Team Mengele, World Champion of Ethnic Cleansing, Auschwitz 1941" abgelichtet3. Bei netz-gegen-nazis.de4 wurde über Neonazi-Verbindungen in den Facebook-Profilen der Ultra-Gruppe informiert. Der Verein hat inzwischen die Prüfung eines Stadionverbots für den Tätowierten angekündigt. Nach Medienberichten soll die Brandenburger Polizei nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermitteln. Die Aufschrift "Combat 18" tauchte in den letzten Jahren auch bei Neonazis aus Jena und dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Ultra-Fangruppe von Wismut Gera bekannt und wie stuft sie diese hinsichtlich möglicher Verbindungen und Kontakte ins neonazistische Spektrum ein? 2. Wie viele Personen mit Zugehörigkeit zur Ultra-Fangruppe von Wismut Gera werden bei den Thüringer Sicherheitsbehörden jeweils als "Gewalttäter rechts" und "Straftäter rechts" eingestuft, wie viele sind darüber hinaus als "rechtsextrem" bekannt? 3. Sind der Landesregierung Vorfälle der politisch motivierten Kriminalität - rechts bekannt, welche aus dem Spektrum der Fangruppen des Wismut Gera begangen wurden (bitte entsprechende Vorfälle mit Datum seit dem Jahr 2013 auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3228 4. Welche Informationen hat die Landesregierung über eine Beteiligung von Mitgliedern der Ultra-Fangruppe der BSG Wismut an dem Neonazi-Open Air "Rock für Deutschland" in Gera sowie Demonstrationen von Neonazis in Gera seit dem Jahr 2009? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis von weiteren Fußball-Fangruppen in Thüringen, in denen neonazistische Personen oder Vorfälle ähnlich wie bei BSG Wismut Gera bekannt wurden (bitte auflisten)? 6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Ermittlungsverfahren anlässlich der dargestellten Tätowierungen aus dem Block der Ultras von BSG Wismut Fanblock am 7. August 2016 in Brandenburg vor? 7. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob der Landessportbund im Rahmen des Projekts "Sport zeigt Gesicht!" bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen in Bezug auf Wismut Gera und dessen Fans ergriffen hat beziehungsweise nun Maßnahmen durchführt und wenn ja, welche sind dies konkret? 8. Wie begegnet die Landesregierung dem Phänomen von Neonazis im Sport? 9. Wurde seit dem Jahr 2009 den Thüringer Sicherheitsbehörden die Bezeichnung "Combat 18" bekannt, zum Beispiel als Sprüherei, als Aufdruck auf Textilien, auf Fahnen (bitte auflisten nach Datum/Ort/Art beziehungsweise Inhalt)? 10. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Strukturen oder Personen vor, die sich in Thüringen der militanten Gruppierung "Combat 18" zurechnen lassen, wenn ja, um welche handelt es sich und aus welchen Orten stammen diese? 11. Bewertet die Landesregierung "Combat 18" als Teilstruktur des in Deutschland seit dem Jahr 2000 verbotenen militanten Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" und wie begründet sie ihre jeweilige Auffassung? 12. Falls die Fragen 9, 10 oder 11 mit Ja beantwortet werden: Mit welchen Maßnahmen agiert die Landesregierung gegen Strukturen, die die Bezeichnung "Combat 18" in Thüringen verwenden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 (Eingang: 21. Dezember 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Amt für Verfassungsschutz sind bisher keine rechtsextremistischen Bestrebungen der hier genannten Fangruppierung bekannt geworden. Zu 2.: Nach derzeitigen Polizeierkenntnissen sind 27 Personen der aktiven Fanszene (Ultras und Hooligans) dem Verein "BSG Wismut Gera" zuzuordnen. Hiervon sind vier Personen wegen Straftaten auffällig geworden, die anhand der derzeit vorhandenen Erkenntnisse als politisch motivierte Kriminalität -rechts- klassifiziert worden sind. Zwei dieser Personen sind als "Gewalttäter Sport" gelistet. Als "Gewalttäter rechts" ist keine Person eingestuft. Zu 3.: Im angefragten Zeitraum kam es zu folgenden Vorfällen: 27.09.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 14.09.2014 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 17.10.2015 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Führen von Waffen, hier: Tierabwehrspray) 14.11.2015 Versuch der Gefährlichen Körperverletzung (zum Nachteil einer armenischen Familie) 11.04.2016 Volksverhetzung 07.08.2016 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/3228Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 6.: Auf Nachfrage teilte die Polizei Brandenburg mit, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Auskünfte darüber obliegen der zuständigen Ermittlungsbehörde in Brandenburg. Zu 7.: Der Landessportbund (LSB) Thüringen hat in der Vergangenheit mehrfach Spielbeobachtungen sowie Beratungsgespräche mit Vorstandsmitgliedern der BSG Wismut Gera e. V. durchgeführt, um deren Handlungsfähigkeit im Umgang mit rechtsextremen Vorfällen zu stärken. Der Verein hat seit der Wahl eines neuen Vorstandes im April 2014 einen stärkeren Fokus auf sein sportliches Werteverständnis gelegt. Dieses ist laut LSB zugleich die Grundlage für seine öffentliche Mitteilung zu den Vorkommnissen während des Spiels beim Brandenburger Sportclub Süd 05 e. V. In dieser Mitteilung bedauert der Vorstand des Vereins den Vorfall und distanziert sich zugleich deutlich von politischem Extremismus. Der Verein zieht ausgehend von den Ereignissen weiterhin präventive Maßnahmen in Betracht. Zu 8.: Das Projekt "Sport zeigt Gesicht! Gemeinsam couragiert handeln" wird seit Februar 2011 vom Landessportbund Thüringen im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" des Bundesministeriums des Innern sowie des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport umgesetzt. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, das soziale und demokratische Fundament des Sports in Thüringen zu stärken, rechtsextremen Gefahren und Erscheinungsformen vorzubeugen und diesen im Falle von auftretenden Problemsituationen wirksam zu begegnen. Um diese Zielstellungen zu erreichen, kooperiert das Projekt eng mit dem Thüringer Fußball- Verband e. V., ist mit einem breiten Bildungsangebot aktiv und arbeitet hierbei mit ausgebildeten "Demokratie - und Konfliktberatern im Sport" zusammen. Im Einzelfall unterstützt es Sportvereine auch bei auftretenden Konfliktsituationen, beispielsweise mit rechtsextremem Hintergrund. Zu 9.: "Combat 18" (C18) wurde im Jahr 1992 von Rechtsextremisten in Großbritannien als bewaffneter Arm des Neonazi-Netzwerkes "Blood & Honour" gegründet und hat bis heute europaweit Anhänger. Auch in Thüringen bekennen sich immer wieder Rechtsextremisten zu C18, zum Beispiel durch Tätowierungen und Fahnen . In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Sympathiebekundungen für C18, die keine Organisationszugehörigkeit begründen. Den Thüringer Sicherheitsbehörden sind die nachstehenden Sachverhalte bekannt geworden (Stand: Oktober 2016): Datum Ort Art Inhalt 03.04.2011 Bad Blankenburg Button Aufdruck mit Triskele und "Blood&Honour Combat 18” 20.04.2011 Gehren Bekleidung Aufdruck "Combat 18” 21.03.2012 Weimar Bekleidung Aufdruck "Supporter Combat 18” 05.05.2012 Leinefelde-Worbis Bekleidung Aufdruck "Combat 18" 06.12.2014 Ballstädt Bekleidung Aufdruck "Combat 18" 18.10.2015 Internet/anonyme E-Mail Fahne "Combat 18" 02.12.2015 Landgericht Erfurt (Eröffnung Hauptverhandlung Überfall Ballstädt) Tätowierung "Combat 18 Deutschland" 04.04.2016 Altenburg Graffiti "C18" und "B-Triskele-H" Zu 10.: Nach gegenwärtigen Erkenntnissen der Landesregierung existieren in Thüringen keine gefestigten Strukturen der Gruppierung "Combat 18". 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3228 Detailliertere Informationen zu Einzelpersonen können unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht erfolgen, da sie die Tätigkeit der Thüringer Sicherheitsbehörden gefährden würden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu 12.: Die Landesregierung begegnet den vorgenannten Aktivitäten in präventiver und repressiver Hinsicht mit geeigneten Maßnahmen der Sicherheitsbehörden. Dabei kommt dem Amt für Verfassungsschutz in seiner Funktion als Frühwarnsystem eine besondere Aufgabe zu. Verstöße gegen die Strafgesetzordnung werden konsequent verfolgt. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche https://www.flickr.com/photos/presseservice_rathenow/28210604344/in/album-72157669094445074. 2 Vergleiche http://www.taz.de/!5057825/. 3 Vergleiche http://www.zeit.de/sport/2013-10/lars-weber-wismut-gera-nazi. 4 Vergleiche http://www.netz-gegen-nazis.de/beitrag/wismut-gera-rechte-normalität-ganz-unpolitisch-9173. Extrem rechte Vorfälle im Umfeld des Fußballvereins BSG Wismut Gera? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Endnote: