21.12.2016 Drucksache 6/3230Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2017 Verfassungsschutzbericht 2014/2015 - Teil 1 Die Kleine Anfrage 1559 vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit dem kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2014/2015 für den Freistaat Thüringen stellen sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ge mäß § 5 Abs. 2 Satz 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz um eine Stellungnahme hinsichtlich der erst maligen Veröffentlichung von personenbezogenen Daten gebeten (bitte für den Zeitraum vom 1. Janu ar 2015 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen aus Frage 1 wurden die personenbezogenen Daten trotz einer ablehnenden Stellung nahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit be kannt gegeben, zum Beispiel in Form des Verfassungsschutzberichts (bitte für den Zeitraum vom 1. Ja nuar 2015 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung für die Nennung von Verdachtsfällen ge mäß § 5 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz im Verfassungsschutzbericht? 4. In welcher Form soll eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit erfolgen, wenn der Verfassungsschutz bericht künftig (wie bereits jetzt) nur als Zweijahresbericht veröffentlicht werden soll? 5. Auf welcher Grundlage kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass die Kommunistische Platt form "mangelnde Relevanz" in Thüringen besitzt, so dass in der Zukunft eventuell von einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Abstand genommen werden könnte?* 6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass im Rahmen des Engagements von Salafisten an Thü ringer Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften islamistische oder dschihadistische Propaganda verbreitet, Asylbewerber rekrutiert und Spenden für terroristische Vereinigungen gesam melt werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde im Rahmen von zwei Vor gängen (je ein Vorgang im Jahr 2015 und im Jahr 2016) gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 Thüringer Verfassungs K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3230 schutzgesetz (ThürVerfSchG) vor einer erstmaligen Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch das Amt für Verfassungsschutz (Nennung der Namen von drei Personen im Verfahren des Jahres 2015 und neun Personen im Verfahren des Jahres 2016) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu 2.: In keinem Fall wurde sich über das ablehnende Votum des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinweggesetzt. Zu 3.: Der Verfassungsschutzbericht dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungsschutzrelevante Bestrebungen. Diese ist dann geboten, wenn auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte vorliegen, die in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung führen, dass ein Personenzusammenschluss verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und damit die Feststellung seines extremistischen Charakters verbunden ist. Eine Berichterstattung kann gemäß § 5 Abs. 2 Sätze 6 und 7 ThürVerfSchG aber auch bereits dann in Be tracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebun gen vorliegen, die aufgrund eines im konkreten Einzelfall hinzutretenden besonderen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit eine Erwähnung erfordern. Verdachtsfälle sind als solche im Text kenntlich zu machen. Zu 4.: Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungsschutzrelevan te Bestrebungen durch vielfältige Instrumente sichergestellt ist. Dazu zählen zum Beispiel das Internetan gebot, diverse Druckschriften, Informationsvorträge sowie die Wanderausstellung "Feinde der Demokratie" des Amtes für Verfassungsschutz sowie dessen Auskünfte gegenüber der Presse. Es ist geplant, für das Jahr 2016 wieder einen einjährigen Verfassungsschutzbericht herauszugeben. Zu 5.: Grundlage des Verfassungsschutzberichts sind die Erkenntnisse des Amtes für Verfassungsschutz, hier insbesondere solche zur Aktionsdichte, der Öffentlichkeitswirksamkeit oder der Gewaltgeneigtheit eines extremistischen Personenzusammenschlusses. Vorgenannte Parameter sind bei entsprechenden Grup pierungen, Gruppen, Organisationen unterschiedlich stark ausgeprägt, woraus im Einzelfall durchaus eine mangelnde Relevanz für die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht resultieren kann. Diese Abwägung basiert nicht zwingend auf den in einem fest definierten (ein- oder zweijährigen) Berichtszeitraum erlangten Erkenntnissen, sondern ist Ergebnis eines oftmals darüber hinausreichenden Analyseprozesses. So lässt allein die Existenz der ansonsten in Thüringen kaum in Erscheinung tretenden "Kommunistischen Platt form" (KPF) ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen entbehrlich erscheinen. Zu 6.: Dem Amt für Verfassungsschutz liegen vereinzelt Hinweise vor, dass sich in Thüringen Mitglieder von (zum Teil auch salafistisch geprägten) Moscheegemeinden in der Flüchtlingsarbeit in entsprechenden Unterkünf ten engagieren. Diese Hilfe umfasst in erster Linie Übersetzungsdienste, praktische Unterstützung oder Hil fe bei Behördengängen. Erkenntnisse über eine von diesem Engagement ausgehende islamistische beziehungsweise gar jihadisti sche Propaganda oder Anwerbeaktivitäten unter Flüchtlingen liegen jedoch nicht vor. Es sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Angehörige der hiesigen salafistischen/jihadistischen Szene versuchten, in Thürin gen aufhältige Flüchtlinge zu radikalisieren beziehungsweise für den Jihad zu rekrutieren. Im Übrigen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage 1084 "Islam in Thüringen Teil 1" (Drucksache 6/2377) sowie auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 800 "Islamismus in Thü ringen Gefährdung und Gegenmaßnahmen" (Drucksache 6/2125) verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015, Seite 146. Verfassungsschutzbericht 2014/2015 - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: