21.12.2016 Drucksache 6/3231Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2017 Schutz von Frauen und Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Die Kleine Anfrage 1569 vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder (mit Vater und ohne Mutter) lebten seit Januar 2015 bis heute jeweils in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (bitte nach Monaten und Altersgruppen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Kinder (mit Mutter und ohne Vater) lebten seit Januar 2015 bis heute jeweils in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (bitte nach Monaten und Altersgruppen aufschlüsseln)? 3. Wie viele Kinder (mit Mutter und Vater) lebten seit Januar 2015 bis heute jeweils in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (bitte nach Monaten und Altersgruppen aufschlüsseln)? 4. Wie viele unbegleitete Kinder lebten seit Januar 2015 bis heute jeweils in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (bitte nach Monaten und Altersgruppen aufschlüsseln)? Wie lange verblieben sie jeweils dort, bevor sie in eine spezielle Einrichtung für minderjährige unbegleitete Asylbewerber überführt wurden? 5. Wie viele alleinstehende Frauen lebten seit Januar 2015 bis heute jeweils in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (bitte nach Monaten und Altersgruppen aufschlüsseln)? 6. Wie viele Straftaten gegen Kinder wurden seit Januar 2015 bis heute jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und Gemeinschaftsunterkünften angezeigt (bitte nach Monaten und Straftaten aufschlüsseln)? 7. Wie viele Straftaten gegen Frauen wurden seit Anfang 2015 bis heute jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und Gemeinschaftsunterkünften angezeigt (bitte nach Monaten und Straftaten aufschlüsseln)? 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Übergriffe auf Kinder und Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verhindern? 9. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Übergriffe auf Kinder und Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verhindern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Möller und Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3231 10. Von wann bis wann wurden die Mindestschutzstandards für Kinder seit dem Jahr 2010 ausgesetzt und aus jeweils welchen Gründen? 11. Ist eine Überarbeitung der Mindestschutzstandards für Kinder geplant und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Statistische Daten im Sinne der Fragestellung bezüglich der in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebrachten Kinder liegen der Landesregierung nicht vor. Vom Landesverwaltungsamt werden in unregelmäßigen Abständen statistische Daten zur Sozialstruktur der in den Thüringer Kommunen untergebrachten Asylsuchenden erhoben. Laut der aktuellen Mitteilung des Landesverwaltungsamtes lebten zum Stichtag 15. Oktober 2016 insgesamt 5.687 Männer, 2.646 Frauen sowie 3.974 Kinder bis einschließlich 14 Jahren und 997 Jugendliche zwischen 15 und einschließlich 17 Jahren in den Unterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte. Deren Familienstände werden nicht erfasst. Darüber hinausgehende statistische Angaben werden von Seiten der Landesverwaltung nicht erfasst. Zu 4.: Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt gemäß § 42a SGB VIII die Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt sowie darauf folgend die Durchführung eines Verteilungsverfahrens in Jugendhilfeeinrichtungen . Besteht kurzfristig die Möglichkeit einer Familienzusammenführung, ist die Durchführung der Verteilung nach § 42b Abs. 4 Nr. 3 SGB VIII ausgeschlossen, so dass die minderjährigen Flüchtlinge bei verwandten Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Im Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 1. Oktober 2016 wurde bei insgesamt 434 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine Familienzusammenführung nach § 42b Abs. 4 Nr. 3 SGB VIII geprüft, sodass die Durchführung des Verteilungsverfahrens in Jugendhilfeeinrichtungen ausgeschlossen war. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen. Zu 6. und 7.: Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst. Sie werden unter der Tatörtlichkeit Asylbewerberheim und Ausländerwohnheim subsumiert . Da es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik um eine Jahresausgangsstatistik handelt, liegen für das Jahr 2016 noch keine Daten vor. Eine Übersicht über Straftaten gegen Kinder an der Tatörtlichkeit Asylbewerberwohnheim und Ausländerwohnheim für das Jahr 2015 ist in der Anlage 1* abgebildet. Bezüglich Straftaten gegen weibliche Opfer ab 14 Jahren an der Tatörtlichkeit Asylbewerberwohnheim und Ausländerwohnheim für das Jahr 2015 wird auf die Anlage 2* verwiesen. Zu 8. und 9.: Zu Vermeidung von Übergriffen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften wird Asylbewerbern eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung seitens des Landes zur Verfügung gestellt und finanziert. Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen Betreuung ergeben sich aus der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO). Besonders Schutzbedürftigen, wie unter anderem Minderjährigen und Alleinerziehenden, ist nach Maßgabe der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung bei der Unterbringung und Betreuung vornehmlich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus werden in allen Einrichtungen des Landes sowie in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften nach Möglichkeit spezielle Frauen- und Familienbereiche geschaffen. Weiterhin stellt die Landesregierung sicher, dass in den Flüchtlingsunterkünften ausreichend Wachpersonal eingesetzt wird. 3 Drucksache 6/3231Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zur Prävention von Übergriffen trägt auch die Errichtung eines "Runden Tisches" bei, wie er etwa in Suhl seit langem existiert. Dadurch können Probleme und Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Im Rahmen dieses "Runden Tisches" in Suhl findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, der örtlichen Polizei sowie verschiedenen Beratungsstellen statt. Zudem ergreift die Thüringer Polizei erforderliche Maßnahmen der Prävention und Intervention, um die Sicherheit von Frauen und Kindern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten. Polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern umfassen unter anderem die Trennung von Opfer und Täter, Hilfeleistung und Beratung des Opfers über bestehende Hilfeeinrichtungen sowie Platzverweise und/oder Kontaktverbote als Maßnahmen gegenüber dem Täter zur Verhinderung weiterer Gewalttaten. Die Thüringer Polizei beteiligte sich darüber hinaus im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Konzepten zur Förderung der Sicherheit von zugewanderten Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften. Zu 10. und 11.: Mit der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) vom 20. Mai 2010 werden in Thüringen Mindeststandards für den Betrieb kommunaler Gemeinschaftsunterkünfte sowie für eine qualifizierte Sozialbetreuung der Flüchtlinge normiert. Aufgrund des hohen Zugangs von Asylbewerbern besonders ab der zweiten Jahreshälfte 2015 hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Erlass vom 17. August 2015 verfügt, von der in § 3 Abs. 1 der ThürGUSVO normierten Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und für die aufnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte vorübergehend Ausnahmen von den Mindestanforderungen zuzulassen. Den Thüringer Kommunen war es angesichts des Anstiegs der Flüchtlingszahlen nicht immer möglich, die in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung vorgeschriebenen Vorgaben einzuhalten. Durch den Erlass wurde den Aufnahmekommunen etwa die Möglichkeit eingeräumt, temporär von den Anforderungen für die Ausstattung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften abzuweichen. Eine menschenwürdige Unterbringung der Asylsuchenden sowie der Schutz von Kindern musste weiterhin zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden. Mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 23. Juni 2016 wurde die zeitweilige Aussetzung der in der Verordnung normierten Standards aufgehoben, so dass die in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung festgesetzten Mindeststandards ab dem 1. Juli 2016 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2016 wieder Anwendung finden. Die Landesregierung beabsichtigt zudem, die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung zeitnah zu überarbeiten. Lauinger Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3231 S tra fta t Ja nu ar Fe br ua r M är z A pr il M ai Ju ni Ju li A ug us t S ep - te m be r O kt ob er N ov em - be r D ez em - be r 20 15 ge sa m t in sg es am t 0 1 1 0 0 2 0 2 2 1 7 1 17 S tra fta te n ge ge n di e se xu el le S el bs tb es tim m un g 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 3 R oh he its de lik te * u nd S tra fta te n ge ge n di e pe rs ön lic he F re ih ei t 0 0 1 0 0 2 0 2 1 1 6 1 14 * K ör pe rv er le tz un gs -, B ed ro hu ng s- , R au b- b zw . E rp re ss un gs de lik te Q ue lle : T hü rin ge r M in is te riu m fü r I nn er es u nd K om m un al es Ja hr : 2 01 5 Anlage 1 5 Drucksache 6/3231Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode S tra fta t Ja nu ar Fe br ua r M är z A pr il M ai Ju ni Ju li A ug us t Se pt em - be r O kt ob er N ov em - be r D ez em - be r 20 15 ge sa m t in sg es am t 1 6 5 5 2 13 9 6 6 6 10 7 76 S tra fta te n ge ge n di e se xu el le S el bs tb es tim m un g 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 R oh he its de lik te * u nd S tra fta te n ge ge n di e pe rs ön lic he F re ih ei t 1 4 4 5 2 13 9 6 6 6 10 7 73 * K ör pe rv er le tz un gs -, B ed ro hu ng s- , R au b- b zw . E rp re ss un gs de lik te Q ue lle : T hü rin ge r M in is te riu m fü r I nn er es u nd K om m un al es Ja hr : 2 01 5 Anlage 2 Schutz von Frauen und Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschafts-unterkünften Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10. und 11.: Anlage 1 Anlage 2