21.12.2016 Drucksache 6/3232Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Januar 2017 Schutz Kritischer Infrastrukturen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1574 vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach der zwischen den Bundesressorts abgestimmten Definition sind Kritische Infrastrukturen "Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden."1 Gemäß einer Übereinkunft zwischen Bund und Ländern finden sich Kritische Infrastrukturen in den nachfolgend aufgeführten Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Informationstechnik und Telekommunikation , Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Wasser, Medien und Kultur sowie Ernährung.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Angriffe gegen Kritische Infrastrukturen in den eingangs aufgeführten Sektoren hat es in Thüringen von dem Jahr 2013 bis heute gegeben (bitte nach Jahresscheiben und Sektoren aufschlüsseln sowie angeben von wem die Angriffe ausgingen [Staaten, nichtstaatliche Gewaltakteure wie politische oder religiöse Extremisten und Terroristen, sonstige zu nennende Akteure] und auf welche Art und Weise sie begangen wurden [physisch, zum Beispiel durch Sprengstoffanschläge oder elektronisch])? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Kritischen Infrastrukturen in Thüringen zu schützen (bitte nach den eingangs aufgeführten Sektoren aufschlüsseln sowie jeweils angeben, welche Haushaltsmittel [mit Nennung des jeweiligen Haushaltstitels] für welche Maßnahmen in welchem Haushaltsjahr [vom Jahr 2013 bis heute] eingesetzt wurden)? 3. Welche Landesbehörden sind in Thüringen für den Schutz der Kritischen Infrastrukturen verantwortlich (bitte nach den eingangs aufgeführten Sektoren aufschlüsseln)? 4. Welche öffentlich-privaten Partnerschaften bestehen in Thüringen seit wann und für welche Kritischen Infrastrukturen (bitte nach den eingangs aufgeführten Sektoren aufschlüsseln)? 5. Welche Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen sind in Thüringen bis wann angedacht (bitte das Datum ihrer voraussichtlichen Realisierung nennen sowie angeben, welche Haushaltsmittel aus welchem Haushaltstitel hierfür eingeplant oder angedacht sind)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3232 6. Wie gestaltet sich im Bereich des Schutzes von Kritischen Infrastrukturen die Kooperation zwischen Thüringen und dem Bund? Welche zwischen dem Bund und Thüringen in Zusammenarbeit zu erfolgenden Maßnahmen sind angedacht (bitte das Datum ihrer voraussichtlichen Realisierung nennen sowie den finanziellen Anteil Thüringens [mit Nennung des jeweiligen voraussichtlichen Haushaltstitels] aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Prozess der Bestimmung von Kritische Infrastrukturen (KRITIS) ist bundesweit noch nicht abgeschlossen . Eine Beantwortung der Frage ist in Ermangelung von definierten, kritischen Infrastrukturen somit nicht möglich. Zu 2.: Die bisherigen Maßnahmen des Freistaats beziehen sich auf das Risikomanagement und die Notfallplanung sowie auf die Identifizierung KRITIS im Freistaat. Diese Aufgaben werden in Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten bestehender Strukturen erfüllt und sind damit kostenneutral. Zu 3.: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 ist festzuhalten, dass Aufgaben und Zuständigkeiten von Landesbehörden aktuell, in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Prozesses der Identifizierung, noch konzeptionell entwickelt werden. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Insofern ist eine Beantwortung der Frage derzeit noch nicht möglich. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine solche Planung kann aktuell noch nicht erfolgen. Zu 6.: Die Kooperation des Freistaats mit dem Bund ist in der Hauptsache konzeptioneller und planerischer Art. Vertreter des Freistaats arbeiten in den dabei einschlägigen Gremien mit. Thüringen beteiligt sich zudem an relevanten Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Der Freistaat nutzt darüber hinaus die durch den Bund angebotenen Möglichkeiten der Qualifikation potentiell Verantwortlicher beim Schutz KRITIS. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/KritischeInfrastrukturen/kritischeinfrastrukturen_ node.html. 2 Vergleiche Ebd. Schutz Kritischer Infrastrukturen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: