21.12.2016 Drucksache 6/3235Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2017 Vorfälle um die Gründung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft in Jena vom 30. September 2016 bis 3. Oktober 2016 Die Kleine Anfrage 1620 vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Vom 30. September 2016 bis zum Tag der Deutschen Einheit fand in Jena die Gründung des neuen studen tischen Dachverbandes "Allgemeine Deutsche Burschenschaft" (im Folgenden ADB genannt) statt. Der neue, liberale Dachverband (MDR) will sich nach eigenen Angaben "im freiheitlichen Dialog extremis tischen Strömungen entgegenstellen". Wie der TA vom 6. Oktober 2016 zu entnehmen, kam es rund um die Gründung der ADB zu mehreren An griffen vermeintlicher Linksextremisten, bei der auch Menschen zu Schaden gekommen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich im Zeitraum vom 30. September 2016 bis 3. Oktober 2016 in Jena rund um die Gründung der ADB ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zu sammenhang mit den Vorfäl len eingeleitet? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob es sich bei den Tätern um Linksextremis ten gehandelt hat? 4. Ordnet die Landesregierung die Angriffe als politisch motiviert ein? 5. Liegen bereits Erkenntnisse vor, ob das Vorgehen der Täter organisiert oder spontan war? 6. Woher stammen die Täter und wie alt sind diese? 7. Welche gesundheitlichen Schäden trugen die Opfer davon und wie hoch be läuft sich der entstandene Sachschaden? 8. Welche Konsequenzen werden aus den zunehmenden Übergriffen linksextremistischer Gruppierung im Allgemeinen und gegen Verbindungsstudenten in Jena im Speziellen gezogen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3235 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Ar tikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Die ses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine be sondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Im erfragten Zeitraum kam es zu mehreren Geschehnissen mit unmittelbarem Bezug zur Veranstaltung der Gründung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft, die in der überwiegenden Zahl die Einleitung von Ermittlungsverfahren nach sich zogen. Einzig die Information eines vermutlichen Burschenschaftlers über eine Personengruppe, die augenschein lich "BaseballSchläger" mit sich führt und sich vor einem Burschenschaftshaus aufhalten soll, mündete nach polizeilicher Prüfung des Sachverhaltes nicht in einem Ermittlungsverfahren. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 2.: Es wurden insgesamt sieben Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, Körperver letzung, gefährlichen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, des Diebstahls und des Raubes eingeleitet. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen lässt sich ein organisiertes oder spontanes Vorgehen bei den Tathandlungen weder begründen noch ausschließen. Zu 6.: Eine derzeit bekannte tatverdächtige Person ist 29 Jahre alt und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 7.: Die geschädigten Personen zogen sich Verletzungen im Kopf und Oberkörperbereich zu. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach aktuellem Erkenntnisstand auf circa 2.500 Euro. Zu 8.: Die Aussage von "zunehmenden Übergriffen" lässt sich polizeistatistisch nicht nachweisen. Die Thüringer Polizei ergreift im Allgemeinen Maßnahmen, die einen präventiven Charakter entwickeln und die die Ab wehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Ziel haben. Überdies werden besondere Anlässe, wie die in Rede stehende Gründungsveranstaltung, mit gesonderten lageangepassten polizeilichen Einsatzmaßnahmen begleitet, um anlasstypische und zugleich polizeirele vante Vorkommnisse zu verhindern. Darüber hinaus ergeben sich die polizeilichen Maßnahmen aus dem Legalitätsprinzip. Dr. Poppenhäger Minister Vorfälle um die Gründung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft in Jena vom 30. September 2016 bis 3. Oktober 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: