21.12.2016 Drucksache 6/3236Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2017 Verein "Ein Prozent" in Thüringen Die Kleine Anfrage 1628 vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Bestimmte Aktivitäten als auch Inhalte im Internetauftritt des Vereins "Ein Prozent" lassen vermuten, dass es sich bei dem Verein um eine rechtspopulistische und islamfeindliche Organisation handelt. So wurden nach Kenntnis der Fragestellerin bei rechtspopulistischen Demonstrationen in Thüringen Flugblätter des Vereins verteilt. Bei einer Bürgerversammlung am 5. Juni 2016 zum möglichen Moscheebau in Erfurt-Marbach sollen mehrere in gleichen T-Shirts gekleidete Männer Flugblätter des Vereins verteilt haben, in denen von "Widerstand", "Widerstandsformen" und "Widerstandsprojekten" gesprochen worden sein soll. Zudem sind auf der Internetpräsenz des Vereins unter der Überschrift "Und wer sind wir" der so genannten Neuen Rechten zuzuordnende Personen aufgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Tätigkeiten des Vereins vor? Wenn ja, welche? 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich bei dem Verein "Ein Prozent" um einen rechtspopulistischen und islamfeindlichen Verein handelt und der Verein somit von seiner Ausrichtung zumindest in Teilen gegen die Grundsätze eines demokratischen Verfassungsstaates gerichtete Ziele vertritt und wie begründet sie ihre Auffassung? 3. Im Falle der Beantwortung der Frage 1 oder 2 mit "Ja", welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Strukturen des Vereins in Thüringen vor (wo in Thüringen ist der Verein organisiert, wie und seit wann ist er organisiert, wie viele Mitglieder hat er, welche Verbindungen bestehen zu der Bewegung in anderen Bundesländern)? 4. Im Falle der Beantwortung der Frage 1 oder 2 mit "Ja", welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu Aktivitäten (Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Demonstrationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Konzerte , Projekte und andere) vor, die von dem Verein seit dem Jahr 2011 selbst organisiert und durchgeführt wurden (tabellarische Auflistung nach Art der Aktivität, Ort und Datum, Thema der Aktivität wird erbeten)? 5. Im Falle der Beantwortung der Frage 1 oder 2 mit "Ja", welche Kenntnisse hat die Landesregierung über angemietete Immobilien und Büros des Vereins (Angaben bitte auch über sporadisch, temporär und einmalig genutzte Örtlichkeiten für zum Beispiel Veranstaltung und andere)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3236 6. Im Falle der Beantwortung der Frage 1 oder 2 mit "Ja", welche Kenntnisse hat die Landesregierung über publizierte Medien des Vereins wie Plakate, Informationshefte, Flugblätter, Aufkleber und andere (tabellarische Auflistung seit dem Jahr 2011 nach Medium, Thema wird erbeten)? 7. Im Falle der Beantwortung der Frage 1 oder 2 mit "Ja", welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu Aktivitäten von extremistischen Parteien und Organisationen, Vereinen oder Gruppen, die durch den Verein unterstützt werden? Inwiefern beteiligten sie sich an Demonstrationen gegen Geflüchtete beziehungsweise Asylsuchende sowie Flüchtlingsunterkünfte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 2.: Die Gruppierung "Ein Prozent" ist nicht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Thüringen. Sie verfügt auch über keine eigenen Untergliederungen in Thüringen. Bezug zu Thüringen besteht in Form eines Eintrags der "Identitären Bewegung Thüringen" beziehungsweise der "Identitären Bewegung Erfurt" auf einer interaktiven Deutschlandkarte von "Ein Prozent", auf der laut Eigenangaben der Gruppierung "jeder Bürger vorbildliche Aufklärungs- und Widerstandsprojekte eintragen kann". Zu 3. bis 7.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Verein "Ein Prozent" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. bis 7.: