21.12.2016 Drucksache 6/3238Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2017 Dienstpostenbesetzungen von Führungsfunktionen in der Thüringer Polizei - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1651 vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 191 (Drucksache 6/585) frage ich die Lan desregierung: 1. Wie sind die folgenden Dienstposten (Spitzenfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes) derzeit besetzt (bitte nichtnamentliche Aufgliederung nach Dienstposteneinweisung beziehungsweise Bestel lung und Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte beziehungsweise kommissarische Be auftragung): a) Leiter des Abteilungsbüros im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), b) Referatsleiter 42 im TMIK, c) Leiter der Abteilung 1 in der Landespolizeidirektion, d) Leiter Landeseinsatzzentrale, e) Leiter der Landespolizeiinspektion Nordhausen, f) Leiter Bereitschaftspolizei, g) Leiter Führungsgruppe, h) Leiter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, i) Leiter des Bildungszentrums, j) Leiter Abteilung 1 im Landeskriminalamt Thüringen (TLKA), k) Vertreter Abteilung 3 im TLKA, l) Vertreter Abteilung 5 im TLKA? 2. Was sind im Einzelfall gegebenenfalls Hinderungsgründe für eine Dienstposteneinweisung beziehungs weise Bestellung? 3. Ist der Dienstposten des Leiters der Abteilung 4 im TMIK ausgeschrieben? Falls ja, wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen und wann ist mit der Besetzung des Dienstpostens zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte und der kommissarischen Beauftragung (nicht: Bestellung) handelt es sich um gleichartige Instrumentarien zur vorübergehenden Wahrnahme der Aufgaben K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3238 eines Dienstpostens. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur Einweisung auf einem Dienstposten (Be stellung) nicht um eine längerfristig angelegte Übertragung. In der folgenden Tabelle wurde daher auf die Dienstposteneinweisung (Bestellung) und die Beauftragung mit der Wahrnahme der Dienstgeschäfte/kom missarische Beauftragung abgestellt. Die Erfassung der Daten erfolgte mit Stand zum 1. November 2016. Dienstposten Dienstposteneinweisung (Bestellung) Beauftragung mit der Wahrnah me der Dienstgeschäfte/kom missarische Beauftragung Leiter des Abteilungsbüros im TMIK N.N. N.N. Referatsleiter 42 im TMIK N. N. x Leiter der Abteilung 1 in der Landespoli zeidirektion x Leiter Landeseinsatzzentrale N.N. x Leiter der LPI Nordhausen N.N. N.N. Leiter Bereitschaftspolizei (BPTh) N.N. N.N. Leiter Führungsgruppe LPI Erfurt N.N. x Leiter Führungsgruppe LPI Gera x Leiter Führungsgruppe LPI Gotha x Leiter Führungsgruppe LPI Jena x Leiter Führungsgruppe LPI Nordhausen x Leiter Führungsgruppe LPI Saalfeld N.N. x Leiter Führungsgruppe LPI Suhl x Leiter Führungsgruppe BPTh x Leiter Führungsgruppe Autobahnpolizei inspektion x Leiter der Verwaltungsfachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei x Leiter des Bildungszentrums N.N. N.N. Leiter Abteilung 1 im TLKA N.N. N.N. Vertreter Abteilung 3 im TLKA Der Dienstposten ist gemäß Organisations und Dienstposten plan nicht vorgesehen. Die Funktion des Abwesenheitsvertre ters ist per Geschäftsordnung geregelt. Vertreter Abteilung 5 im TLKA x Zu 2.: Grundsätzlich liegt es im Organisationsermessen des Dienstherrn, zu entscheiden, ob und wie er gegebe nenfalls einen Dienstposten besetzen möchte. Für die Dienstposten aus der vorgenannten Übersicht, die derzeit nicht fest besetzt sind, liegen zum einen derartige Entscheidungen noch nicht vor, zum anderen ver hindern laufende Konkurrentenstreitverfahren die feste Besetzung. Andere Verfahren stehen zudem kurz vor dem Abschluss. Eine feste Besetzung dieser Dienstposten ist absehbar. Zu 3.: Der Dienstposten des Leiters der Abteilung Polizei im TMIK wurde bundesweit ausgeschrieben. Die Be werbungsfrist endete dabei am 2. November 2016. Ein Zeithorizont kann gegenwärtig weder für den Ab schluss des Verfahrens noch hinsichtlich der letztendlichen Besetzung des Dienstpostens benannt werden. Gerade mit Blick auch auf mögliche Konkurrentenstreitverfahren ist eine genaue Prognose nicht möglich. Eine zeitnahe Besetzung des Dienstpostens wird ungeachtet dessen jedoch angestrebt. Dr. Poppenhäger Minister Dienstpostenbesetzungen von Führungsfunktionen in der Thüringer Polizei - nach-gefragt Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 191 (Drucksache 6/585) frage ich die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: