21.12.2016 Drucksache 6/3240Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Januar 2017 Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Allgemeine Aspekte des Regelungsvorhabens Die Kleine Anfrage 1658 vom 9. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es zur Regelung? Wenn es keine rechtlichen Verpflichtungen gibt: Woher kommen die Regelungsforderungen? 2. Kann die Regelung befristet werden und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort? 3. Ist ein weiteres Änderungsbedürfnis schon jetzt abzusehen (bitte auflisten nach Art des Bedürfnisses und dem erwarteten Zeitpunkt)? 4. In welchen anderen Vorschriften wird der Regelungssachverhalt gegebenenfalls bereits erfasst? 5. Welche Vorschriften des bisher geltenden Rechts werden durch die Neuregelung vereinfacht? 6. Welche Flächenländer haben nach Kenntnis der Landesregierung eine Regelung des Sachgebiets bereits wann getroffen? 7. Welches Regelungsmodell soll in Thüringen umgesetzt werden? 8. Mit welchem Ergebnis wurde die Vollzugsgeeignetheit der Regelung vorab geprüft? 9. Zu welchem Ergebnis kam eine zuvor durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse? 10. Wie viele Informationspflichten enthält die Regelung und wer sind die Adressaten (bitte aufschlüsseln nach "Bürger", "Unternehmen", "kommunale Gebietskörperschaften" und "Behörden")? 11. Welche Alternativen der Informationserlangung sind denkbar? 12. Ist das Land oder die kommunale Gebietskörperschaft für den Vollzug zuständig? 13. Welche neuen Behörden oder Organisationseinheiten werden gegebenenfalls für den Vollzug geschaffen? 14. Wo und in welchem Umfang ist für den Vollzug zusätzliches Personal erforderlich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3240 15. Welche haushaltsmäßigen Vorkehrungen sind für die geplante Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine rechtliche Verpflichtung zur aktuellen Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) gibt es nicht. Das Änderungsvorhaben ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zur 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtags. Zu 2.: Eine Befristung scheidet aufgrund der für die kommunalen Gebietskörperschaften sowie für die Bürgerinnen und Bürger notwendigen Wahrung der Rechtssicherheit und Kontinuität im Bereich des Thüringer Kommunalabgabenrechts aus. Zu 3.: Ein weiteres Änderungsbedürfnis ist derzeit nicht absehbar. Zu 4.: Der genannte Regelungssachverhalt ist in anderen Vorschriften nicht erfasst. Zu 5.: Das geltende Recht wird durch das Änderungsvorhaben nicht vereinfacht, aber bürgerfreundlicher geregelt. Zu 6.: Alle Flächenländer haben eine Regelung des Sachgebiets getroffen. Zu 7.: Durch das Änderungsvorhaben wird das Thüringer Kommunalabgabenrecht fortgeschrieben. Zu 8.: Die Prüfung der Vollzugsgeeignetheit der Regelung ergab, dass keine Vollzugshindernisse erkennbar sind. Zu 9.: Eine Kosten-Nutzen-Analyse konnte aufgrund der dem Abgabenrecht innewohnenden Einzelfallabhängigkeit nicht erfolgen. Insbesondere ist nicht bezifferbar, in wie vielen Fällen die kommunalen Gebietskörperschaften von der beabsichtigten Neuregelung des § 21 a Abs. 11 ThürKAG Gebrauch machen werden. Zu 10.: Die Regelung enthält keine Informationspflichten. Zu 11.: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Zu 12: Für den Vollzug sind die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Zu 13.: Für den Vollzug ist die Schaffung neuer Behörden oder Organisationseinheiten nicht erforderlich. Zu 14.: Für den Vollzug ist kein zusätzliches Personal erforderlich. Zu 15.: Für die geplante Maßnahme sind keine haushaltsmäßigen Vorkehrungen im laufenden Haushaltsjahr getroffen worden, da keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt bestehen. Dr. Poppenhäger Minister Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Allgemei-ne Aspekte des Regelungsvorhabens Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: