21.12.2016 Drucksache 6/3241Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Januar 2017 Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1659 vom 9. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe werden der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen/Entlastungen ermittelt? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3241 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch die Regelung werden keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 2.: Durch die Regelung werden keine neuen Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Der öffentliche Haushalt des Landes wird nicht unmittelbar belastet. Soweit die kommunalen Gebietskörperschaften von der durch das Änderungsvorhaben vorgesehenen Ermessensregelung Gebrauch machen, werden deren öffentliche Haushalte belastet. Eine Bezifferung ist nicht möglich, da nicht abschätzbar ist, in wie vielen Fällen die kommunalen Gebietskörperschaften von der beabsichtigten Neuregelung des § 21 a Abs. 11 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) Gebrauch machen werden. Zu 4.: Soweit die kommunale Gebietskörperschaften von der Neuregelung des § 21 a Abs. 11 ThürKAG Gebrauch machen, werden Unternehmen, soweit sie beitragspflichtig sind, finanziell entlastet. Eine Bezifferung ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Zu 6.: Von dem Regelungsvorhaben sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, soweit sie beitragspflichtig sind und die entsprechende kommunale Gebietskörperschaft von der beabsichtigten Neuregelung des § 21 a Abs. 11 ThürKAG Gebrauch macht. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Finanzielle und sonstige Erfüllungsaufwände sind damit nicht verbunden. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Konkrete KMU-Belastungen sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Zu 9.: Soweit die kommunalen Gebietskörperschaften von der beabsichtigten Neuregelung des § 21 a Abs.11 ThürKAG Gebrauch machen, werden die Bürgerinnen und Bürger, soweit sie beitragspflichtig sind, finanziell entlastet. Eine Bezifferung ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 10.: Keine 3 Drucksache 6/3241Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11.: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Zu 12.: Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 9 wird verwiesen. Zu 13.: Die Regelung hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Dr. Poppenhäger Minister Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - Auswir-kungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: