21.12.2016 Drucksache 6/3245Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Januar 2017 Wirtschaftsspionage in Thüringen II Die Kleine Anfrage 1551 vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Zu den Aufgabenfeldern des Amts für Verfassungsschutz zählt auch der Wirtschaftsschutz. Neben der Abwehr von Spionageaktivitäten sei die Prävention ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Behörden für Verfassungsschutz . Hierzu stünde ein vielfältiges Angebot an Informationen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in Wirtschaftskreisen zur Verfügung.* Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Anteil hat der Wirtschaftsschutz im Aufgabenspektrum des Amts für Verfassungsschutz? 2. Wie viel Personal ist im Bereich Wirtschaftsschutz tätig (bitte in Relation zur Gesamtstellenzahl darstellen)? 3. Welche veränderten Anforderungen haben sich durch die technischen, wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen in den letzten Jahren für die Arbeit des Nachrichtendienstes gezeigt? 4. Wie hat das Amt für Verfassungsschutz auf die veränderten Anforderungen gegebenenfalls reagiert? 5. Plant die Landesregierung die Aktivitäten im Bereich Wirtschaftsschutz kurz- oder langfristig zu verstärken und wie begründet sie ihre Planungen? 6. Welche konkreten Angebote der Prävention macht das Amt für Verfassungsschutz? 7. Wie wurde dieses Angebot in den letzten drei Jahren von Unternehmen und sonstigen Organisationen angenommen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Wirtschaftsschutz als Teil der Spionageabwehr gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben des Amtes für Verfassungsschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3245 Zu 2.: Eine Beantwortung der Frage kann unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht erfolgen. Einzelheiten der personellen Ausstattung des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unterliegen generell der Geheimhaltung. Zu 3.: Die rasante technische Entwicklung bringt vielfältige Möglichkeiten der Datenausspähung, Datenveränderung und der Sabotage mit sich. Insbesondere die fortschreitende digitale Revolution stellt sehr komplexe Anforderungen an den Know-how-Schutz deutscher Firmen und die Sicherung sogenannter Kritischer Infrastrukturen (das heißt Einrichtungen von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen würde). Umso mehr bedarf es der Sensibilisierung, Information und Aufklärung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen über die Gefahren der Wirtschaftsspionage. Es wurden von den verantwortlichen Stellen in Deutschland bereits Maßnahmen getroffen, die IT-gestützte Kommunikation künftig umfassender vor Zugriffen durch fremde Nachrichtendienste zu schützen. Hierzu zählen auch die sorgfältige Aufklärung von Verdachtsfällen sowie der systematische Einsatz von bedarfsangepassten Beobachtungsmodulen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz kommt dabei aufgrund seiner zentralen Auswertung von Spionagesachverhalten eine besondere Bedeutung zu. Bei der Bekämpfung der Gefahren durch "Elektronische Angriffe" arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Behörden zusammen. In Deutschland wurde zur Verbesserung der Zusammenarbeit der für diesen Aufgabenbereich zuständigen Behörden im April 2011 beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) eingerichtet, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz maßgeblich mitwirkt. Ziel des Cyber-AZ ist die Optimierung der operativen Zusammenarbeit sowie die bessere Koordinierung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen potenzielle IT-Vorfälle. Die dort gewonnen Erkenntnisse fließen unmittelbar in die Informationsarbeit des Thüringer Verfassungsschutzes ein. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Das Amt für Verfassungsschutz wird weiterhin im Rahmen von anlass- und bedarfsbezogenen Sensibilisierungs - beziehungsweise Präventionsmaßnahmen zu Cyber-Angriffen und zum Wirtschaftsschutz informieren und einen vertrauensvollen Dialog mit seinen Partnern führen. Dies erfolgt insbesondere auf der Grundlage aktueller Informationen aus dem Cyber-AZ. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 1484 (6. Legislaturperiode) verwiesen. Zu 6.: Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt im Bereich Wirtschaftsschutz wie in den Bereichen Proliferation und Cyberspionage über verschiedene kostenfreie Informations- und Präventionsangebote (zum Beispiel in Form von Sensibilisierungs- beziehungsweise Informationsvorträgen, diversen Informationsmaterialien, Informationsständen, Fachtagungen und Beratungsgesprächen), die sich vornehmlich an Unternehmen, Vereine, Verbände sowie sonstige Organisationen und Institutionen richten. Es steht hierbei in enger Zusammenarbeit mit den übrigen Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes. Aktuelle Informationen zum Thema Wirtschaftsspionage können über die Internetseite des Amtes** abgerufen werden. Die Homepage enthält auch eine Verbindung zum Informationsportal der "Initiative Wirtschaftsschutz ". Einer zentralen Internetplattform zum Wirtschaftsschutz, die im Frühjahr 2016 unter Federführung des Bundesministers des Innern gestartet wurde und den Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft intensivieren sowie die unternehmerische Eigenverantwortung zum Know-how- Schutz stärken soll. 3 Drucksache 6/3245Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Thüringer Verfassungsschutz bietet der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft einen vertrauensvollen Dialog im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft an, in deren Rahmen die Bedarfsträger zielgerichtet informiert und befähigt werden, Konzepte zum Schutz vor Spionage zu entwickeln. Interessenten können sich fernmündlich oder per Mail an das Amt für Verfassungsschutz wenden, auf Wunsch werden Termine für ein vertrauliches Gespräch oder einen Vortrag, der sich an den individuellen Anforderungen des Bedarfsträgers orientiert, vereinbart. Ergänzend werden im Verfassungsschutzverbund - unter Beteiligung des Thüringer Verfassungsschutzes - gemeinsame Druckschriften zu Einzelaspekten herausgegeben, die ebenfalls über die Homepage des Amtes angefordert werden können. Das Amt für Verfassungsschutz nimmt auf Einladung im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags als Diskussionspartner beziehungsweise mit einem Informationsstand an Veranstaltungen zum Wirtschaftsschutz teil und steht mit Experten des Amtes für Fragen zur Verfügung. Es war zuletzt gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz auf der Messe "Security Essen 2016", der Weltleitmesse für Sicherheit, mit einem gemeinsamen Infostand sowie beim 6. Wirtschaftstag der Region zum Thema "Unternehmenswissen schützen - sichern - mehren" am 15. November in Greiz vertreten. Am 29. November beteiligt sich das Amt für Verfassungsschutz am "Wirtschaftsschutz- Forum Thüringen 2016" in Erfurt, einer gemeinsamen Veranstaltung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Mitteldeutschland e.V., der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Thüringen. Ferner richtet das Amt für Verfassungsschutz selbst Fachtagungen, auch zum Wirtschaftsschutz aus. Alle vorgenannten Angebote des Verfassungsschutzes werden regelmäßig überprüft und überarbeitet. Zu 7.: Eine spezielle Statistik wird hierzu im Amt für Verfassungsschutz nicht geführt. In der Gesamtbetrachtung der letzten drei Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass das Informationsinteresse von Unternehmen und sonstigen Organisationen angestiegen ist. Im vorgenannten Zeitraum wurden in Thüringen circa 20.000 Faltblätter, Broschüren und weitere Materialien zum Thema Wirtschaftsschutz verteilt, auch hat die Nachfrage an Gesprächsangeboten des Verfassungsschutzes im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags an Tagungen, Infoständen und sonstigen Kontakten zugenommen . Darüber hinaus fanden pro Jahr etwa zehn Informationsvorträge des Amtes für Verfassungsschutz auf Einladung verschiedener Thüringer Unternehmen, Vereine, Verbände und Institutionen statt. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/spionageabwehr/index.aspx, abgerufen am 8. September 2016. ** Vergleiche http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz. Wirtschaftsspionage in Thüringen II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: