22.12.2016 Drucksache 6/3247Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Januar 2017 Grundschulhorte in Thüringen Die Kleine Anfrage 1669 vom 10. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. August 2016 ist das Personal an den, im Rahmen des Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thü ringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen", kommunalisierten Grundschulhorten in die Trägerschaft des Landes überführt worden. 1.094 (679,2 Vollbeschäftigteneinheiten) kommunale Erziehe rinnen und Erzieher nahmen das Angebot der Landesregierung an, unbefristet in den Landesdienst über geleitet zu werden. Laut Aussage der Landesregierung (vergleiche Drucksache 6/2816) fehlen aktuell keine Stellen im Vergleich zur Situation vor dem 1. August 2016. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situatio nen, in denen die Hortbetreuung nicht umfassend sichergestellt werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Kinder, die eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und Klassenstufen auflisten)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Erzieher, die zur Betreuung im Hort eingesetzt werden, seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte Anzahl Personen und Vollbeschäftigteneinheiten angeben)? 3. Wie hat sich die Anzahl der Erzieher, die zur Betreuung im Hort eingesetzt werden, im Jahr 2016 entwi ckelt (bitte monatlich aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich die Anzahl langzeiterkrankter Erzieher, die zur Betreuung im Hort eingesetzt werden, seit dem Jahr 2010 entwickelt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Abdeckung des Hortangebots an Thüringer Schulen? 6. In welchem Umfang kann die Hortbetreuung an Thüringer Schulen abgedeckt werden (bitte nach Schul amtsbezirken auflisten)? 7. In welchem Umfang können einzelne Angebote wie die Hausaufgabenbetreuung im Hort angeboten werden? 8. An wie vielen Grundschulen/Gemeinschaftsschulen kann nur ein eingeschränktes oder kein Hortange bot gewährleistet werden (Schulen bitte einzeln auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3247 9. An wie vielen Grundschulen/Gemeinschaftsschulen können die Öffnungszeiten entsprechend § 49 Thü ringer Schulordnung nicht gewährleistet werden? 10. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um ein umfassendes Angebot der Betreuung im Hort zu gewährleisten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Schüler im Hort nach Klassenstufe Schuljahr Geografie Schulträger Klassenstufe Schüler im Hort 2015/2016 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 54.281 SE 1 14.470 SE 2 14.222 SE 3 1.254 3 13.017 4 11.318 2014/2015 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 52.413 SE 1 14.136 SE 2 13.436 SE 3 1.250 3 12.328 4 11.263 2013/2014 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 51.390 SE 1 13.424 SE 2 12.963 SE 3 1.272 3 12.675 4 11.056 2012/2013 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 52.255 SE 1 13.114 SE 2 13.433 SE 3 1.411 3 12.629 4 11.668 2011/2012 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 51.449 SE 1 13.375 SE 2 13.658 SE 3 810 3 12.431 4 11.175 2010/2011 Thüringen in staatlicher Trägerschaft - ∑ 50.208 SE 1 13.083 SE 2 12.847 SE 3 1.150 3 12.215 4 10.913 Schuljahresstatistik SchulenKlassenSchüler ABS ST+FT, Schuljahre: 2010/2011 bis 2015/2016 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 2016/2017, Stichtag: 31.08.2016, vorläufige Daten, Stand: 18.11.2016 Weitere Daten auch im Internet.* 3 Drucksache 6/3247Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Gesamtzahl der Er zieher (in kommunaler Trägerschaft und in Trägerschaft des Landes) wird erst seit dem Kalenderjahr 2014 statistisch erhoben. Anzahl Personen und VZB für die Schuljahre 2010/2011 bis 2015/2016. Für das Personal der kommunalen Träger liegen vor 2014 keine Daten vor. Personalträger Schuljahr Personen VZB Geleistet in kommunaler Trägerschaft 2014/2015 1.044 667,6 2015/2016 1.141 736,9 in Landesträgerschaft 2010/2011 1.845 1337,8 2011/2012 1.821 1312,1 2012/2013 1.809 1296,7 2013/2014 1.809 1294,2 2014/2015 1.803 1276,4 2015/2016 1.805 1265,9 Schuljahresstatistik 2015/2016 (Stichtag: 9. September 2015 [ABS] und 11. November 2015 [BBS]) Zu 3.: Die Daten für das Kalenderjahr 2016 liegen noch nicht vor. Eine monatliche Abfrage erfolgt generell nicht, sondern ausschließlich eine jährliche im Rahmen der "Großen Schuljahresstatistik". Zu 4.: Daten zu langzeiterkrankten Erziehern werden im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erst seit dem Schuljahr 2014/2015 erfasst. Langzeiterkrankte Erzieher Schuljahr Geografie Schulträger Zeitraum Personen gruppenart Personen gesamt Personen Langzeit krank Langzeit krank in Prozent 2016/2017 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichtser füllung Schul jahresbeginn Erzieher 94 2015/2016 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichtser füllung Schul jahresbeginn Erzieher 2.961 97 3,3 2015/2016 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichtser füllung Herbst Erzieher 2.961 96 3,2 2015/2016 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichtser füllung Frühjahr Erzieher 2.961 116 3,9 2014/2015 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichtser füllung Herbst Erzieher 2.866 94 3,3 2014/2015 Thüringen in staatlicher Trägerschaft Unterrichts erfüllung Frühjahr Erzieher 2.866 101 3,5 Unterrichtserfüllung Frühjahr ABS+BBS ST, Schuljahre: 2014/2015 bis 2015/2016 Unterrichtserfüllung Herbst ABS+BBS ST, Schuljahre: 2014/2015 bis 2015/2016 Unterrichtserfüllung Schuljahresbeginn ABS ST, Schuljahr: 2015/2016, Stichwoche: 14.09.18.09.2015 Unterrichtserfüllung Schuljahresbeginn ABS ST, Schuljahr: 2016/2017, Stichwoche: 05.09.09.09.2016, Stichwoche: September 2016, vorläufige Daten, Stand: 21.09.2016 Zu 5.: Die Hortbetreuung ist grundsätzlich abgesichert. Gleichwohl treten derzeit diesbezüglich in Einzelfällen Pro bleme auf. Dies liegt insbesondere sowohl an Langzeiterkrankungen als auch an unvorhersehbaren kurz 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3247 fristigen Ausfällen von Erzieherpersonal (unter anderem krankheitsbedingte Abwesenheit, Beschäftigungs verbote oder auch Mutterschutz), wofür gegenwärtig nicht von vornherein zusätzliches Erzieherpersonal vorgehalten werden kann. Die Bedarfsdeckung zur Absicherung der Hortbetreuung wird ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Erzieherstellen im Haushalt und der für die Horte zur Verfügung stehenden finan ziellen Mittel gewährleistet. Erschwerend kommt im Schuljahr 2016/2017 hinzu, dass (bei Beibehaltung der Anzahl der Erzieherstellen im Haushalt) im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 die Anzahl der zu betreuen den Hortkinder und die Anzahl der Betreuungsstunden aufgrund einer höheren Verweildauer gestiegen ist. Zu 6.: Den staatlichen Schulämtern wurden vom TMBJS mit Schreiben vom 15. Juni 2016 die im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen für das pädagogische Personal im Schuljahr 2016/2017 zugewiesen. Danach verfügen die Schulämter im Erzieherbereich über die nachfolgende Anzahl an Stellen: Staatliches Schulamt Mittelthüringen: 456 Staatliches Schulamt Nordthüringen: 348 Staatliches Schulamt Ostthüringen: 510 Staatliches Schulamt Südthüringen: 312 Staatliches Schulamt Westthüringen: 371 Diese den Schulämtern zugewiesenen Erziehervollzeitstellen werden von den Schulämtern vollumfänglich und eigenverantwortlich bewirtschaftet, das heißt die Schulämter entscheiden darüber, an welchen Schu len Ersatz oder Neueinstellungen im Erzieherbereich vorgenommen werden und in welchem Rahmen es möglich ist, die Beschäftigungsumfänge von Erzieherinnen und Erziehern befristet zu erhöhen. Zu 7.: Den staatlichen Grund und Gemeinschaftsschulen werden im Rahmen der dem Staatlichen Schulamt zu gewiesenen Stellen die Erzieherwochenstunden für die Hortarbeit von den jeweiligen Schulämtern global zugewiesen. Es gilt der Richtwert von 0,066 Erzieherwochenstunden pro Hortkind je Betreuungsstunde. Als durchschnittlicher Wert für die Berechnung des Erzieherbedarfs in der Planungsphase werden dabei für eine Hortanmeldung eines Schülers • von bis zu 10 Stunden: 10 Stunden • sowie über 10 Stunden: 21 Stunden gewünschte Betreuungszeit angenommen. Die Hortbetreuung in den Ferien wird mit den zur Verfügung gestellten Stunden abgesichert. Ein endgülti ger Abgleich der genauen Betreuungszeiten je Hortkind erfolgt zu Schuljahresbeginn. Im Umfang dieser Zeiten findet in allen staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen die außerunterricht liche Betreuung und Förderung in einem Hort statt, wobei ein zeitlicher Anteil davon mit Angeboten, wie Arbeits und Interessengemeinschaften sowie der Anfertigung der Hausaufgaben belegt ist. Konkret und detailliert, auf die Rahmenbedingungen der Einzelschule bezogen, wird dieser zeitliche Rahmen in schulin ternen Konzepten, die die Unterrichts und Freizeitgestaltung der Grundschüler in den Blick nehmen, fest geschrieben und inhaltlich unterlegt. Die Hausaufgabenanfertigung wird hierbei entsprechend den zeitlichen Vorgaben gemäß § 57 Thüringer Schulordnung angeboten. Die Grundschulkinder werden bei der Anfertigung der Hausaufgaben beaufsichtigt. Zu 8.: Das TMBJS hat keine Kenntnis darüber, dass es Staatliche Schulen (Grundschulen bzw. Thüringer Gemein schaftsschulen) gibt, an denen kein Hortangebot gewährleistet werden kann. In einigen wenigen Fällen kann es, wie bereits benannt, aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit, Ein schränkungen im Rahmen der Hortbetreuung geben. Da es sich hier um temporäre, in der Regel kurzfris tige Einschränkungen handelt, kann keine Anzahl an Schulen benannt werden. Die Einschränkungen beziehen sich in der Regel nicht auf die Kürzung der Betreuungszeiten an der je weils betroffenen Schule, sondern in der Mehrheit der Fälle auf die Erhöhung der Gruppengrößen (Erzie herKindRelation). Zu 9.: In allen staatlichen Grundschulen und Thüringer Gemeinschaftsschulen werden die Öffnungszeiten nach § 49 Thüringer Schulgesetz gewährleistet. Zu beachten gilt, dass die Öffnungszeiten der Horte vom Schulleiter nach Anhörung der Schulelternvertre tung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt werden. Dabei erfolgt eine Orientierung an den Bedar 5 Drucksache 6/3247Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode fen der Elternschaft. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 6.00 Uhr und 17.00 Uhr, wobei für ein Grundschul kind ein Anspruch auf Förderung in einem Hort von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit besteht. Zu 10.: Wie bereits in Frage 6 beschrieben, wurden zur Vorbereitung und Organisation des Schuljahres 2016/2017 den Schulämtern mit Schreiben vom 15. Juni 2016 die im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen für das pädagogische Personal im Schuljahr 2016/2017, einschließlich der Erziehervollzeitstellen, zugewiesen. In Vorbereitung auf das Schuljahr 2016/2017 bestand zunächst für die Schulämter die Aufgabe, auf der Grundlage des Planungsstandes eine Bedarfsanalyse hinsichtlich der Absicherung der Hortbetreuung durch zuführen. Diese Bedarfsanalyse erfolgte an jedem einzelnen Hort um herauszufinden, wie viele Hortgrup pen aufgrund der Zahl der angemeldeten Hortkinder gebildet werden müssen und wie viele Erzieherinnen und Erzieher für die Betreuung dieser Hortgruppen zwingend notwendig waren. Zur Abdeckung dieser Be darfe wurden die im Landesdienst beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher sowie die an die Horte über geleiteten kommunalen Beschäftigten herangezogen. Nach Beginn des Schuljahres 2016/2017 erfolgte von den Schulämtern eine auf der Grundlage der tatsächlichen Verweildauer basierende Feinanalyse der Be darfssituation an jedem Hort des Aufsichtsbereiches, um festzustellen, ob eventuell noch offene Bedarfe mit dem vorhandenen Erzieherpersonal (landesbedienstete sowie übergeleitete Erzieherinnen und Erzieher) abgedeckt werden können. Es hat sich gezeigt, dass trotz einer sehr hohen Überleitungsquote (94 Prozent) Neueinstellungen zur Bedarfsdeckung erforderlich waren. Vor diesem Hintergrund wurde nach Beendigung des Modellvorhabens mit Ablauf des 31. Juli 2016 im Rahmen der danach notwendigen Bereitstellung von weiterem Erzieherpersonal anhand von Neueinstellungen zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 bis zum 30. September 2016, einmalig von den Richtlinien zur "Einstellung in den Thüringer Schuldienst" dergestalt abgewichen, dass alle Einstellungen unabhängig von der Ausbildung in diesem Zeitraum unbefristet erfolg ten. Diese Maßnahme sollte sicherstellen, dass Einstellungen vorgenommen werden und eine Gleichbe handlung zu den kommunalen Erziehern, die unabhängig von ihrer Ausbildung unbefristet in den Landes dienst übergeleitet wurden, gewährleistet wird. Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden etwa 200 Neueinstellungen im Erzieherbereich von den staatlichen Schulämtern vorgenommen. Im Zuge des Betriebsübergangs wurden alle kommunalen Beschäftigten nicht nur mit einem Beschäfti gungsumfang von 50 Prozent übergeleitet, wie es die "Vereinbarung nach § 12 des Thüringer Schulge setzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" vorsah, sondern auch mit den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsumfängen, die sie zum Zeitpunkt des Betriebs übergangs beim kommunalen Schulträger hatten. So wurden den Erzieherinnen und Erziehern die befris tet erhöhten Beschäftigungsumfänge unbefristet weiter gewährt. Ebenfalls im Sinne der Gleichbehandlung wurde den landesbediensteten Erzieherinnen und Erziehern, die aufgrund ihrer Ausbildung befristet ein gestellt waren, zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 ein einmaliges Angebot zur Entfristung ihrer Arbeits verhältnisse unterbreitet. Des Weiteren wurden folgende Rahmenbedingungen für die Fortsetzung der Kooperationsmaßnahmen ge schaffen: • Von den 19 bisher im Modellvorhaben tätigen Regionalkoordinatoren setzen 16 ihre Tätigkeit am jewei ligen Schulamt für das Schuljahr 2016/2017 fort (für die drei ausscheidenden Regionalkoordinatoren wurde Ersatz gefunden). • Mit Anschreiben des TMBJS vom 17. Juni 2016 wurden den Schulämtern finanzielle Mittel zur Verfü gung gestellt, um Honorarverträge und Kooperationsvereinbarungen im gleichen Maße wie im Schul jahr 2015/2016 abschließen zu können. • Ab dem 1. August 2016 ist die Möglichkeit erschlossen worden, dass an den ehemaligen Schulträger horten 17 Personen über das Freiwillige Soziale Jahr unterstützend an Grundschulhorten in den Schul ämtern eingesetzt werden können (es wurden Rahmenverträge mit dem Landesjungendring Thüringen e. V. und dem DRK zu diesem Zweck abgeschlossen). Dr. Klaubert Ministerin Endnote * www.schulstatistikthueringen.de Grundschulhorte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Endnote