23.12.2016 Drucksache 6/3250Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Januar 2017 Agieren der Landkreise im Freistaat Thüringen im Hinblick auf den Ausbau der Breitbandversorgung Die Kleine Anfrage 1644 vom 2. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Jahr 2015 ein Bundesprogramm für den Breitbandausbau gestartet, welches auch Landkreisen die Fördermittelbeantragung für ihr Kreisgebiet ermöglicht. Im Freistaat Thüringen ist allerdings ein sehr unterschiedliches Agieren der Landkreise im Hinblick auf den Ausbau der Breitbandversorgung im jeweiligen Kreisgebiet festzustellen, obwohl die Förderbedingungen für den Breitbandausbau mit der ergänzenden Landesförderung so gut sind, wie nie zuvor. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise in Thüringen haben im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau bisher Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes beantragt und welche Landkreise haben dafür eine Bewilligung erhalten? 2. Welche Landkreise in Thüringen haben im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau bisher eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes beantragt und welche Landkreise haben dafür inzwischen vom Bund eine Fördermittelbewilligung in welcher Höhe erhalten? 3. Welche Landkreise in Thüringen haben im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau Fördermittel zur Umsetzung des Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes beantragt und welche Landkreise haben dafür inzwischen vom Bund eine Fördermittelbewilligung in welcher Höhe erhalten? 4. Unter welchen Bedingungen und wie werden die unter den Fragen 2 und 3 genannten Bundesförderungen durch das Land ergänzt und welche Landkreise haben hierzu beim Land entsprechende Förderanträge gestellt beziehungsweise Bewilligungen erhalten (bitte auch Höhe der beantragten beziehungsweise bewilligten Fördermittel angeben)? 5. Wie begründen die unter den Fragen 1 bis 4 genannten antragstellenden Thüringer Landkreise jeweils ihr Agieren für den Breitbandausbau in ihrem Kreisgebiet und welche kommunalrechtlichen Voraussetzungen waren dafür zu schaffen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3250 6. Welche weiteren Thüringer Landkreise planen nach Kenntnis der Landesregierung für ihr Kreisgebiet ebenfalls eine Inanspruchnahme des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau in Verantwortung des Landkreises? 7. Wie begründen die Verantwortlichen der Landkreise, die in Sachen Fördermittelbeantragung für den Breitbandausbau bisher nicht für ihr Kreisgebiet tätig werden wollen, diese Haltung? 8. Was spricht aus Sicht der Landesregierung dafür, dass die Landkreise in Sachen Breitbandausbau im jeweiligen Kreisgebiet Verantwortung übernehmen und als Antragsteller für die besagten Bundes- und Landesfördermittel auftreten? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Liste der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die bisher Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 beantragt bzw. bewilligt bekommen haben, ist als Anlage 1 beigefügt. Zu 2.: Eine Liste der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die bisher eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach Ziffer 3.1 beantragt haben, ist als Anlage 2 beigefügt. Zu 3.: Der Landesregierung sind keine Landkreise bekannt, die im Rahmen des Bundesprogramms für den Breitbandausbau Fördermittel zur Umsetzung eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes beantragt haben. Zu 4.: Die unter den Fragen 2 und 3 genannten Bundesförderungen werden nach Maßgabe des Landeshaushalts und bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen durch die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie ) ergänzt. Bisher hat nur der Kyffhäuserkreis einen Antrag auf Landesmittel zur Kofinanzierung der Bundesförderung gestellt. Die beantragte Landesförderung beläuft sich auf 2.396.929 Euro. Eine Bewilligung ist noch nicht erfolgt (Stand: 30. November 2016). Zu 5.: Kommunalrechtlich setzt das Agieren der Landkreise für den Breitbandausbau voraus, dass einerseits eine Aufgabenzuständigkeit besteht, andererseits die insbesondere haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Engagement gegeben sind. Neben einer eigenen Zuständigkeit etwa unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung kommt auch ein Tätigwerden des Landkreises in gemeindlichen Aufgaben im Rahmen des § 87 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in Betracht. Im Bereich des Breitbandausbaus wird regelmäßig eine gemeindliche Aufgabe gegeben sein. Der Landkreis kann auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden deren Aufgaben des eigenen Wirkungskreises übernehmen, wenn und solange diese das Leistungsvermögen der beteiligten Gemeinden übersteigen. Welche kommunalrechtlichen Voraussetzungen konkret zu schaffen sind, ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalls. Zu 6.: Nach dem aktuellen Kenntnisstand der Landesregierung plant der Ilm-Kreis im vierten Förderaufruf eine Beantragung im Förderprogramm für den Breitbandausbau in Verantwortung des Landkreises. Ziel der Landesregierung ist es, dass nach Abschluss des vierten Förderaufrufes möglichst alle breitbandig unterversorgten Thüringer Gebietskörperschaften Fördermittel für den Breitbandausbau aus dem Bundesförderprogramm beantragt haben. Zu 7.: Zur Haltung der Landkreise, die in Sachen Fördermittelbeantragung für den Breitbandausbau bisher nicht für Ihr Kreisgebiet tätig werden wollen, kann die Landesregierung keine Bewertung vornehmen. 3 Drucksache 6/3250Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Auf die Ausführungen zu Frage 5 wird verwiesen. Aus Sicht der Landesregierung muss das gemeinsame Ziel der kommunalen Akteure sein, für den zügigen Breitbandausbau nach Möglichkeit Kompetenzen zu bündeln und die Ausbauschritte in möglichst großen Planungsregionen zu denken, um die in Thüringen gesetzten Ziele zu erreichen. Das ist auch dem Richtliniengeber der Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bewusst. Das BMVI hat deshalb auch in Anlage 2 dieser Förderrichtlinie ein Scoringmodell erlassen, auf dessen Basis über die Bewilligung eines Antrags entschieden wird. So werden durch mehrere mittel- und unmittelbare Kriterien landkreisweite Anträge begünstigt. Tiefensee Minister Anlagen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3250 Anlage 1 Landkreis/kreisfreie Stadt Status Altenburger Land bewilligt Eisenach beantragt Erfurt bewilligt Gera bewilligt Hildburghausen beantragt Ilm-Kreis beantragt Kyffhäuserkreis bewilligt Nordhausen bewilligt Saale-Holzland-Kreis bewilligt Saale-Orla-Kreis bewilligt Saalfeld-Rudolstadt beantragt Schmalkalden-Meiningen beantragt Sömmerda bewilligt Suhl bewilligt Unstrut-Hainich-Kreis beantragt Wartburgkreis bewilligt Anlage 2 Landkreis (Anzahl Cluster/Anzahl Anträge) Status Wirtschaftlichkeitslücke in Euro Bundesförderung in Euro Kyffhäuserkreis (1/1) bewilligt 9.587.715 6.711.400 Saale-Orla-Kreis (1/1) beantragt 8.700.420 5.220.252 Saale-Holzland-Kreis (1/1) beantragt 14.591.945 8.755.167 Altenburger Land (2/2) beantragt 22.209.188 13.325.512 Nordhausen (1/1) beantragt 13.928.366 9.749.856 Gera (1/1) beantragt 5.597.963 2.798.982 Suhl (1/1) beantragt 5.309.430 2.654.715 Erfurt (1/1) beantragt 10.125.878 5.062.939 Eichsfeldkreis (2/2) beantragt 23.959.320 13.646.031 Unstrut-Hainich (1/1) beantragt 5.098.201 3.058.921 Wartburgkreis (3/3) beantragt 28.477.111 16.531.786 Hildburghausen (1/4) 3.255.999 1.953.600 - VG Heldburger Unterland beantragt 3.255.999 1.953.600 Saalfeld-Rudolstadt (1/7) 2.566.117 1.796.282 - VG Schiefergebirge beantragt 2.566.117 1.796.282 Schmalkalden-Meiningen (1/8) 554.870 388.409 - Einheitsgemeinde Rhönblick beantragt 554.870 388.409 Summe exkl. KYF 144.374.808 84.942.452 Summe inkl. KYF 153.962.523 91.653.852 Agieren der Landkreise im Freistaat Thüringen im Hinblick auf den Ausbau der Breit-bandversorgung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Anlage 1 Anlage 2