23.12.2016 Drucksache 6/3254Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Januar 2017 Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen und Schulen Die Kleine Anfrage 1679 vom 11. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Augsburger Allgemeine berichtete am 21. Oktober 2016 in ihrer Online-Ausgabe davon, dass im Kreis Augsburg bei einem minderjährigen Asylbewerber wenige Wochen nach seinem Praktikum in einem Kindergarten Tuberkulose diagnostiziert wurde. Ob der minderjährige Asylbewerber die Krankheitserreger schon während seines Praktikums in sich trug und während dieser Phase eine Ansteckungsgefahr von ihm ausging , ist unklar. In dem Artikel erklärte der für den betroffenen Kindergarten verantwortliche Bürgermeister, dass der Gesetzgeber keinen Gesundheitscheck von Asylbewerbern vorsehe, die ein Praktikum machen wollen. Das zuständige Gesundheitsamt teilte auf Nachfrage mit, dass Erzieher ein ärztliches Attest vorweisen müssten. Ein solcher Nachweis werde von Praktikanten nicht verlangt, weil man davon ausginge, dass diese "normal gesund" seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge absolvierten nach Kenntnis der Landesregierung seit Anfang des Jahres 2015 ein Praktikum in einer Thüringer Kindertageseinrichtung (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? 2. Bei wie vielen dieser Personen wurde während oder nach dem Praktikum eine meldepflichtige ansteckende Krankheit diagnostiziert? 3. Welche Art Zeugnis über ihre Gesundheit müssen Praktikanten in einer Kindertageseinrichtung vorlegen (bitte auch die Rechtsgrundlage nennen)? 4. Wie erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Information beziehungsweise Belehrung über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes für Praktikanten in Kindertageseinrichtungen, insbesondere wenn die Praktikanten deutsch lediglich als Fremdsprache sprechen? 5. Wie viele Fälle von Erkrankungen an meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen wurden seit Januar 2014 erfasst und wie entwickelte sich die Zahl der Meldungen bis heute (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3254 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Personen, die in den in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen zu belehren. Aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt sich nicht, dass ein Gesundheitszeugnis vorzulegen ist. Wenn ein Praktikant an einer der in § 34 IfSG genannten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig ist, darf er die Einrichtung nicht betreten (gesetzliches Betretungsverbot), bis ein Arzt das Ende der Ansteckungsfähigkeit bescheinigt. Das ist aber nicht mit einem Gesundheitszeugnis gleichzusetzen. Zu 4.: Erfolgt eine Belehrung nach § 43 IfSG durch die territorial zuständigen Gesundheitsämter, bedienen diese sich Sprachmittlern beziehungsweise vom Robert Koch-Institut vorgelegten Übersetzungen von Belehrungsbögen nach § 43 Abs. 1 IfSG, welche in den Sprachen arabisch, englisch, französisch, polnisch, russisch , spanisch und türkisch vorliegen. Zu 5.: Die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Erkrankungen bei Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren, die in Kindertageseinrichtungen in Thüringen betreut werden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 2014 235 309 353 239 113 111 184 84 153 132 276 465 2015 396 510 639 417 266 227 109 84 218 211 399 472 2016 443 859 779 454 195 225 95 97 172 313 750 Dr. Klaubert Ministerin Infektionskrankheiten in Kindertageseinrichtungen und Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: