23.12.2016 Drucksache 6/3256Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2017 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/2771) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 1649 vom 7. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet/entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen/Entlastungen ermittelt? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen? Wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3256 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (ThürPsychPbAG) ergeben sich für das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als Vollzugsbehörde folgende neue Pflichten: Kontrollpflichten: - Entscheidung über die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern (§ 1 ThürPsychPbAG) - Entscheidung über die Anerkennung von Aus- oder Weiterbildungslehrgängen (§ 2 ThürPsychPbAG) - Rechtsaufsicht im Anschluss an die vorgenannten Anerkennungen Sonstige Pflichten: - Führung eines Verzeichnisses der anerkannten psychosozialen Prozessbegleiter (§ 7 Satz 1 ThürPsych- PbAG) Weitere Pflichten werden nicht eingeführt beziehungsweise erweitert oder reduziert. Zu 2.: Unternehmen können von dem Regelungsvorhaben betroffen sein, wenn eine für ein Unternehmen tätige Person im Rahmen dieser Tätigkeit die Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter beantragt oder das Unternehmen einen Aus- oder Weiterbildungslehrgang zum psychosozialen Prozessbegleiter veranstaltet und dessen Anerkennung beantragt. Im Zusammenhang mit den Anerkennungen entstehen Nachweis - und Informationspflichten gemäß § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 5 Abs. 2 ThürPsychPbAG. Dabei dürfte es sich um "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten" im Sinne der erfragten Kategorisierung handeln . Sonstige Pflichten werden nicht eingeführt beziehungsweise erweitert oder reduziert. Zu 3.: Durch die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern sowie von Aus- oder Weiterbildungslehrgängen wird für das Land ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. Dieser kann noch nicht konkret beziffert werden. Die Kosten für die gerichtliche Beiordnung psychosozialer Prozessbegleiter werden aus der Umsetzung von Bundesrecht und nicht aus der Umsetzung des Regelungsvorhabens resultieren. Zu 4.: Eventuelle finanzielle Auswirkungen können hier nicht beziffert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Spezielle Verfahren oder Methoden waren insoweit nicht erforderlich. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Der insoweit entstehende finanzielle Aufwand kann hier nicht beziffert werden. Zu 7.: Spezielle Methoden waren insoweit nicht erforderlich. 3 Drucksache 6/3256Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 9.: Bürger können von dem Regelungsvorhaben betroffen sein, wenn sie die Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter beantragen. Hierdurch eventuell entstehende finanzielle Auswirkungen können nicht beziffert werden. Zu 10.: Durch die Regelung des § 7 ThürPsychPbAG kann im Einzelfall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes; Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) betroffen sein. Die in dem Verzeichnis enthaltenen Daten können veröffentlicht werden, soweit der psychosoziale Prozessbegleiter in die Veröffentlichung einwilligt (§ 7 Satz 5 ThürPsychPbAG). Zu 11.: Potenzielle Grundrechtseingriffe ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz. Zu 12.: Das Vorhaben ermöglicht die Anerkennung von psychosozialen Prozessbegleitern, die nach der Anerkennung als Beistand für Verletzte im Strafverfahren auftreten dürfen. Zu 13.: Keine Lauinger Minister Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozess begleitung im Strafverfahren (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksa che 6/2771) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: