28.12.2016 Drucksache 6/3258Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Januar 2017 Bekämpfung des Cybercrime in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 1602 vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Cybercrime oder Computerkriminalität umfasst "Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten." Darüber hinaus werden auch Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden, unter Cybercrime subsumiert. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes angeführte Schadenssumme durch Cybercrime ist 2015 um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 40,5 Millionen Euro angestiegen.1 Dabei besteht ein großes Dunkelfeld, so dass die tatsächliche Schadenssumme über dem aufgeführten Betrag liegt.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Anzeigebereitschaft im Bereich des Cybercrime insbesondere bei thüringischen Unternehmen zu erhöhen? 2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Cybercrime in Thüringen zu bekämpfen? 3. Wie viele Dienstposten sind derzeit im Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamts unbesetzt? 4. Bis wann sollen die unbesetzten Dienstposten aus Frage 3 besetzt werden? 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Personalstärke des Dezernates Cybercrime im Landeskriminalamt zu erhöhen? Wenn ja, um wie viele Dienstposten und bis wann? 6. Welche Haushaltsmittel stehen für das Dezernat Cybercrime sowie im Allgemeinen für die Bekämpfung des Cybercrime zur Verfügung (bitte von 2013 bis 2017 nach dem jeweiligen Haushaltstitel aufschlüsseln sowie für den Zeitraum von 2013 bis 2016 die IST-Ausgaben anführen; bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 (Eingang: 28. Dezember 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Landeskriminalamt Thüringen betreibt im Rahmen seiner Zentralstellenaufgaben im Dezernat 64/Cybercrime eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Dieser obliegt es, Kontakte zur Wirtschaft zu initiieren und nachhaltig zu gestalten sowie Unternehmen und Privatpersonen zu beraten. In diesem Zusam- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3258 menhang werden auch phänomenbezogene Schulungsmaßnahmen für Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche und nichtöffentliche Institutionen (Kammern und Verbände) durchgeführt, um die Sicherheit dieser Adressatengruppen im Umgang mit digitalen Medien und Technologien kontinuierlich zu verbessern. Gemäß Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder und des Bundes (IMK) soll Cybercrimebezogene Prävention auf Ebene der Landeskriminalämter erfolgen. Dazu werden seit dem Jahr 2016 verstärkt Informationsveranstaltungen von Externen (Wirtschaftsverbänden, Kammern und so weiter ) genutzt, um das Thema Cybercrime den Unternehmensführungen näher zu bringen. In diesem Kontext wird regelmäßig eine Verbesserung des Anzeigeverhaltens reklamiert. Entsprechende Aktivitäten des Landeskriminalamtes Thüringen betrafen zum Beispiel Veranstaltungen des Thüringer Kompetenzzentrums Wirtschaft 4.0 (ThEx), der Handwerkskammer Ostthüringen (IT-Sicherheitsforum Ostthüringen 2016) und der Q-Soft GmbH Erfurt (Security-Day 2016 auf der Messe Erfurt). Neben diesen Veranstaltungen werden von Cyberangriffen betroffene Unternehmen im Rahmen der Ermittlungsverfahren nicht nur als Geschädigte/Zeugen befragt, sondern auch hinsichtlich Problemlösung und Prävention beraten. Rückmeldungen der Unternehmen gestalten sich durchweg positiv. Zu 2.: Bei Cybercrime handelt es sich um ein komplexes und zugleich extrem dynamisches Deliktsfeld, dessen Bekämpfung die Thüringer Polizei permanent vor neue Herausforderungen stellt. In diesem Kontext wurde im Jahr 2014 die Bekämpfung der Cybercrime mit der Schaffung eines Dezernates Cybercrime im Landeskriminalamt Thüringen neu organisiert. Um einschlägigen Kriminalitätsformen wirkungsvoll und konsequent entgegentreten zu können, agiert die Thüringer Polizei in einem mehrstufigen Aufbau: • Die Landespolizeiinspektionen, insbesondere die Kriminalpolizeiinspektionen, sind für die Aufnahme von Anzeigen und auch für die Sachbearbeitung von Cybercrime-Delikten in einfach gelagerten Fällen zuständig. • Die regionalen Beweissicherungs-Einheiten der Kriminalpolizeiinspektionen (RBE) sind für alle Belange der Sicherung und Auswertung von EDV-Spuren und -Beweismitteln im Strafverfahren zuständig. In qualifizierten Fällen unterstützt oder übernimmt das Dezernat 43/forensische IuK diese Aufgaben. • Das Landeskriminalamt Thüringen ist für die Bekämpfung von Cybercrime im engeren Sinne oder von schwerwiegenden Fällen zuständig. Gemäß Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erfolgte eine Überarbeitung der bisher gültigen "Konzeption zur Bekämpfung der luK-Kriminalität". Eine "Konzeption zur Bekämpfung der Cybercrime in der Thüringer Polizei" trat am 1. April 2015 in Kraft und stellt die koordinierende Grundlage für die Bekämpfung der Cybercrime in der Thüringer Polizei dar. Diese zielt insbesondere auf: • die Ausrichtung der Aktivitäten und Maßnahmen der Thüringer Polizei an der bundesweit abgestimmten Strategie zur Bekämpfung der Cybercrime durch die Polizeien der Länder und des Bundes, • das frühzeitige Erkennen neuer Entwicklungen und Bearbeitungsschwerpunkte in diesem Phänomenbereich , • das Erkennen und Bündeln polizeilicher Ressourcen zur Bekämpfung der Cybercrime, • die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie innerhalb des TLKA, • die präzisierende Festlegung von Bearbeitungszuständigkeiten innerhalb der Thüringer Polizei auf dem Gebiet der Cybercrime, • die Koordination und anlassbezogene Zusammenarbeit mit Bund und Ländern. Seitens der Justiz wurde dem Bedeutungszuwachs, den die IT-Kriminalität durch die steigende Technisierung und die Nutzung moderner Medien und Kommunikationsformen zunehmend erfährt, mit Rundverfügung des Generalstaatsanwalts vom 28. Dezember 2010 Rechnung getragen. Damit wurde zum 1. Januar 2011 bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eine Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Kriminalität im Bereich der Informationstechnologie (IT-Schwerpunktabteilung) errichtet. Diese Abteilung ist in der Regel sachlich zuständig, sofern zur Beurteilung des Sachverhalts oder für die durchzuführenden Ermittlungen besondere technische oder rechtliche Kenntnisse erforderlich sind. Ihr obliegt ferner die Weitergabe von Kenntnissen zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aller Straftaten, bei 3 Drucksache 6/3258Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode denen Elemente der elektronischen Datenverarbeitung in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind, durch Ausbildung von Multiplikatoren und Organisation entsprechender Fortbildungen. Zu 3.: Drei Dienstposten sind derzeit unbesetzt. Zu 4: Die Ausschreibung und Besetzung eines Dienstpostens im gehobenen Polizeivollzugsdienst ist in Vorbereitung . Die Besetzung der zwei weiteren offenen Dienstposten steht aktuell im Fokus und soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Zu 5.: Entsprechende Absichten bestehen derzeit nicht. Zu 6.: Für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 werden die Haushaltsplanung und für das Haushaltsjahr 2015 die IST-Ausgaben sowie für das Haushaltsjahr 2016 die voraussichtlichen IST-Ausgaben für das Dezernat 64 Cybercrime in der folgenden Tabelle dargestellt (in Euro): Jahr Technik Haushaltstitel 51169/81269 (2015) 51176/81276 (ab 2016) Ermittlungsunterstützung Haushaltstitel 53801 Aus- und Fortbildung Haushaltstitel 2562 Reisekosten HH-Titel 52701 Planung Ist-Ausgabe Ist-Ausgabe Ist-Ausgabe Ist-Ausgabe 2015 55.000 13.522 360 2.100 1.570 2016 16.000 41.366 628 1.800 2.586 2017 117.000 Die sonstigen Haushaltsplanungen und IST-Ausgaben (zum Beispiel für technische Ausrüstung, Ausstattung , Aus- und Fortbildung) der Jahre 2013 und 2014 können nicht im Detail ermittelt werden, da zu dieser Zeit die Bearbeitung von Cybercrime noch in einem anderen Dezernat als Sachbereich luK-Kriminalität integriert war und keine Aufschlüsselung nach Sachbereichen erfolgt. Im Übrigen können Personal- und Sachkosten nicht dargestellt werden, da diese im Gesamthaushalt von Innen- und Justizressort etatisiert sind und nicht separiert werden können. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche Bundeskriminalamt: Cybercrime, Bundeslagebild 2015, Seite 5. URL: https://www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Cybercrime/cybercrimeBundeslagebild2015.pdf. 2 Vergleiche Ebenda, Seite 8. Bekämpfung des Cybercrime in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: