30.12.2016 Drucksache 6/3260Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2017 Ausreisen und Auslandsaufenthalte von Islamisten und Gefährdern aus Thüringen Die Kleine Anfrage 1600 vom 19. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Der in Leipzig gefasste Terrorverdächtige al-Bakr soll sich mehrere Monate lang in der Türkei aufgehalten haben. Es ist noch unklar, ob er von dort in ein terroristisches Ausbildungslager nach Syrien reiste.1 Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu einem zeitweiligen Aufenthalt von Gefährdern 2 aus Thüringen im Ausland (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 nach Jahresscheiben, dem jeweiligen Land des Aufenthalts und der Dauer des Aufenthalts aufschlüsseln; den Flughafen, über den die Ausreise erfolgte aufführen sowie die Staatsangehörigkeit der ausgereisten Gefährder angeben)? 2. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zur Wiedereinreise der Gefährder nach Deutschland /Thüringen? Über welche Flughäfen und aus welchem Land erfolgte die Einreise (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 nach Jahresscheiben sowie gemäß der Fragestellung aufschlüsseln sowie die Staatsangehörigkeit der wiedereingereisten Gefährder angeben)? 3. Welche Informationen sind der Landesregierung über die Reisetätigkeit von Gefährdern, die sich in Thüringen aufhalten, bekannt (bitte insbesondere auf Ausreisen in Konflikt- und Kriegsgebiete in den Jahren 2010 bis 2016 eingehen)? 4. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zur Ausreise von Islamisten (insbesondere Salafisten ) aus Thüringen zwecks Unterstützung von terroristischen Organisationen/Vernetzung mit anderen Islamisten im Ausland (bitte für die Jahre 2010 bis 2016 nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie die Staatsangehörigkeit der ausgereisten Islamisten, die Länder ihres Aufenthalts sowie deren Aktivitäten [Rekrutierung von Kämpfern, Spenden, Vernetzung mit anderen islamistischen Akteuren] benennen)? 5. Bei wie vielen Gefährdern sowie Islamisten (insbesondere Salafisten) aus Thüringen wurde der Reisepass entzogen oder der Personalausweis auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt (Ausstellung eines Ersatzausweises; bitte für die Jahre 2010 bis 2016 nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen nennen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3260 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beantwortung der Fragen nicht erfolgen. Die konkreten Ausführungen zu Gefährdern in Thüringen würden auch in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie gegebenenfalls auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden nicht nur präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie gegebenenfalls laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren, indem etwa die polizeitaktische Auswahl von Gefährdern und die daran geknüpften spezifischen gefährdungsrelevanten Maßnahmen offenbart würden, so dass sich die Betroffenen den Maßnahmen gegebenenfalls entziehen könnten. Zu 1. bis 5.: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 kann zunächst auf die Antworten der Kleinen Anfragen 923 (Drucksache 6/2120) sowie 1353 (Drucksache 6/2840) verwiesen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/terrorverdaechtiger-al-bakr-mehrere-monate-in-der-tuerkei-100.html. 2 Hier und im Folgenden sind unter Gefährdern solche aus dem islamistischen Spektrum zu verstehen. Ausreisen und Auslandsaufenthalte von Islamisten und Gefährdern aus Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1. bis 5.: Endnote: