02.01.2017 Drucksache 6/3261Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2017 Imagekampagne "Gegen diese Reform kann man nicht sein" der Thüringer Landesregierung Die Kleine Anfrage 1642 vom 3. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Dienstag, dem 1. November 2016, stellte die Thüringer Landesregierung auf der Regierungsmedienkonferenz die Imagekampagne "Gegen diese Reform kann man nicht sein" vor, die mittels Zeitungsanzeigen , Großflächenplakaten und einer entsprechenden Internetpräsenz für Zustimmung zur Kreisgebietsreform werben soll. Laut Medienberichten wird die Landesregierung bei der Umsetzung der Kampagne von der Berliner Werbeagentur "Best Friend" unterstützt. Im Rahmen der entsprechenden Onlinekampagne setzt die Landesregierung auch auf sogenannte Testimonials und zitiert in diesem Zusammenhang unter anderem Rainer Wernicke in seiner Funktion als Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit einer solchen Imagekampagne? 2. In welchem konkreten Zeitraum soll die Kampagne realisiert werden und welche konkreten Zielsetzungen möchte die Thüringer Landesregierung durch sie erreichen? 3. Welches Ressort ist federführend für Organisation und Umsetzung der Kampagne verantwortlich? 4. Trifft es zu, dass die Landesregierung bei der Kampagne von der Berliner Werbeagentur "Best Friend" unterstützt wird und wenn ja, wurde der Auftrag öffentlich ausgeschrieben? Wenn nicht, warum wurde auf eine Ausschreibung verzichtet? 5. Wurden auch Thüringer Werbeagenturen im Auftragsvergabeverfahren berücksichtigt? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung, den Auftrag an ein Unternehmen außerhalb des Freistaats zu vergeben? Wenn nicht, warum nicht? 6. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Freistaat durch die Kampagne entstehen und welche konkreten Positionen werden in welcher Höhe finanziert (bitte detailliert nach einzelnen Ausgabepositionen aufschlüsseln)? 7. Plant die Landesregierung, die Kampagne zu evaluieren? Wenn ja, welche konkreten Kriterien hat die Landesregierung festgelegt, um den Erfolg oder Misserfolg zu bewerten? Wenn nicht, warum verzichtet die Landesregierung auf eine Evaluierung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3261 8. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass eine steuergeldfinanzierte Kampagne dem Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, Rainer Wernicke, die Möglichkeit politischer Kommunikation einräumt? 9. Inwieweit teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es sich bei den im Rahmen der Kampagne publizierten Äußerungen des Parteisprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um eine unzulässige Vermischung von Partei- und Regierungsarbeit handelt? 10. Wie begründet die Landesregierung die Wahl des Slogans "Gegen diese Reform kann man nicht sein" und wie bewertet sie diesen vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Volksbegehrens gegen die Gebietsreform , in dessen Zuge sich bereits 47.000 Bürgerinnen und Bürger explizit gegen die Reform ausgesprochen haben? 11. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der gewählte Slogan "Gegen diese Reform kann man nicht sein" die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger und Kommunen auf Anhörung zumindest kommunikativ infrage stellt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landtag hat im Zusammenhang mit dem am 13. Juli 2016 in Kraft getreten Vorschaltgesetz die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über das Verfahren zur Umsetzung der Gebietsreform zu informieren (Landtagsbeschluss vom 23. Juni 2016, Drucksache 6/2367). Mit der reformbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Reformziele erläutert, hinreichend Transparenz geschaffen und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und trägern die Möglichkeit zu bieten, den Reformprozess aktiv zu begleiten. Die Kampagne ergänzt die bisherige Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Schwerpunktthema Verwaltungs, Funktional und Gebietsreform (zum Beispiel Homepage, Blog, "FAQs" zu immer wiederkehrende Fragen, Flyer, Facebook, Twitter). Zu 2.: Die Kommunikationskampagne startete am 1. November 2016 und ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel bis in das Jahr 2017 geplant. Zielsetzung der Kampagne ist, aufbauend auf dem unter der Antwort zu Frage 1 genannten Beschluss des Thüringer Landtags, eine reformbegleitende Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zur Gebietsreform zu gewährleisten. Zu 3.: Die Kampagne wird federführend vom Ministerium für Inneres und Kommunales begleitet. Zu 4.: Die Berliner Agentur "Best Friend" wurde nach vorherigem Teilnehmerwettbewerb beauftragt, eine reformbegleitende Kommunikationskampagne durchzuführen. Zu 5.: Das Auswahlverfahren gemäß VOL/A sieht keine Beschränkung auf Thüringer Unternehmen oder deren organisatorische Beteiligung vor. Zu 6.: Für 2016 stehen Mittel in Höhe von 290.000 Euro zur Verfügung. 2017 sind Mittel in gleicher Höhe eingeplant. 3 Drucksache 6/3261Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bislang wurden folgende Positionen verauslagt: 1. Fotografie und Bildrechte für Großflächenwerbung 10.052 Euro 2. Großflächenwerbung 40.795 Euro 3. Anzeigenschaltung 96.162 Euro 4. Agenturleistungen 63.094 Euro Die Gesamtkosten stehen nach Beendigung der Kampagne fest. Zu 7.: Für die Landesregierung geht es bei einer Informationskampagne nicht darum, deren Erfolg oder Misserfolg zu messen. Es ist ihre verfassungsgemäße Verpflichtung, die Thüringer Bürgerinnen und Bürger über anstehende Veränderungen zu informieren. Dieser Informationsverpflichtung ist die Landesregierung in der Vergangenheit mit folgenden Projekten nachgekommen: • Publikationen (siehe Drucksache 5/1188, "Wir in Thüringen" Drucksache 5/1078, Drucksache 5/6512, • Imagekampagne Drucksache 5/2650 und Drucksache 5/3023), • Medienanzeigen zum Beispiel für "Willkommen in der Denkfabrik" oder im • Tourismusbereich (Drucksache 4/3298 und 5/6518), • Onlinewerbung und anzeigen und Plakataktionen für "Thüringen braucht Dich" (Drucksache 5/6588 und 5/6522), • Broschüre zur Standortkampagne "Das ist Thüringen" (Drucksache 5/6521) oder die • Imagekampagne "Willkommen in der Denkfabrik" (Drucksache 3/2170 und Drucksache3/2169) Zu 8.: Die Website "die-Gebietsreform.de" der Landesregierung dient der Bereitstellung von Informationen zur Gebietsreform und als Basis des sachlichen Meinungsaustauschs. Im Umfeld der aktuellen Berichterstattungen gibt die Website zuvor medial geäußerte Zitate wieder. Sie dient damit nicht als Plattform der politischen Kommunikation einzelner Parteien. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu 10.: Der Slogan bringt die Überzeugung der Landesregierung zur Notwendigkeit der Reform zum Ausdruck, aufgrund derer das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" entstand und das Vorschaltgesetz durch den Thüringer Landtag beschlossen wurde. Ziel ist es, auf das Reformvorhaben und vor allem die Gründe für diese Reform aufmerksam zu machen. Die Landesregierung möchte damit erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Zukunft Thüringens auseinandersetzen und sich aktiv am Diskussionsprozess beteiligen. Mit der Kampagne wurde ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen gesendet. Jeder kann hierzu seine Meinung in die öffentliche Debatte einbringen. Insoweit wird zwischen den Zielen der Kampagne und dem aktuellen Volksbegehren kein Widerspruch gesehen. Zu 12.: Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Imagekampagne "Gegen diese Reform kann man nicht sein" der Thüringer Landes-regierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 12.: