02.01.2017 Drucksache 6/3262Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2017 Sport bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 1674 vom 11. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die physische und psychische Gesundheit der Thüringer Polizisten sicherzustellen gehört zu der Fürsor gepflicht des Dienstherren. Nach Informationen des Fragestellers kann jedoch der Dienstsport in der Thü ringer Polizei zunehmend nicht wahrgenommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Polizisten (Beamte und Angestellte) legen jedes Jahr die zur Erlangung des Sportab zeichens nötigen Prüfungen ab (bitte seit dem Jahr 2010 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie viele neue Sportgeräte wurden seit dem Jahr 2010 bis heute für die Thüringer Polizei beschafft (bit te nach Jahresscheiben und Dienststellen aufschlüsseln)? 3. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass Dienstsport in der Thüringer Polizei zunehmend nicht wahrgenommen werden kann? Wenn ja, welche Gründe sieht die Landesregierung dafür und wie will sie dieser negativen Entwicklung begegnen? 4. Wie viele Trainingseinheiten im Bereich des Schießsports wurden bei der Thüringer Polizei seit dem Jahr 2010 bis heute absolviert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind grundsätzlich nicht verpflichtet das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben, ihnen wird der Erwerb nur empfohlen. Eine statistische Erfassung findet in soweit nicht statt. Lediglich in der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist das Ablegen des Deutschen Sport abzeichens in Bronze Bestandteil des Moduls "Polizeieinsatztraining", erstmals wird die Prüfung im Studi enjahr 2016/2017 abgenommen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3262 Zu 2.: Die Mengen der seit dem Jahr 2010 in den gemeinsam verwalteten Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (Bildungszentrum und Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) sowie im Landeskriminalamt beschafften Sportgeräte (einschließlich Kleinsportgeräte wie beispielsweise Bälle oder Springseile) sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Bildungseinrichtungen 2 4 222 1 81 43 87 Landeskriminalamt 10 18 49 17 1 52 Für die zum 1. Juli 2012 errichtete Landespolizeidirektion und deren Geschäftsbereich liegen statistische Daten in zusammengefasster Form erst ab dem Haushaltsjahr 2013 vor. Die Mengen der seither beschaff ten Sportgeräte (einschließlich Kleinsportgeräte) sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Landespolizeidirektion 27 41 12 9 Landespolizeiinspektion Gera 167 42 53 Landespolizeiinspektion Jena 55 22 74 Landespolizeiinspektion Saalfeld 20 51 78 67 Landespolizeiinspektion Erfurt 21 130 183 225 Landespolizeiinspektion Gotha 206 51 40 Landespolizeiinspektion Nordhausen 15 90 78 190 LandespolizeiinspektionSuhl 114 59 81 Autobahnpolizeiinspektion 38 29 25 Bereitschaftspolizei 22 239 74 83 Zu 3.: Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind grundsätzlich verpflichtet, monatlich mindestens vier Stunden am Dienstsport teilzunehmen, soweit nicht Belange des polizeilichen Einsatzes oder gesundheit liche Gründe entgegenstehen. Mit Ausnahme der Auszubildenden und Studierenden der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei so wie der Angehörigen der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei wird diese zeitliche Vorgabe in den Be hörden der Thüringer Polizei gegenwärtig nicht erreicht. Der Dienstsport ist Bestandteil des Polizeieinsatztrainings der Thüringer Polizei, das auf der Grundlage ei ner entsprechenden Konzeption durch zentrale Organisationseinheiten in den Behörden durchgeführt wird. Als ein Grund für die aktuell unzureichende Erfüllung der zeitlichen Vorgaben im Bereich des Dienstsports wurde bislang die organisatorische und personelle Schwerpunktsetzung auf die Schießfortbildung sowie das eigentliche Einsatztraining innerhalb des Polizeieinsatztrainings identifiziert. Die dem Dienstsport zugrunde liegenden Vorschriften werden auch vor diesem Hintergrund aktuell eva luiert. Als eine erste Maßnahme wurde den Behörden und Bildungseinrichtungen zum 2. Dezember 2016 gestattet, zur Gewährleistung des Dienstsportangebots nebenamtliche Sportübungsleiter aus den eigenen Reihen einzusetzen. Bislang oblag die Durchführung des Dienstsports ausschließlich den hauptamtlichen Polizeieinsatztrainern. Zu 4.: Die nachfolgenden Ausführungen stellen auf die obligatorische Schießfortbildung der Polizeivollzugsbeam tinnen und -beamten im Rahmen des polizeilichen Einsatztrainings ab. Nach den polizeilichen Vorschriften nehmen alle Polizeivollzugsbeamtinnen und beamten, die zum Füh ren von Schusswaffen befugt sind, jährlich an mindestens vier verschiedenen Schießtrainings teil. Für die se Trainings sind jeweils 45 Minuten pro Beamtin/Beamten einzuplanen. Eine statistische Erfassung der Trainingseinheiten findet nicht statt. 3 Drucksache 6/3262Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Innerhalb der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten werden im zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Lauf bahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes 186 Trainingseinheiten je Schütze und im dreijährigen Studium in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes 177 Trainingseinheiten pro Schütze durchgeführt. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * bis 11/2016 Sport bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: