02.01.2017 Drucksache 6/3265Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Januar 2017 Vorfälle mit "Horrorclowns" in Thüringen Die Kleine Anfrage 1685 vom 17. November 2016 hat folgenden Wortlaut: In den letzten Wochen kam es - auch in Thüringen - vermehrt zu Vorfällen mit sogenannten Horrorclowns. Die Kölner Polizei kündigte nun an, im Rahmen der bevorstehenden Karnevalsveranstaltungen, Träger von sogenannten Horrorclown-Masken verstärkt zu kontrollieren und gegebenenfalls auch Platzverweise auszusprechen .* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vorfälle mit sogenannten Horrorclowns sind der Landesregierung seit dem 1. September 2016 in Thüringen bekannt geworden (bitte nach Bereichen der Landespolizeiinspektionen gliedern)? 2. In wie vielen Fällen wird in diesem Zusammenhang wegen möglicherweise begangener Straftaten ermittelt (bitte einzeln nach Straftat und Verfahrensstand gliedern)? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang für die kürzlich begonnene Faschings- beziehungsweise Karnevalssaison? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Freistaat Thüringen wurden im Zeitraum vom 1. September 2016 bis 5. Dezember 2016 insgesamt 26 Vorfälle mit sogenannten "Horrorclowns" registriert. Diese Fälle gliedern sich wie folgt auf: Landespolizeiinspektion Erfurt 2 Landespolizeiinspektion Gera 1 Landespolizeiinspektion Gotha 6 Landespolizeiinspektion Jena 7 Landespolizeiinspektion Nordhausen 6 Landespolizeiinspektion Saalfeld 2 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3265 Zu 2.: In Thüringen wurden im oben genannten Zeitraum insgesamt drei Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, ein weiteres wegen Gefährlicher Körperverletzung und ein drittes wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die polizeilichen Ermittlungen zum Verfahren wegen Körperverletzung gegen Unbekannt sind abgeschlossen, der Vorgang wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt. In den anderen beiden Ermittlungsverfahren sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Aufgrund der geringen Fallzahlen in Thüringen ist das Phänomen "Horrorclown" derzeit kein polizeilicher Schwerpunkt. Gleichwohl erfolgt im Rahmen der Einsatzplanungen anlässlich von Karnevalsveranstaltungen und Rosenmontagsumzügen in Thüringen eine neue Lagebewertung zu diesem Phänomen. Anhand dieser Lagebewertung werden geeignete Maßnahmen durch die Thüringer Polizei ergriffen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Verlgeiche https://www.welt.de/regionales/nrw/article159387157/Horror-Clowns-werden-vom-Karneval-ausgeschlossen .html, abgerufen am 15. November 2016. Vorfälle mit "Horrorclowns" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: