02.01.2017 Drucksache 6/3266Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Januar 2017 Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung (Schlägerei an einer Schule in Schleiz) Die Kleine Anfrage 1687 vom 17. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Freitag, dem 4. November 2016, soll ein elf Jahre alter Schüler in Schleiz an einer Schule von drei Mit schülern im Alter von 13 bis 16 Jahren zusammengeschlagen worden sein. Die Polizei ermittele wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3266 Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Aus prägung gefunden. Zu 1.: Am 4. November 2016 kam es in der FriedrichFröbelSchule in Schleiz (staatliches regionales Förderzen trum), im Zeitraum von 11.30 bis 12:00 Uhr (Mittagspause), zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwi schen vier Schülern, in deren Folge ein Kind verletzt wurde. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung ver wiesen. Zu 2.: Die Polizei wurde am Ereignistag erst gegen 17:15 Uhr per Anzeigenerstattung bei der Polizeiinspektion SaaleOrla informiert. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Tatverdächtig sind drei Personen (ein Kind, zwei Jugendliche; männlich/deutsch). Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Während des Vorfalls wurde die Hose des Geschädigten verschmutzt (Wert: circa 30 Euro). Über den Scha densausgleich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung (Schlägerei an einer Schule in Schleiz) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: