04.03.2015 Drucksache 6/327Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. März 2015 Erhöhung des Landesblindengeldes Die Kleine Anfrage 110 vom 21. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Wahlkampfjahr 2014 wurde von der damaligen Sozialministerin und jetzigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) medienwirksam bekannt gegeben bzw. versprochen, das Blindengeld in Thüringen zu erhöhen. So gab Frau Taubert im März 2014 gegenüber der Presse bekannt, dass sie auf Grund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Freistaat und der steigenden Lebenshaltungskosten beabsichtige, das Blindengeld von derzeit 270 Euro (§ 2 Thüringer Blindengeldgesetz) auf 410 Euro pro Monat zu erhöhen und dass dies auch dringend notwendig sei. Auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist eine schrittweise Anhebung des Landesblindengelds vereinbart. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen beziehen derzeit Landesblindengeld? 2. Wie viele blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen erhalten ergänzend zum Landesblindengeld aufstockende Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)? 3. Erwägt die Landesregierung eine Erhöhung des Landesblindengeldes und wenn ja, in welcher Höhe soll es monatlich gezahlt werden und ab wann ist damit frühestens zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Stand 31. Dezember 2014 bezogen 4.194 Personen in Thüringen Landesblindengeld. Eine tagesgenaue Aussage ist nicht möglich, da die statistische Erfassung jeweils zum Ende eines Quartals erfolgt. Zu 2.: Zum Stand 31. Dezember 2014 bezogen 894 Personen in Thüringen ergänzend zum Landesblindengeld aufstockende Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Eine tagesgenaue Aussage ist hier ebenfalls nicht möglich, da die statistische Erfassung jeweils zum Ende eines Quartals erfolgt. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/327 Zu 3.: Die Landesregierung erwägt eine Erhöhung des Landesblindengeldes frühestens ab dem Haushaltsjahr 2016. Die Landesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung zur Höhe des Landesblindengeldes gebildet. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin