05.01.2017 Drucksache 6/3273Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Januar 2017 An- und Verkauf und Nutzung der ehemaligen Kaserne in Mühlhausen durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Die Kleine Anfrage 1693 vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die ehemalige Görmar-Kaserne in Mühlhausen wurde nach deren Schließung durch den Bund von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) erworben. Neben den Kasernengebäuden gehören dazu unter anderem auch große Werkstatthallen und Freiflächen. Ziel war, dass die Immobilie zumindest zu großen Teilen durch Industrie und Gewerbe genutzt werden sollte. Die LEG war und ist nach Kenntnis der Fragestellerin mit der entsprechenden Vermarktung beauftragt. In 2015 und 2016 wurde ein Teil der Immobilie als Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) genutzt und ist dafür offenbar zum anteiligen Erwerbspreis ohne Gewinnmarge für die LEG an das Thüringer Liegenschaftsmanagement (ThüLiMa) übergeben worden. Inzwischen ist die Immobilie wieder leerstehend. Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises hat bereits vor Längerem die Zentralisierung der Kreisverwaltung an diesem Standort beschlossen, was angesichts der jetzigen Verteilung der Kreisverwaltung auf mehrere Standorte im Kreisgebiet sinnvoll ist und überfraktionell beschlossen wurde. Ein Teil der dafür benötigten Gebäude wurden von der LEG dem Landkreis zunächst als Mietobjekte und jetzt als Kaufobjekte angeboten. Die weiteren dafür erforderlichen Kasernengebäude, die zwischenzeitlich als EAE genutzt wurden, wurden von ThüLiMa laut Landrat zum Erwerbspreis, also relativ günstig, dem Landkreis zum Kauf angeboten. Am 16. November 2016 berichtete auch die Thüringische Landeszeitung über die oben genannten Sachverhalte. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Kaufpreis hat die LEG die Liegenschaft Görmar-Kaserne Mühlhausen wann vom Bund erworben ? Gab es für die Weiternutzung oder einen möglichen Weiterverkauf der Immobilie durch die LEG Auflagen durch den Bund? Falls ja, welche? 2. Gab es für den Kauf der oben genannten Immobilie vom Bund ein Verkehrswert- oder Ertragsgutachten ? Welcher Wert war darin für die Kaserne ausgewiesen? 3. Warum wurde jetzt für den Verkauf von einigen Gebäuden der Immobilie an den Landkreis ein Ertragswertgutachten von der LEG zur Preisfindung erstellt? Welcher Ertragswert als Grundlage für den Weiterverkauf an den Landkreis wurde darin ausgewiesen? 4. Welchen Verkehrs- oder Ertragswert haben die jetzt noch im Eigentum der LEG stehenden restlichen Immobilienbereiche? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3273 5. Wann werden die unter Frage 4 benannten restlichen Immobilienbereiche (zumeist Werkstattgebäude und Freiflächen) durch die Ansiedlung von Unternehmen genutzt? Welche Interessenten haben sich seit Erwerb der Immobilie durch die LEG um eine Nutzung von Teilen der ehemaligen Görmar-Kaserne bei der LEG oder der Stadt Mühlhausen beworben, welche Interessenten haben in diesen Jahren der versuchten Vermarktung aus welchen Gründen davon Abstand genommen oder wurden aus welchen Gründen abgelehnt? 6. Zu welchem Kaufpreis hat das ThüLiMa die oben genannten Gebäude von der LEG erworben und zu welchem Preis dem Unstrut-Hainich-Kreis zum Erwerb angeboten? 7. Wie sollen der Kaufpreis und die Investitionskosten vom Landkreis für die von ihm gemäß Kreistagsbeschluss zu erwerbenden Immobilien mit Unterstützung des Freistaats finanziert werden? Gibt es dafür zusätzliche Bedarfszuweisungen in 2017, die vom Land über den Landkreis wieder zur LEG überwiesen werden und dort zumindest teilweise als Gewinn bei der Immobilienveräußerung verbucht werden? 8. Welche Gründe haben die Landesregierung dazu veranlasst, von der Idee des Thüringer Ministerpräsidenten zur Schaffung eines Integrations-Campus auf dem ehemaligen Kasernengelände Abstand zu nehmen? 9. Welches Ergebnis weist das juristische Gutachten aus, welches laut Bericht der Thüringischen Landeszeitung im Innenministerium zu den oben genannten Sachverhalten erstellt wurde? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Kaufvertrag vom 11. Dezember 2014 hat die LEG die Liegenschaft von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu einem Kaufpreis von 2.767.500 Euro erworben. Der Besitz- und Lastenwechsel ist zum 1. Januar 2015 erfolgt. Den Verhandlungen über den Erwerb wurde die künftig geplante Nutzung gemäß dem zwischen der LEG und der Stadt Mühlhausen abgestimmten Standortentwicklungskonzept vom Mai 2013 zugrunde gelegt. Aus dem Kaufvertrag ergeben sich für die LEG Nachzahlungsverpflichtungen an die BImA für die Fälle, dass die Gebäude 003, 004 und 005 (ehemalige Stabs- und Unterkunftsgebäude ) nicht innerhalb von zehn Jahren ab Besitzübergang abgerissen wurden und/oder wenn innerhalb von zehn Jahren nach Besitzübergang für die Grundstücke eine nach Art und/oder Maß höherwertige Nutzung als im Standortentwicklungskonzept vorgesehen wird. Zu 2.: Zur Ermittlung des Kaufpreises für das Kasernenareal wurde eine Verkehrswertermittlung durchgeführt. Zum Stichtag 30. Juni 2013 wurde ein Verkehrswert in Höhe von 2.770.000 Euro gutachterlich festgestellt. Zu 3.: Nach den Vorstellungen des Landkreises soll in einem Teil der ehemaligen Stabs- und Unterkunftsgebäude die Kreisverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises zentralisiert werden. Vorgesehen war ursprünglich eine langfristige Anmietung der Gebäude 001, 002, 003 und 053 von der LEG. Der Landkreis hat die LEG dann allerdings mit Schreiben vom 19. August 2016 um Unterbreitung eines Kaufangebotes für die oben genannten Gebäude gebeten. Zur Preisfindung war die Erstellung eines Sachverständigengutachtens notwendig, um den aktuellen Verkehrswert für diese Immobilien zu ermitteln. Das Sachverständigengutachten hat den aktuellen Verkehrswert der Immobilien zum Bewertungsstichtag 22. September 2016 mit 2.490.000 Euro gutachterlich festgestellt. Hinzu kämen bereits getätigte Aufwendungen der LEG in Höhe von 1.478.500 Euro für den Umbau des Gebäudes 003 entsprechend den Anforderungen des Landkreises. Zu 4.: Für die restlichen, noch im Eigentum der LEG stehenden Immobilien wurde keine aktuelle Bewertung beziehungsweise Wertermittlung veranlasst. 3 Drucksache 6/3273Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Bereits im Zuge der Übernahme der Liegenschaft von der BImA wurden von der LEG gemeinsam mit der Stadt Mühlhausen Anstrengungen unternommen, um Unternehmen für eine zivile Nachnutzung des Kasernenareals zu gewinnen. Parallel dazu wurde intensiv an der Schaffung der planungsrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine differenzierte gewerbliche Nachnutzung gearbeitet (Baurecht, Entflechtung und Ertüchtigung der Infrastruktur). Mit verschiedenen Firmen wurden seitdem Gespräche und Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung auf dem Kasernenareal geführt. Mitte des Jahres 2016 wurde mit der Firma Peter Fischer Mechanische Werkstatt für Metallverarbeitung GmbH ein produzierendes Unternehmen für die Nutzung der vorhandenen Werkhallen 204 und 206 sowie 202/203 gewonnen. Die Übernahme des Mietobjektes durch das Unternehmen ist bereits erfolgt. Der Betrieb arbeitet eng mit einem Pressgussteilehersteller aus Baden Württemberg zusammen. Perspektivisch ist eine Zusammenführung der beiden Unternehmen am Standort Mühlhausen vorgesehen. Aktuell werden Verhandlungen zu einer weiteren Unternehmensansiedlung in den Gebäuden 211 und 009 geführt. Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses wäre für alle derzeit gewerblich verwendbaren Bestandsobjekte eine zivile Nachnutzung gewährleistet. Für den nördlichen Bereich des Kasernenareals ist die Entwicklung größerer zusammenhängender Industrieflächen vorgesehen. Als Voraussetzung für die Ansiedlung von Unternehmen auf den Entwicklungsflächen sind zuvor die Schaffung von Baurecht sowie deren infrastrukturelle Erschließung erforderlich. Zu 6.: Den als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Teil der ehemaligen Görmar-Kaserne mit den Gebäuden 004, 005, 070 und 108 hat der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium, mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2015 von der LEG zum Kaufpreis von 530.830 Euro erworben. Der Kaufpreis entspricht dem zum 30. Juni 2013 ermittelten anteiligen Verkehrswert. Zugleich hat der Freistaat sämtliche Verpflichtungen der LEG aus dem Kaufvertrag vom 11. Dezember 2014 übernommen. Der Besitzübergang erfolgte zum 1. Januar 2016, die Verwaltung nimmt seitdem das Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) wahr. Zu 7.: Die Landkreise, also vorliegend auch der Unstrut-Hainich-Kreis, entscheiden unter Berücksichtigung der bestehenden finanziellen Spielräume in eigener Zuständigkeit über den Erwerb von Liegenschaften einschließlich deren Finanzierung. Eine Unterstützung durch den Freistaat für Grundstücksankäufe ist nicht beabsichtigt . Mangels Antrag beziehungsweise Verbescheidung von Bedarfszuweisungen für das Jahr 2017 für den Unstrut-Hainich-Kreis kann keine Aussage zu "zusätzlichen" Bedarfszuweisungen getroffen werden. Zu 8.: Die Entscheidung beruht auf einer umfassenden Prüfung und Abstimmung der zuständigen Ressorts. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die bereits bestehenden Bildungs- und Integrationsangebote , die thüringenweit bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrukturen sowie die Vielzahl an Projekten , Integrationskursen und bestehenden Netzwerken in verschiedenen Regionen Thüringens gute Voraussetzungen für die Integration von Geflüchteten bieten. Die Landesregierung beabsichtigt, diese dezentralen Strukturen weiter auszubauen und zu stärken. Zu 9.: Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist derzeit nicht mit der Erstellung eines diesbezüglichen juristischen Gutachtens befasst. Tiefensee Minister An- und Verkauf und Nutzung der ehemaligen Kaserne in Mühlhausen durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Ich frage die Landesregierung: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: