09.01.2017 Drucksache 6/3279Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Januar 2017 Rechtskunde an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 1702 vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Rechtskunde gehört zum Schulfach Wirtschaft und Recht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, welches Grundkenntnisse aus der Rechtswissenschaft vermittelt. Sie sollte zur Werteerziehung bei tragen und Recht unter dem Maßstab von Gerechtigkeit vermitteln sowie das Rechtsbewusstsein erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird der gegenwärtige Umfang von Rechtskundethemen im Unterricht als ausreichend und inhaltlich zeitgemäß beurteilt? 2. Wie viele Klassen beziehungsweise Schüler welcher Schularten und aus welchen Schulamtsbereichen haben in den vergangenen Jahren Gerichtsverhandlungen besucht? 3. Wie wird der Besuch von Richtern und Juristen an Schulen gefördert? Wie viele solcher Unterrichtsstun den fanden in den Jahren ab Schuljahresbeginn 2013/2014 bis Schuljahresende 2015/2016 an welchen Schularten und in welchen Schulamtsbezirken statt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja Rechtliche Inhalte werden in Thüringen am Gymnasium im Unterrichtsfach Wirtschaft/Recht, in der Regel schule im Unterrichtsfach Wirtschaft/Recht/Technik und an der berufsbildenden Schule unter anderem im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre auf Basis der Lehrpläne unterrichtet. Gleiches gilt für das Berufsfeld "Wirt schaft und Verwaltung" in den jeweiligen Schulformen der Schulart berufsbildende Schule. Die feste Einbindung in die Unterrichtsfächer und in die Stundentafel sichert ein Curriculum rechtlicher Bil dung in Thüringens Schulen. Dabei obliegt deren Umsetzung in erster Linie Lehrerinnen und Lehrern, die über eine grundlegende rechtliche Bildung verfügen. Zu 2.: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Besuche von Gerichtsverhandlungen im Rahmen des Unterrichts organisieren die Lehrkräfte beziehungsweise Schulen in eigener Verantwortung. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3279 Zu 3.: Im Rahmen des Projektes JUREGIO stehen engagierte Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Vorträge und Seminare beispielsweise zu den Themen Gewalt(prävention), Drogen und Suchtprävention, Cybermobbing und Medienmissbrauch zur Verfügung. Die Veranstaltungen, die auch die rechtskundlichen Inhalte des Unterrichts (vergleiche Antwort zu Frage 1) ergänzen, finden in Schulen, in Räumlichkeiten der Justiz und der Polizei sowie beispielsweise auch im Jugendrechtshaus Erfurt statt. Ziel von JUREGIO, das auf einer im November 2011 zwischen dem damaligen Thüringer Justizministerium und dem damaligen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschlossenen Kooperati onsvereinbarung basiert, ist es, durch Fortbildung und Beratung Erscheinungen von Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, fremdenfeindlichen und extremistischen Aktivitäten, Drogenmissbrauch und anderen Rechtsbrüchen in der Schule entgegenzuwirken. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Ver braucherschutz unterstützt das Projekt JUREGIO insbesondere durch Einbringen juristischer Kompeten zen und Erfahrungen, weswegen bei allen Thüringer Justizbehörden sogenannte JUREGIOBeauftragte zur Verfügung stehen. Zudem werden eine Reihe von Materialien zur Verfügung gestellt, die eine innerschulische Bearbeitung der Themenfelder von JUREGIO erleichtern können.* Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Vergleiche auch: https://www.schulportalthueringen.de/juregio. Rechtskunde an Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: