12.01.2017 Drucksache 6/3287Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2017 Reichsbürger in Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 1610 vom 24. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund von Vorfällen in Sachsen-Anhalt und Bayern, bei denen Anhänger der sogenannten Reichsbürger von Waffen Gebrauch machten, gibt es derzeit eine rege öffentliche Debatte um die Gefährlichkeit der Reichsbürger in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte für von Reichsbürgern in Thüringen ausgehende a) "Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder" (vergleiche § 4 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz [ThürVerfSchG]); b) "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben" (vergleiche § 4 Abs. 1 Nr. 1 ThürVerfSchG); c) "Bestrebungen und Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 13 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind" (vergleiche § 4 Abs. 1 Nr. 4 ThürVerfSchG) liegen dem Amt für Verfassungsschutz beziehungsweise der Landesregierung vor? 2. Wie viele Straftaten, die der politisch motivierten Kriminalität - rechts, der politisch motivierten Kriminalität - links oder der politisch motivierten Kriminalität - sonstige zuzuordnen waren, wurden von Personen begangen, die in Thüringen als Reichsbürger gelten (bitte gemäß den Kategorien der Fragestellung für die Jahre 2013 bis 2016 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. Wie viele Personen werden in Thüringen den Reichsbürgern zugerechnet (bitte für die Jahre 2013 bis 2016 nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie angeben, wie viele dieser Personen der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden)? 4. Welche Organisationen, die von Reichsbürgern geprägt, gegründet oder in erheblicher Art und Weise beeinflusst werden, gibt es derzeit in Thüringen (bitte nach Namen, Ort, Sitz, Gründungsdatum sowie Zahl der Mitglieder/Anhänger aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3287 5. Welche Netzwerke oder Kontakte haben die Reichsbürger in Thüringen zu Reichsbürgern, die aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland kommen? 6. Wie viele Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten (Polizeibeamte als Opfer) wurden von Reichsbürgern in den Jahren 2013 bis 2016 begangen (bitte gemäß den Straftaten sowie nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 7. Wie viele tätliche Angriffe auf a) Polizeibeamte, b) Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Reichsbürger in Thüringen in den Jahren 2013 bis 2016 begangen (bitte gemäß der Fragestellung sowie nach Jahresscheiben differenzieren)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das "Reichsbürgerspektrum" wird als Personenzusammenschluss bewertet, bei dem tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass er gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ThürVerfSchG) sowie den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ThürVerfSchG) gerichtet ist. Dies ergibt sich aus den Zielen und Aktivitäten der "Reichsbürgerbewegung" sowie der sogenannten Selbstverwalter . Ihr zentrales und tragendes Element besteht in der fundamentalen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und demokratisch gewählten Repräsentanten. "Reichsbürger" streben an, die Funktionsfähigkeit der bundesdeutschen Staatlichkeit nicht nur erheblich zu beeinträchtigen, sondern diese ganz abzuschaffen. Dies zeigt sich auch in ihrer Ablehnung der Unabhängigkeit der Gerichte , der Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und der Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz. Die Reichsbürgerideologie ist dabei auch darauf ausgerichtet, das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, zu delegitimieren. "Reichsbürger" treten für die Wiederherstellung des "Deutschen Reiches" ein und begründen dies häufig mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 oder mit der Verfassung des "Freistaates Preußen" vom 30. November 1920. Dieses auch als Geschichts- und Gebietsrevisionismus bekannte Ansinnen richtet sich gegen die Anerkennung der Folgen der Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes und damit die Folgen des Zweiten Weltkrieges in Form der Anerkennung der Oder-Neiße -Linie als östliche Grenze der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist die Bestrebung auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet. Zu 2.: In den Jahren 2013 bis 2015 und von Januar bis September 2016 wurden im Freistaat Thüringen 86 Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) von Tatverdächtigen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet werden, registriert: 2013 2014 2015 1.-3. Quartal 2016 Fälle 21 23 23 19 davon PMK -rechts- 6 11 15 15 PMK -Sonstige/Nicht zuzuordnen 15 12 8 4 Zu 4.: In Thüringen agieren zahlreiche Einzelpersonen und vereinzelt lose Gruppierungen, welche der "Reichsbürgerbewegung " zuzuordnen sind. Dem Amt für Verfassungsschutz sind derzeit etwa 550 Reichsbürger 3 Drucksache 6/3287Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode im Freistaat Thüringen bekannt. Eine genaue Zahlenangabe zum Personenpotenzial ist aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität der "Reichsbürgerbewegung" nicht möglich. Jahr Gesamtzahl der Reichsbürger Zuordnung zur rechtsextremistischen Szene 2013 circa 140 nicht explizit erfasst 2014 circa 150 nicht explizit erfasst 2015 circa 200 circa 50 2016 (Stand: Oktober) circa 550* circa 50 Zu 4.: Bei den "Reichsbürgern" beziehungsweise der "Reichsbürgerbewegung" handelt es nicht um eine homogen zusammengesetzte Gruppierung, sondern vielmehr um eine ausgesprochen heterogen zusammengesetzte Bewegung. Feste Strukturen mit zum Teil auch öffentlichkeitswirksamen Aktionen bilden "Reichsbürger " meist in Form der sogenannten Reichsregierungen. Diese "Reichsregierungen" sind in ihrem Bestand nicht statisch, sondern unterliegen häufig personellen Veränderungen. In deren Folge kommt es zu Veränderungen der eigenen Bezeichnung, zur Auflösung oder Gründung von neuen Gruppen. In Thüringen traten im Jahr 2016 folgende Organisationen in Erscheinung: - "Exilregierung Deutsches Reich" Die "Exilregierung Deutsches" Reich trat erstmals 2004 als Abspaltung der sogenannten Kommissarischen Reichsregierung in Erscheinung. Sie setzt sich aus einer mittleren zweistelligen Zahl an Reichsbürgern zusammen und ist bundesweit aktiv. In Thüringen hält sie regelmäßig sogenannte Kabinettsitzungen der Reichsminister in der Nähe von Eisenach ab. - "Reichsverfassungsrechtlicher Staat II. Deutsches Reich" Die Gruppierung "Reichsverfassungsrechtlicher Staat II. Deutsches Reich" gründete sich nach Eigenangaben im August 2014 in Berlin und ging ebenfalls aus einer Abspaltung der "Kommissarischen Reichsregierung" hervor. Mittlerweile hat diese Reichsregierung ihren Sitz im Saale-Orla-Kreis. Als Reichskanzler fungiert ein in Ostthüringen wohnender Reichsbürger. Ihr gehört eine niedrige zweistellige Anzahl von Reichsbürgern an. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gründeten Angehörige dieser Gruppierung auch einen Verein mit Sitz in Saalfeld, welcher in der Vergangenheit Veranstaltungen mit Bezügen zur Reichsbürgerideologie durchführte . In dem Vorstand des Vereins ist als Beisitzer auch der oben genannte Reichskanzler vertreten. Darüber hinaus traten in Thüringen bisher folgende Organisationen in Erscheinung, die der "Reichsbürgerbewegung " zugeordnet werden können: - "Kommissarische Reichsregierung" - "Freiherrlicher Verwaltungssitz zu Ohrdruf e.V." - "SIKO - Ohrdruf" - "Initiative VolksSelbstbestimmung-Direkte Demokratie-Thing Gemeinschaft" ("VS-DD-TG") - Einzelpersonen, die sich in "Selbstverwaltung" befinden ("Natürliche Person - BGB Paragraph 1") - "Republik Freies Deutschland" - "Bürgerbüro Deutschland unter Selbstverwaltung" - "Staatliche Selbstverwaltung auf dem Boden des Deutschen Reichs" - "Gemeinde Chemnitz auf Erden" - "Amtierende Reichsregierung des Deutschen Reiches" - "Natürliche Selbstverwaltung" - "Bürger des Staates (2.) Deutsches Reich" - "Selbstverwaltung Deutsches Reich" - "Germanitien" Zu 5.: Neben den "Reichsregierungen" beziehungsweise losen Zusammenschlüssen von Reichsbürgern bestehen Kontakte beziehungsweise Netzwerke von Reichsbürgern untereinander bundesweit vor allem über das Internet in Form von Blogs und Foren sowie sozialen Netzwerken. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3287 Darüber hinaus bestehen auch zum Teil bundesweite Kennkontakte von Reichsbürgern untereinander, welche in der Regel im Rahmen von gemeinsamen "Kabinettsitzungen" der Reichsregierungen oder Seminaren beziehungsweise gleichgelagerten Veranstaltungen der Reichsbürger geknüpft werden. Zu 6.: In den Jahren 2013 bis 2015 und von Januar bis September 2016 wurden im Freistaat Thüringen zwölf Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) von Tatverdächtigen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet werden, registriert, die sich gegen Polizeivollzugsbeamte richteten: 2013 2014 2015 1.-3. Quartal 2016 Fälle 4 1 2 5 davon Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) 0 1 0 0 Beleidigung (§ 185 StGB) 2 0 0 2 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 0 0 0 1 Nötigung (§ 240 StGB) 0 0 2 2 Urkundenfälschung (§ 267 StGB) 2 0 0 0 Zu 7.: In den Jahren 2013 bis 2015 und von Januar bis September 2016 wurden im Freistaat Thüringen sieben Gewaltdelikte der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) von Tatverdächtigen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet werden, registriert, die sich gegen Polizeivollzugsbeamte und Behördenmitarbeiter richteten: 2013 2014 2015 1.-3. Quartal 2016 Fälle 0 2 2 3 davon gegen Polizeivollzugsbeamte - 1 0 1 gegen Behördenmitarbeiter - 1 2 2 Eine weitergehende behördenübergreifende statistische Erfassung findet nicht statt. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: * Erhebung der Reichsbürger und Selbstverwalter zum Beobachtungsobjekt Anfang November 2016. Reichsbürger in Thüringen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 4.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: