12.01.2017 Drucksache 6/3290Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Februar 2017 Tschetschenische Islamisten in Thüringen Die Kleine Anfrage 1627 vom 27. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge kam es am 25. Oktober 2016 in mehreren Bundesländern zu Einsätzen von Polizei und Spezialkräften. Der Schwerpunkt lag auf Thüringen, wo Durchsuchungen in Erfurt, Suhl, Leinefelde , Jena, Weimar, Arnstadt, Hildburghausen und Schmalkaden stattfanden. Insgesamt 14 tschetschenische Asylbewerber gelten als Tatverdächtige. Der Verdacht lautet Terrorfinanzierung und Unterstützung des Islamischen Staats (zum Beispiel Thüringische Landeszeitung, 26. Oktober 2016, Seite 1; 3; Thüringer Allgemeine , 26. Oktober 2016, Seite 3). Der großangelegte Einsatz steht im Kontext einer wachsenden Gefährdung der inneren Sicherheit durch tschetschenische Islamisten in Deutschland. Der Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen führt aus, dass die Nordkaukasische Separatistenbewegung (auch Kaukasisches Emirat genannt) sich zunehmend an einer global-dschihadistischen Ideologie ausrichtet. Dies kam unter anderem in Treueiden für den Islamischen Staat zum Ausdruck (Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen 2014/2015, Seite 101). Der Verfassungsschutz in Brandenburg geht davon aus, dass Tschetschenen einen Großteil der Islamisten darstellen.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anhänger der Nordkaukasischen Separatistenbewegung (Kaukasisches Emirat) gibt es in Thüringen (bitte seit dem Jahr 2010 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welche personellen, finanziellen oder sonstigen Überschneidungen und Netzwerke gibt es zwischen der Nordkaukasischen Separatistenbewegung (Kaukasisches Emirat) und dem Islamischen Staat in Thüringen ? 3. Wie viele der sich in Thüringen aufhaltenden Tschetschenen sind dem islamistischen (salafistischen) Spektrum zuzuordnen (bitte jeweils den Aufenthaltsstatus angeben)? 4. Welche Gefährdung geht nach Ansicht der Landesregierung von sich in Thüringen aufhaltenden tschetschenischen Islamisten aus? 5. Wie viele der verdächtigen, in Thüringen ansässigen, Tschetschenen (siehe Begründung) sind Anhänger der Nordkaukasischen Separatistenbewegung (Kaukasisches Emirat) oder des Islamischen Staats beziehungsweise sonstiger islamistischer Organisationen (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3290 6. Bis wann wird voraussichtlich der Aufenthaltsstatus der tatverdächtigen, in Thüringen ansässigen, Tschetschenen (siehe Frage 5) geklärt? 7. Von welchen in- und ausländischen Geheimdiensten stammten die Informationen, die zu den in der Begründung angeführten Einsätzen führten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zahlen der Anhänger der Nordkaukasischen Separatistenbewegung für den Freistaat Thüringen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Jahr Zahl der Anhänger 2010 Einzelmitglieder 2011 circa 25 2012 circa 25 2013 circa 25 2014 Einzelmitglieder 2015 Einzelmitglieder 2016 Einzelmitglieder Zu 2.: Mit Blick auf den Bedeutungsgewinn globaler jihadistischer Bewegungen ist das regional auf den Kaukasus ausgerichtete "Kaukasische Emirat" (KE) seit 2014 im Wandel begriffen. Zuletzt bekannte sich ein Teil des KE zum "Islamischen Staat" (IS) und dessen Anführer Abu Bakr al-Baghdadi, der eine globale jihadistische Agenda verfolgt. Insbesondere in Deutschland - so auch in Thüringen - wenden sich ehemalige Anhänger des KE nun verstärkt solchen überregionalen jihadistisch-salafistischen Bestrebungen zu. Diese Entwicklung spiegelt sich im Rückgang der Anhängerzahlen des KE wieder. Durch russischsprachige Propaganda wird diese Klientel beispielsweise vom IS gezielt umworben. Zu 3.: Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Zu 4.: Die Sicherheitslage in Deutschland ist maßgeblich von einer hohen abstrakten Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus geprägt. Gemäß Einschätzung der Sicherheitsbehörden wird die Bundesrepublik Deutschland von verschiedenen international ausgerichteten jihadistischen Organisationen als Gegner wahrgenommen und steht in deren erklärtem Zielspektrum. Es besteht kein Zweifel an dem ungebrochenen Willen, jede sich bietende Gelegenheit für islamistisch motivierte Gewalttaten zu nutzen. Sowohl für das Bundesgebiet als auch für deutsche Interessen in verschiedenen Regionen der Welt besteht eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdung, die sich jederzeit in Form gefährdungsrelevanter Ereignisse bis hin zu terroristischen Anschlägen und Entführungen konkretisieren kann. Dies hat zuletzt der tragische Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 deutlich gemacht Konkrete Hinweise auf die Begehung einer terroristischen Gewalttat im Freistaat liegen gegenwärtig nicht vor. Zu 5.: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. 3 Drucksache 6/3290Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Entscheidung hierüber obliegt der jeweils zuständigen Ausländerbehörde. Zu 7.: Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: * Vergleiche http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/tschetschenische-terroristen-brandenburg-100. html. Tschetschenische Islamisten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: